Sozialauswahl bei Schichtwechsel?
Hallo, in unserer Firma wird überlegt, dass ein erfahrener Mitarbeiter in eine andere Schicht mit unerfahreneren Mitarbeitern wechseln soll. Sollte sich kein freiwilliger finden, findet laut Vorgesetzten ein Art Sozialauswahl statt. Meine Fragen lauten wie folgt:
Wäre dies überhaupt zulässig, da kein wirtschaftlicher Nachteil für die Person entsteht? (Man wechselt ja nur die Schichtgruppe)
Kann man sich überhaupt weigern?
Meiner Meinung nach kann doch der "Chef" einfach selbst bestimmen, wer wechselt oder? (Man hat ja seinen Arbeitsvertrag nicht für die eine Schicht unterschrieben)
Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Ich finde die Art und Weise des Chefs, wie er vorzugehen gedenkt und es vorher bekannt zu machen, schon sehr positiv. Er könnte auch einfach anweisen. Also Daumen hoch.
Ich glaube es ist erlaubt wie er es macht, denn das liegt im Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Ja, er könnte es bestimmen.
Du sagst ja selbst, man hat für das Schichtsystem und nicht für Schicht A unterschrieben.
Aber das will er ja nicht
Sozialauswahl ist wie beim Urlaub.
Da bekommen verheiratete mit Kindern den Vorzug, da ne Umstellung für die schwieriger wäre wie für einen ledigen ohne Kinder.
Man könnte jetzt, wenn man schlau ist, hingehen und sagen, ich mache das freiwillig, möchte aber 50€ im Monat mehr haben
Meiner Meinung nach kann doch der "Chef" einfach selbst bestimmen, wer wechselt
Das macht er doch anscheinend, oder habe ich deine Frage falsch verstanden?
Ja, und die Entscheidung trifft er dann nach seinen Kriterien, also bestimmt er es doch selbst.
Ne er sucht erst nach nem freiwilligen und will dann eine Art Sozialauswahl machen (falls sich keiner findet)