Frage zu Bafög und Immatrikulationsbescheinigung?
Folgendes Problem: Ich 26(Hartz IV Empfängerin) wohne jetzt seit einem Jahr mit einem Freund 21 (Student an der Deutschen POP Akademie) zusammen in einer 2 Raum Wohnung, eigentlich als WG. Für das Amt gilt das ganze jedoch inzwischen als Bedarfsgemeinschaft (BG), weil unsere Räumlichkeiten nicht für eine WG nach Definition ausgelegt sind. Nun haben wir sein ganzes Leben dem Amt mitteilen müssen und nun verlangen sie eine Immatrikulationsbescheinigung, die er seiner Aussage nach nicht bekommen kann, weil er an einer Akademie studiert. Weiß da jemand bescheid, ob es da etwas gleichwertiges oder ähnliches gibt?
Zweites Problem: seine Eltern finanzieren das Studium komplett und er würde höchstwahrscheinlich auch kein Bafög bekommen, weil sie zu viel verdienen. Zudem weigert er sich, Bafög zu beantragen, weil er keine Schulden machen will. Nun will das Amt aber widerum, dass er das beantragt... Welche Konsequenzen könnte das für mich haben, wenn er das verweigert? Bzw dürfen sie ihn überhaupt dazu drängen?
Bin grad mal wieder maßlos überfordert, hoffe jemand kann helfen.
2 Antworten
Die POP-Akademie ist zwar nicht den den deutschen Hochschulen gleichgestellt, aber sie ist immerhin ein, wie es so schön heißt, "zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung".
Irgendeine Form der Bestätigung, dass er dort angemeldet ist und das dort als Haupttätigkeit einer Ausbildung nachgeht, wird er doch von der Akademie bekommen können. Er soll da mal nachfragen. Und beim Amt fragt ihr mal nach, was für eine Art von Dokument die auch noch akzeptieren würden. Er muss doch auch z.B. eine Art Vertrag mit dem Bildungsträger haben.
Zu den Fragen des Bafögs und dessen Auwirkungen auf dein Hartz IV empfehle ich euch, mal eine unabhängige Sozialberatung aufzusuchen. Die können da sicher etwas verbindlicher antworten. (Vielleicht bietet ja auch die Akademie so eine Beratung für ihre Studenten an.)
Alles Gute!
Beachte auch den Hinweis von frodobeutlin100, dass ein Studium an der POP wahrscheinlich gar nicht über Bafög gefördert werden kann. Ich könnte mir vorstellen, dass die das im Amt nicht unbedingt wissen. Erkundige dich also auch mal dazu.
Die Deutschen POP Akademie ist eine private Einrichtung - ohne staatliche Anerkennung - da gibt es kein Bafög. Trotzdem kan die Deutschen POP Akademie sicher eine Bescheinigung ausstellen, dass er dort "studiert".
Eine Bestätigung, sowie eine vertragliche Vereinbarung liegt dem Amt bereits vor =/ aber das mit der Sozialberatung ist ein guter Tipp, werd mal schauen, wohin ich mich da wenden kann.