bekommt ein volljähriger Schüler der 450 euro nebenjob hat noch Kindergeld?

5 Antworten

Kindergeld bekommst du weiter,wenn du der Familienkasse eine Schulbescheinigung bzw.eine Kopie davon vorweisen kannst !

Das Einkommen deines Kindes spielt für den Kindergeld Anspruch seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft,er könnte also verdienen was er möchte bzw.bekommen würde.

Beim Wohngeld wird das Einkommen des Kindes,wenn es das 16 Lebensjahr vollendet hat,aber noch nicht das 25 angerechnet,nach dem ein Freibetrag von 50 € abgezogen wurde.

Kindergeld für Ü18 ist zwar an Bedingungen (Kind in Ausbildung wie Schule, Beruf, Studium, FSJ aber auch arbeitslos oder ausbildungssuchend) geknüpft aber nicht nicht an eine Einkommensgrenze. Ihr müsst also nachweisen das euer Sohn noch zur Schule geht, das muß jeder.

Soweit mir aber bekannt ist, wird das (Familien-)einkommen beim Wohngeld angerechnet.

Wie es mit dem Kindergeldzuschlag ist, weiß ich nicht.

Einfach mal mit google "Kindergeldmerkblatt 2014" suchen, dort bekommt man die offiziellen und aktuellen Verlautbarungen und gezielt nachlesen.

KlausM1966  26.11.2014, 06:35

Natürlich gibt es eine Einkommensgrenze für das Kind über 18!!!

Hilfsarbeiter bei VW bekommen am Band ca. 21 € je Stunde, was über 3.000 € brutto im Monat ausmacht. Und dann gibt es noch Kindergeld? Wo lest ihr sowas nur??

ellaluise  26.11.2014, 09:12
@KlausM1966

Es gibt seit dem 1.1.2012 keine Einkommensgrenze mehr (für Kind oder Eltern).

Nur der Status des Kindes ist entscheidend, ist das Kind Schüler oder Student, kann es in den Ferien natürlich Geld verdienen, auch in einer Wartezeit auf Ausbildungsbeginn.

ellaluise  26.11.2014, 09:20
@ellaluise

Eine bereits abgeschlossenen Berufsausbildung ändert die Sache wieder. Denn dann gibt es tatsächlich eine sogenannte kindergeldschädliche Beschäftigung (mehr wie 20 Wochenst. neben der Ausbildung).

Ein Kind bzw. die Eltern bekommen natürlich kein Kindergeld wenn das Kind bei VW als Hilfsarbeiter am Band arbeitet, dann ist das Kind nämlich nicht arbeitslos, nicht in Ausbildung (außer eben Ferien oder Semesterferien).

Ist er gemeldet bei dem Nebenjob? Oder unterstützt ihr ihn noch zusätzlich zum Studium? Bezieht er BAföG?

Also soweit ich weiß, kannst du das Kindergeld beantragen, wirst es auch meiner Meinung nach bekommen. Die 450 Euro Nebenverdienst sind steuerfrei.

Meine Eltern konnten mich während meines abendstudiums nicht unterstützen. Ich habe neben meiner Ausbildung studiert, habe vom Staat Berufsausbildungsbeihilfe bekommen (BaB) und meine Mutter bzw.eltern trotzdem mein Kindergeld.

Ich denke wenn ihr euren Sohn finanziell nicht unterstützen könnt, werdet ihr weiterhin Kindergeld bekommen.

Ich kenne mich zwar nicht so gut aus hoffe könnte etwas weiterhelfen. Bestimmt bekommst du noch bessere Antworten.

Gruß Einafets

Anrechnung von Einkommen

Bis einschließlich 31.12.2011 wurde berücksichtigt, ob die volljährigen Kinder über ein zu hohes Einkommen verfügten, so dass der Kindergeldanspruch vollkommen entfallen konnte. Dies war der Fall, wenn das jährliche Einkommen des Kindes den Betrag in Höhe von 8.004 Euro überschritten hat. In diesem Rahmen bestand der Anspruch auf das Kindergeld jedoch auch dann, wenn eine geringfügige Tätigkeit auf 400€- Basis ausgeübt wurde.

Diese Freigrenze ist seit Anfang 2012 nicht mehr vorhanden. Eine Einkommensanrechnung findet nicht mehr statt. Der Kindergeldanspruch orientiert sich nunmehr nach dem Ausbildungsstatus und eben nicht nach den Einkommensverhältnissen des volljährigen Kindes.

Grundsätzlich kann ein volljähriges, nicht im Haushalt der Kindergeldberechtigten lebendes Kind die Kindergeldauszahlung nur bei Unterhaltspflichtverletzungen der Eltern an sich selbst und als Vollwaise beantragen, da keine Elternteile vorhanden sind, die den Anspruch geltend machen können.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Hallo,

da die bisherigen Antworten eher verwirrend und teilweise nur halb wahr sind, will auch ich mal meinen Senf dazu geben:

  • Das Einkommen des volljährigen Kindes darf natürlich nur geringfügig, also bei maximal 450 € liegen. Denn sonst würde ja ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen und dann gibt es kein Kindergeld mehr. Dieses gilt bis zum 21. Lebensjahr für Kinder ohne oder nur gerinfügigen Arbeitsplatz, die sich nicht in Ausbildung befinden.

Alle Information rund ums Kindergeld findest du hier:

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf

  • Für euren Kinderzuschlag ist der Bezug von Kindergeld sogar eine Voraussetzung, also wird hier auch nichts gestrichen!

Weitere Infos zum Kinderzuschlag findest du auf den Internet-Seiten der Arbeitsagentur unter Startseite > Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld, Kinderzuschlag

Normalerweise gibt es Kindergeld bis max. zum 25. Lebensjahr des Kindes, wenn es sich in Ausbildung befindet. Das kann Schule Berufsausbildung oder Studium sein.Unter bestimmten Vorausetzungen kann aber auch noch länger gezahlt werden.

Entgegen der Aussage von Kleckerfrau, kann ein volljähriges, nicht im Haushalt eines Elternteil lebendes Kind, die Zahlung an sich selbst auch dann beantragen, wenn der sonst Kindergeld-Berechtigte seiner Unterhaltspflicht nur mite inemger ingeren Betrag, als dem anteiligen Kindergeld nachkommt und wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit (zu niedriges Einkommen) keine Unterhaltspflicht besteht!

Das steht aber alles auch, verständlich erklärt, in der Broschüre, zu der der obere Link führt.

Liebe Grüße Klaus