Elternzeit wenn das Kind im Ausland geboren wird
Meine Nich-EU-Bürger-Lebensgefährtin erwartet ein Baby von mir. Sie lebt derzeit im Nicht-EU-Ausland. Unser Kind wird im August 2014 geboren werden. Der Plan ist, das Kind bekommt einen deutschen Pass und Mutter und Kind kommen zu mir nach Deutschland.
Ab wann und wie kann ich Elternzeit und Elterngeld beantragen? Alles was ich bisher weiß, ist, das alle Beteiligten zusammen in einem Haushalt in Deutschland leben müssen. Ist bei uns ja erst einige Monate nach der Geburt so. Kann ich da trotzdem auch die volle Zeit Elterngeld bekommen? Und wie siehtr es dann mit den Fristen aus?
2 Antworten
Wieso die volle Zeit Elterngeld, wenn dann das Kind erst einige Monate später hier bei dir ist....? Also wofür? Versteh ich nicht, wär ja irgendwie unlogisch, da du vorher nichts für das Kind benötigst und auch noch arbeiten kannst....
Elterngeld bekommt man ja ab dem ersten Lebensmonat. Vorraussetzung ist aber das Kind, Mutter und Vater ZUSAMMEN in D in einem Haushalt leben. Das geht ja bei mir nicht, da das Kind im Ausland geboren werden wird und erst ca. 3 Monate später nach D kommen wird. Bekomme ich in so einem Fall nur noch 9 Monate Ellterngeld? Oder gar nix mehr weil da irgendwelche Fristen abgelaufen sind?
Du kannst Eltergeld/Elternzeit beantragen, wenn das Kind in Deinem Haushalt lebt. Also bis es auf der Welt und dann hier ist, mußt Du warten