Ende des dualen Studiums - Sollte ich mich vorsichtshalber arbeitslos melden?
Ich beende zum 30.09. mein duales Studium, d.h. ich bin jetzt schon beschäftigt. Es ist nicht 100% sicher, dass ich einen Anschlussjob bekomme - und wenn, dann ist unklar, ob zum 1.10. oder zum 1.11.
Ich habe gehört, dass man sich zum 3 Monate vorher arbeitslos melden muss. Stimmt das? Wie läuft das ab? Wo muss man sich melden?
5 Antworten
Du solltest ALG2 (Jobcenter) ungefähr ein bis zwie Monate vorher vorsorglich beantragen. So viel ich weiß, zahlt man während des Studium keine Sozialabgaben, daher musst du dich nicht bei beim Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit), sondern Jobcenter melden. Falls du doch während des Studiums irgendwie sozialversicherungspflichtig beschäftigt wars, musst du dich frühstens drei Monate (sprich 29.6.) vorher persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25636/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Meldung/Meldung-Nav.html
Normalerweise werden doch gerade die Stellen im dualen Studium deshalb besetzt, weil die Betriebe Fachkräftemangel haben. Viele müssen sogar unterschreiben, dass sie anschließend eine Zeit lang im Betrieb bleiben MÜSSEN
Es ist auch sehr wahrscheinlich. Aber sicher ist es nicht. Und ggf. habe ich halt einen Monat "Pause". Die Frage ist halt, wie ich mich da verhalte.
Beim Arbeitsamt. Aber für Studenten gilt diese Frist nicht.
Nein, Du mußt Dich zur Vermittlung anmelden
hier steht alles.
http://de.wikipedia.org/wiki/ALG_1#Fr.C3.BChzeitige_Arbeitsuchendmeldung