Berechnung Elterngeld - Haushaltshilfe?

3 Antworten

Zu Grunde gelegt wird das Einkommen aus "Erwerbstätigkeit". Sämtliche Lohnersatzleistungen zählen nicht dazu, weil sie ja bezogen werden, wenn man nicht erwerbstätig ist. Steht im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

Du musst, die letzten 12 Monate anhand deiner Abrechnungen nachweisen. Diese Werte muss sie auch nehmen und nur die! Kommst du nicht auf 12 monate, werden die Monate addiert und durch 12 geteilt, damit haben die dann das Durchschnittsgehalt, mit dem sie rechnen.

katzevic  18.06.2013, 09:03

Ach ja, und natürlich muss sie die Abrechnung der KK annehmen, gehört ja zu deinen Einkünften !!!

MenschMitPlan  18.06.2013, 14:02
@katzevic

Aber nicht zu dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldgesetzes.

Leadtech 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 19:43
@MenschMitPlan

was ja dann echt mies in solchen fällen ist

arbeitslos bab und sonstige entgeldersatzleistungen is ja klar ....

katzevic  18.06.2013, 20:43
@Leadtech

Frag mal deinen Steuerberater, ob du diese einkünfte bei der erklärung angeben musst, dann müssen die mit reingenommen werden . Es geht um alle Positiven einkünfte.

§ 2 Höhe des Elterngeldes (1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. Das Einkommen aus Erwerbstätigkeit errechnet sich nach Maßgabe der §§ 2c bis 2f aus der um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben verminderten Summe der positiven Einkünfte aus

Das stimmt, das fällt raus.

Leadtech 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 13:47

die eine antwort sagt nun das und die andere antwort das...

und wieder stehe ich am anfang

das ganze muss doch irgendwo hinterlegt sein wenn es NICHT dazugerechnet wird

wissen sie zufällig wo ?

gruß