entfällt der Kinderfreibetrag bei volljährigem Kind?

3 Antworten

Prinzipiell wird das Kindergeld bzw. der Freibetrag nur bis zum 18. LJ gewährt - es sei denn, der/die Betreffende ist noch in Ausbildung. Das aber muss dem FA explizit so mitgeteilt werden, dann wird - nach Vorlage entsprechender Nachweise - auch weiter KG gezahlt (bzw. eben der Freibetrag angerechnet), längstens bis zum 25.LJ. Näheres siehe u.a. hier:

http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/kindergeld/volljaehrige-kinder.html

ich habe vor ein paar Tagen auch ein Schreiben vom Finanzamt bekommen. Meine Tochter ist über 18 und in der Ausbildung, sie verdient aber über die festgelegte Grenze. Ich bekomme seit ihrem 18. Geburtstag kein Kindergeld. Weiss jemand ob es richtig ist dass obwohl ich alleinerziehend bin die Steuerklasse auf 1 geändert wird? Vielen Dank und Grüße aus München.

Also wenn es so ist wie beim Kindergeld wird das noch bezahlt bis Abschluß der Berufsausbildung. Ich nehme mal an, die Streichen aufgrund des Alters erstmal, mußt du wahrscheinlich neu beantragen.