Muss man sich arbeitssuchend melden?
Hallo ihr lieben,
ich beende ende Januar mein Arbeisverhältnis ( Vertrag ist befristet).
Ich weiß auch darüber Bescheid , dass man sich 3 Monate davor arbeitssuchend melden sollte. Ist das Pflicht sich arbeitssuchend zu melden oder reicht es auch wenn man sich bspw. am 29.1.14 arbeitslos meldet?? ( Vertrag endet am 31.1.14); sich arbeitslos melden muss ich ja dann am 1.2.15 (ist glaub ein Montag)
Bis dahin bin ich ja auch noch versichert. Ich hatte schon genug Theater mit dem Arbeitsamt und will alles vermeiden , es ist für mich eine Horrorvorstellung mich wieder zu melden. Sie haben mir nie wirklich geholfen ich habe mich um alles selber gekümmert. Ich bewerbe mich auch schon natürlich.
Hat es für mich folgen wenn ich mich erst 1 Tag vor Vertragsende arbeitslos melde und nicht davor arbeitssuchend??
Es ist ein Horror und schon daran zu denken wieder dorthin zu müssen mach mich irre.
Danke für eure Antworten.=) LG
5 Antworten
Ich weiß auch darüber Bescheid , dass man sich 3 Monate davor arbeitssuchend melden sollte.
Du solltst Dich nicht 3 Monate vorher melden, sondern Du musst, wenn Du entsprechend vorher von der drohenden Arbeitslosigkeit weißt - was bei einer auslaufenden Befristung ja der Fall ist!
Die Arbeitsagentur will schließlich (zumindest theoretisch) versuchen, Dich nahtlos in ein neuen Arbeitsverhältnis zu vermitteln und es erst gar nicht zur Arbeitslosigkeit kommen zu lassen.
Wenn Dir allerdings eine Sperre nichts ausmacht oder Du gar keine Leistung beanspruchen willst, kannst Du es auch lassen - mit der Konsequenz (wenn Du Dich gar nicht meldest) einer Lücke im Rentenverlauf.
Die vorherige Meldepflicht wurde ja eingeführt, damit die Arbeitsagentur in diesen 3 Monaten alles tun kann, um zu vermeiden, dass du überhaupt arbeitslos wirst
Eine Unterlassung hätte also auf jeden Fall dann eine Sperrzeit zu Folge.
Zu dieser obligatorischen Meldung muss dein jetziger Arbeitgber dich sogar freistellen. Ebenso für Bewerbungsgespräche die bis dahin stattfinden.
Wenn du auf AlG verzichtest, musst du dich überhaupt nicht melden.
Du musst dich sofort arbeitssuchend melden, sobald du davon erfährst.
Machst du das nicht, dann werden deine Leistungen für einen bestimmten Zeitraum gesperrt.
Pflicht ist es nicht, sich arbeitssuchend zu melden. Du musst nur dann die Beiträge für die Sozialversicherungen selber zahlen.
So lange du keine Leistungen beziehen willst, kannst du tun und lassen was du willst.
Ja, können sie. Wenn du dich nicht an deren Spielregeln hälst, bekommst du u.U. nichts. Du willst ja etwas von denen.
Sozivalversicherungen z.B. muss ich ja dann erst ab 1.2. selbst zahlen oder?? Von da an bin ich ja dann auch nicht mehr versichert ect. ( bzw. wenn ich ´s in Erinnerung habe, ist man glaub noch 4 Wochen krankenversichert)
Wieso solltest du Beiträge zahlen müssen, wenn du kein Einkommen hast!?
sorry... ja geht schlecht.. dieses Thema macht mich kirre.=(
Du wärst für 30 tage "nachversichert". Die Krankenkasse müsset also auch zahlen, wenn du bis dahin noch keine neue Meldung eingereicht hättest. Durch die jetzige Pflichtversicherung hat sich das erübrigt.
Natürlich musst du auch für die 30 Tage den Beitrag dann nachentrichten.
Umsonst gibt's nichts
--> 31.1.15 natürlich!
also würde es auch noch am 1.2.15 reichen, wenn ich bis dahin nicht´s habe??
Ich mein ich müsste mich sonst schon am 31.10.14 arbeitssuchend melden.
Dann könnte ich ich mir den Streß von denen noch 3 Monate ersparen. Versicherungen und alles läuft ja noch, geht ja dann eher darum ab 1.2.15.
War nur ne Frage ob die mir irgendwie an den Karren fahren können, wenn ich mich erst am 1.2.15 melde, aber ich ja genau wusste 3 Monate und so.
Am liebsten würde ich mich gar nicht melden. Geht eben eher um die Versicherungen ect.