Betriebskostenabrechnung per Email?
Hallo,
ich habe die Betriebskostenabrechnung für 2017 diesmal nur per Email bekommen. Ist das rechtens? Muss ich das so hinnehmen? Oder habe ich das Recht diese in Papierformat zu bekommen?
Gibt es ein Gesetz oder Urteile darüber?
7 Antworten
Die Betriebskostenrechnung müssen Sie und alle Ihre Mitmieter schriftlich bekommen. Eine Abrechnung per Fax oder E-Mail auch ohne eine Unterschrift ist jedoch möglich. Einen Aushang im Treppenhaus dürfen Sie jedoch geflissentlich übersehen.
Eine korrekte Betriebskostenabrechnung muss enthalten:
- Eine Angabe des Abrechnungszeitraums
- Die Zusammenstellung der gesamten Betriebskosten
- Die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels
- Die Berechnung der auf Sie entfallenden Betriebskostenanteile
- Eine Aufstellung der von Ihnen vorgenommenen Vorauszahlungen
entnommen von www.das.de
Noch sind in Deutschland nur schriftliche Dokumente rechtens, aber ist sie als Anhang dran kannst du sie ausdrucken. Und sicherst sie damit. Hast du keinen Drucker anrufen um einen Brief bitten
Noch sind in Deutschland nur schriftliche Dokumente rechtens
gilt nicht für die BKA, Textform ist möglich, E-Mail erfüllt das Erfordernis.
Ok Danke. Wenigstens mal jemand der es erklärt nicht gleich auf einen losgeht, Ich verstehe z.B. auch Elster als Schriftform?
Elster ist komplizierter, bzw. die ganze Steuerthematik.
Wenn du Gewinneinkünfte hast
- Gewerbebetrieb
- selbst. Arbeit
- Land- und Forstwirtschaft
MUSST du elektronisch authentifiziert die Erklärung inkl. Gewinnermittlung (EÜR) abgeben (Bilanzierungspflicht außen vor). Dazu braucht es also mind. ein Softwarezertifikat.
Bei den anderen Einkunftsarten
- nichtselbständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige
kann man den Kram auch ausdrucken, unterschreiben und ohne Authentifizierung übertragen. Dann muss aber der Ausdruck mit Unterschrift ans Finanzamt geschickt werden (per Post oder Einwurf).
Herrlich welch aufwand für ein ja/nein Frage. Ich Wollte nur nicht aneinander vorbeireden. Wer was wie weswegen zu Elster Steuer Finanzamt steht nicht als Frage. Absolut nicht
Es gibt lediglich ein Gesetz das dem Mieter die Abrechnung mitzuteilen ist. BGB § 556 Abs. 3
Aber keins das es in Papierform erfolgen muß.
Folglich ist auch per E-Mail korrekt.
Die Abrechnung per E-Mail ist zulässig. Das ist nicht zu beanstanden. Viel wichtiger ist, dass die Abrechnung formell korrekt ist, also dass du sie nachvollziehen kannst, wie der Vermieter auf den Betrag kommt.
Hilft vielleicht.
Kein Schriftformerfordernis. Textform genügt. Email wahrt die Textform.
Nope.
Für die wenigsten Dinge gilt nach wie vor ein Schriftformerfordernis.