Email ohne Zustimmung an Vorgesetzte weitergeleitet?
Habe eine Email an eine bestimmte Person in meinem Betrieb gesendet, dieser hat sie an mehrere Vorgesetzte weitergeleitet ohne meine Zustimmung.
Das kann doch nicht rechtens sein?
Im Arbeitsvertrag ist darüber nichts geregelt
6 Antworten
dienstliche E-Mail = Dienst = gehört dem Arbeitgeber und er darf regeln wie damit zu verfahren ist
für private Mails solltest Du die private Mailadresse der anderen Person verwenden
Dienstmail = Dienst
Aber meine Email Adresse ist die Private
das ist doch völlig egal - Du hast in den dienstlichen Bereich gemailt ... damit ist es Dienst ....
Hoffnungsloser Fall, der will oder kann es nicht verstehen!!!!
Gegen welches Recht soll da verstoßen wurden sein?
Und was stand in der Mail?
Ging es um dienstliche Dinge (um deine Angelegenheit)?
Datenschutz. Der Inhalt war durch die Email und inhalt nur an diese Person gerichtet.
dann hatte der inhalt wohl anspruch auf weiterleitung , da das auch andere ressorts betraf ?
Nein es ging um einen Schlüssel, und die ging an den Herrn vom Schlüsseldienst.
also richtig geschlußfolgert . so sollte es sein .
Der vom Schlüsseldienst kann die aber nicht einfach an die Geschäftsführung weiterleiten. Er hatte keinen Grund dazu
Offenbar keine Ahnung vom Leben ;
Wenn die Inormation ür die Geschätsleitung wichtig ist, dar er das selbstverständlich
z.B. wenn Du den Generalschlüssel zu Firma verloren hast - etc. pp.
Das hättest du bedenken sollen, bevor die die Mail versendest. Einen Bruef kann man jedem zeigen.
Welches Gesetzt sagt das? Gibt immer noch das Brief geheimniss
Zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
Die Weiterleitung einer Email fällt nicht darunter.
Da wird der Empfänger des Briefs geschützt, nicht der Absender.
Welches Gesetzt sagt das?
Gar keins, Gesetze regeln Dinge welche nicht gestattet sind.
Gibt immer noch das Brief geheimniss
Briefgeheimnis gibt es, hat aber nichts damit zu tun, da die Mail ja an ihn gerichtet war und nicht an jemand anderen.
Dss ist auch nicht die dsgvo
Die hat damit schon mal gleich gar nichts zu tun.
*Brief
Kommt auf den Inhalt der E-Mail an!
Ging es um dienstl. Belange, braucht man keine Zustimmung von Dir.
Dienstlich aber es ist doch eine unrechtmäßige Weiterleitung an dritte. Ging ja speziell an eine Person
im Dienst gibt es keine unrechtmäßige Weiterleitung ...
Welches Gesetzt sagt das?
Dafür braucht man kein Gesetz ... es ist das Mailsystem des Arbeitgebers ....
Nicht wenn ich ihn mit meiner privat Mail Kontaktiere
auch dann ... Deine Mail ist im dienstlichen Bereich ... beim Empfänger
Was es nicht gibt, kann man nicht finden. Und nicht schreiben.
Stinknormale Mails, die beim Arbeitgeber ankommen, dienstlich sind, können und dürfen UNGEFRAGT weitergeleitet werden, erst recht, wenn es auch weitere Leute/Abteilungen betrifft.
Kapiere jetzt einfach mal, dass das so ist, wie alle hier schreiben.
Dann musst du es mit Gesetzen belegen können
Man kann nicht mit Gesetzen belegen was erlaubt ist, man könnte damit belegen was verboten ist 🙄
Falsch. DU müsstest DEINE These belegen!
wenn du eine "Diskreditierung" vorhattest, dann wird das jetzt zum Bumerang und es bricht dir das Genick, sprich, Minimum "Abmahnung", ansonsten "verhaltenbedingte Kündigung"../.
Also ich habe meine Private Mail verwendet muss ich sagen. Ich habe die Dienstmail der Person verwendet