Ist eine Zusage für einen Ausbildungsplatz per Email bindend?

5 Antworten

Jenachdem es wurde hier ja noch kein Vertrag unterschrieben. Selbst nach Unterzeichnen des Vertrags hat der Betrieb die Möglichkeit ihn in der Probezeit zu Kündigen und das ohne Begründung oder Vorausetzungen! -> Dies macht der Ausbildungsbetriebt eigentlich nicht. Er möchte in der Zeit herraus finden ob der Beruf der richtige für dich ist usw. denn in ein Azubi wird viel Geld gesteckt und da wollen die Betriebe sichergehen das ihr keine "Verschwendung" seid

Jedoch ist die Email einfach eine Bestätigung das die Ausbildungsstelle für dich "reserviert" ist. Der Vertrag folgt normalerweiße nach einigen Wochen (so bei mir).

Ich denke schon, dass eine schriftliche Zusage, im Prinzip, bindend ist. Allerdings lohnt sich keine Klage. Es gibt ja eine Probezeit, in der man ohne Angabe von Gründen entlassen werden kann.

Von daher ist es besser, dass solch eine Zusage, vor Vertragsbeginn zurück gezogen wird. Ist nämlich ziemlich blöd, am ersten Arbeitstag die Kündigung zu kriegen.

Big3ds 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 18:38

klingt logisch, danke

Hallo,

Deine Frage sollte man differenziert betrachten.

Die Frage würde nur relevant werden, wenn sie vor einem Richter landet. Wahrscheinlich würden viele Richter Dir Recht geben. Obwohl der Fall nicht eindeutig ist. Eine E-Mail wird in Deutschland nicht unbedingt als bindend angesehen, ein Brief oder Fax hingegen durchaus. Bei dieser Angelegenheit würde wahrscheinlich die Zusage via E-Mail ausreichen.

Aber... wer möchte bei einem Unternehmen arbeiten, bei denen man nicht gewollt ist und sich in den Betrieb einklagen musste?

Ich denke darauf solltest Du verzichten. Das kann ein Nervenkrieg werden den Du nicht gewinnen kannst.

Innerhalb Deiner Probezeit bist Du jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Das wäre eine kurze Karriere.

Wahrscheinlich stehst Du am Anfang Deiner beruflichen Laufbahn. Es wird sich etwas anders finden, wo Du einen besseren Start hast...

Alles Gute Dir....

Gruß, RayAnderson  😏

Big3ds 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 18:46

Okay danke ich werde es Ihm ausrichten.

RayAnderson  04.04.2018, 18:48
@Big3ds

Gerne...

Theoretisch könnte man über einen Schadenersatz nachdenken. Der Schaden müsste aber tatsächlich eingetreten sein und sich beweisen lassen.

Sich in die Firma "rein zu klagen" bringt gar nichts. Dann wird gleich am ersten Arbeitstag der Vertrag gekündigt.

Es wäre aber möglich, einen Schadensersatz zu erstreiten. Diesen Schaden müsste man aber dann auch tatsächlich erlitten haben und belegen können.

Big3ds 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 18:47

Mein kollege hat nun jegliche Aubildungsverfahren abgerbrochen und steht jetzt ohne irgendwas da.

DerHans  04.04.2018, 18:50
@Big3ds

Dazu hat ihn aber niemand gezwungen. Er hätte sich selbstverständlich auch weiter bewerben können. Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag liegt ja noch nicht vor.

natürlich ist das bindend aber willst du dann in einem Betrieb 3 Jahre arbeiten welchen du vors Gericht geschleppt hast?

Big3ds 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 18:36

Müssen sie dann nicht für den entstandenen schaden aufkommen?

DerHans  04.04.2018, 18:41
@Big3ds

Den Schaden muss man aber belegen.