Muss man sich arbeitssuchend melden?

5 Antworten

Ich weiß auch darüber Bescheid , dass man sich 3 Monate davor arbeitssuchend melden sollte.

Du solltst Dich nicht 3 Monate vorher melden, sondern Du musst, wenn Du entsprechend vorher von der drohenden Arbeitslosigkeit weißt - was bei einer auslaufenden Befristung ja der Fall ist!

Die Arbeitsagentur will schließlich (zumindest theoretisch) versuchen, Dich nahtlos in ein neuen Arbeitsverhältnis zu vermitteln und es erst gar nicht zur Arbeitslosigkeit kommen zu lassen.

Wenn Dir allerdings eine Sperre nichts ausmacht oder Du gar keine Leistung beanspruchen willst, kannst Du es auch lassen - mit der Konsequenz (wenn Du Dich gar nicht meldest) einer Lücke im Rentenverlauf.

Die vorherige Meldepflicht wurde ja eingeführt, damit die Arbeitsagentur in diesen 3 Monaten alles tun kann, um zu vermeiden, dass du überhaupt arbeitslos wirst

Eine Unterlassung hätte also auf jeden Fall dann eine Sperrzeit zu Folge.

Zu dieser obligatorischen Meldung muss dein jetziger Arbeitgber dich sogar freistellen. Ebenso für Bewerbungsgespräche die bis dahin stattfinden.

Wenn du auf AlG verzichtest, musst du dich überhaupt nicht melden.

Du musst dich sofort arbeitssuchend melden, sobald du davon erfährst.

Machst du das nicht, dann werden deine Leistungen für einen bestimmten Zeitraum gesperrt.

Pflicht ist es nicht, sich arbeitssuchend zu melden. Du musst nur dann die Beiträge für die Sozialversicherungen selber zahlen.

So lange du keine Leistungen beziehen willst, kannst du tun und lassen was du willst.

Nia3007 
Beitragsersteller
 22.09.2014, 11:03

also würde es auch noch am 1.2.15 reichen, wenn ich bis dahin nicht´s habe??

Ich mein ich müsste mich sonst schon am 31.10.14 arbeitssuchend melden.

Dann könnte ich ich mir den Streß von denen noch 3 Monate ersparen. Versicherungen und alles läuft ja noch, geht ja dann eher darum ab 1.2.15.

War nur ne Frage ob die mir irgendwie an den Karren fahren können, wenn ich mich erst am 1.2.15 melde, aber ich ja genau wusste 3 Monate und so.

Am liebsten würde ich mich gar nicht melden. Geht eben eher um die Versicherungen ect.

KatzensaftGut  22.09.2014, 11:03
@Nia3007

Ja, können sie. Wenn du dich nicht an deren Spielregeln hälst, bekommst du u.U. nichts. Du willst ja etwas von denen.

Nia3007 
Beitragsersteller
 22.09.2014, 11:05
@Nia3007

Sozivalversicherungen z.B. muss ich ja dann erst ab 1.2. selbst zahlen oder?? Von da an bin ich ja dann auch nicht mehr versichert ect. ( bzw. wenn ich ´s in Erinnerung habe, ist man glaub noch 4 Wochen krankenversichert)

KatzensaftGut  22.09.2014, 11:07
@Nia3007

Wieso solltest du Beiträge zahlen müssen, wenn du kein Einkommen hast!?

Nia3007 
Beitragsersteller
 22.09.2014, 11:09
@KatzensaftGut

sorry... ja geht schlecht.. dieses Thema macht mich kirre.=(

DerHans  23.09.2014, 14:16
@Nia3007

Du wärst für 30 tage "nachversichert". Die Krankenkasse müsset also auch zahlen, wenn du bis dahin noch keine neue Meldung eingereicht hättest. Durch die jetzige Pflichtversicherung hat sich das erübrigt.

Natürlich musst du auch für die 30 Tage den Beitrag dann nachentrichten.

Umsonst gibt's nichts

--> 31.1.15 natürlich!