Email ohne Zustimmung an Vorgesetzte weitergeleitet?

6 Antworten

dienstliche E-Mail = Dienst = gehört dem Arbeitgeber und er darf regeln wie damit zu verfahren ist

für private Mails solltest Du die private Mailadresse der anderen Person verwenden

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:27

Also ich habe meine Private Mail verwendet muss ich sagen. Ich habe die Dienstmail der Person verwendet

frodobeutlin100  26.03.2020, 07:29
@MrLove100

Dienstmail = Dienst

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:30
@frodobeutlin100

Aber meine Email Adresse ist die Private

frodobeutlin100  26.03.2020, 07:32
@MrLove100

das ist doch völlig egal - Du hast in den dienstlichen Bereich gemailt ... damit ist es Dienst ....

alarm67  26.03.2020, 09:06
@frodobeutlin100

Hoffnungsloser Fall, der will oder kann es nicht verstehen!!!!

Gegen welches Recht soll da verstoßen wurden sein?

Und was stand in der Mail?

Ging es um dienstliche Dinge (um deine Angelegenheit)?

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:26

Datenschutz. Der Inhalt war durch die Email und inhalt nur an diese Person gerichtet.

Kuestenflieger  26.03.2020, 07:28
@MrLove100

dann hatte der inhalt wohl anspruch auf weiterleitung , da das auch andere ressorts betraf ?

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:31
@Kuestenflieger

Nein es ging um einen Schlüssel, und die ging an den Herrn vom Schlüsseldienst.

Kuestenflieger  26.03.2020, 07:33
@MrLove100

also richtig geschlußfolgert . so sollte es sein .

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:37
@Kuestenflieger

Der vom Schlüsseldienst kann die aber nicht einfach an die Geschäftsführung weiterleiten. Er hatte keinen Grund dazu

Kuestenflieger  26.03.2020, 07:38
@MrLove100

Offenbar keine Ahnung vom Leben ;

frodobeutlin100  26.03.2020, 07:46
@MrLove100

Wenn die Inormation ür die Geschätsleitung wichtig ist, dar er das selbstverständlich

z.B. wenn Du den Generalschlüssel zu Firma verloren hast - etc. pp.

Das hättest du bedenken sollen, bevor die die Mail versendest. Einen Bruef kann man jedem zeigen.

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:29

Welches Gesetzt sagt das? Gibt immer noch das Brief geheimniss

archibaldesel  26.03.2020, 07:37
@MrLove100

Da wird der Empfänger des Briefs geschützt, nicht der Absender.

Antitroll1234  26.03.2020, 07:38
@MrLove100
Welches Gesetzt sagt das?

Gar keins, Gesetze regeln Dinge welche nicht gestattet sind.

Gibt immer noch das Brief geheimniss

Briefgeheimnis gibt es, hat aber nichts damit zu tun, da die Mail ja an ihn gerichtet war und nicht an jemand anderen.

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:38
@PatrickLassan

Dss ist auch nicht die dsgvo

archibaldesel  26.03.2020, 07:39
@MrLove100

Die hat damit schon mal gleich gar nichts zu tun.

Christoph902  26.03.2020, 07:28

*Brief

Kommt auf den Inhalt der E-Mail an!

Ging es um dienstl. Belange, braucht man keine Zustimmung von Dir.

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:26

Dienstlich aber es ist doch eine unrechtmäßige Weiterleitung an dritte. Ging ja speziell an eine Person

frodobeutlin100  26.03.2020, 07:28
@MrLove100

im Dienst gibt es keine unrechtmäßige Weiterleitung ...

alarm67  26.03.2020, 07:29
@MrLove100

Blödsinn!

Dienst. Mails unterliegen keinem besonderen Schutz.

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:29
@frodobeutlin100

Welches Gesetzt sagt das?

frodobeutlin100  26.03.2020, 07:30
@MrLove100

Dafür braucht man kein Gesetz ... es ist das Mailsystem des Arbeitgebers ....

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:32
@frodobeutlin100

Nicht wenn ich ihn mit meiner privat Mail Kontaktiere

frodobeutlin100  26.03.2020, 07:33
@MrLove100

auch dann ... Deine Mail ist im dienstlichen Bereich ... beim Empfänger

alarm67  26.03.2020, 07:33
@MrLove100

Was es nicht gibt, kann man nicht finden. Und nicht schreiben.

Stinknormale Mails, die beim Arbeitgeber ankommen, dienstlich sind, können und dürfen UNGEFRAGT weitergeleitet werden, erst recht, wenn es auch weitere Leute/Abteilungen betrifft.

Kapiere jetzt einfach mal, dass das so ist, wie alle hier schreiben.

MrLove100 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 07:36
@alarm67

Dann musst du es mit Gesetzen belegen können

Antitroll1234  26.03.2020, 07:37
@MrLove100

Man kann nicht mit Gesetzen belegen was erlaubt ist, man könnte damit belegen was verboten ist 🙄

Ma10ddin  26.03.2020, 07:38
@MrLove100

Falsch. DU müsstest DEINE These belegen!

wenn du eine "Diskreditierung" vorhattest, dann wird das jetzt zum Bumerang und es bricht dir das Genick, sprich, Minimum "Abmahnung", ansonsten "verhaltenbedingte Kündigung"../.