Ende des dualen Studiums - Sollte ich mich vorsichtshalber arbeitslos melden?

5 Antworten

Du solltest ALG2 (Jobcenter) ungefähr ein bis zwie Monate vorher vorsorglich beantragen. So viel ich weiß, zahlt man während des Studium keine Sozialabgaben, daher musst du dich nicht bei beim Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit), sondern Jobcenter melden. Falls du doch während des Studiums irgendwie sozialversicherungspflichtig beschäftigt wars, musst du dich frühstens drei Monate (sprich 29.6.) vorher persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25636/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Meldung/Meldung-Nav.html

Normalerweise werden doch gerade die Stellen im dualen Studium deshalb besetzt, weil die Betriebe Fachkräftemangel haben. Viele müssen sogar unterschreiben, dass sie anschließend eine Zeit lang im Betrieb bleiben MÜSSEN

David181 
Beitragsersteller
 27.06.2012, 19:26

Es ist auch sehr wahrscheinlich. Aber sicher ist es nicht. Und ggf. habe ich halt einen Monat "Pause". Die Frage ist halt, wie ich mich da verhalte.

Beim Arbeitsamt. Aber für Studenten gilt diese Frist nicht.

Nein, Du mußt Dich zur Vermittlung anmelden