Eltern ALG 2; Kind dualer Student

2 Antworten

Die Leistung der Eltern wird auf alle Faelle gekuerzt.

Die Frage ist halt, ob er noch in der Bedarfsgemeinschaft bleibt, dann koennte er nur 100 Euro behalten, der Rest wird 20 zu 80 angerechnet.

Wenn das aber die Ausbildung als Studium zaehlt, (wuerde ich eigentlich vermuten), dann faellt er aus der Bedarfsgemeinschaft raus und den Eltern wird ein Bedarf fuer das Kind und die anteiligen Wohnkosten abgezogen. Kindergeld kann aber trotzdem zur Versorgung der Eltern angerechnet werden.

Die Wohnungsgroesse wuerde das aber nicht betreffen, die bliebe weiter okay.

Wenn , seine Vergütung höher ist, als der Antei, den seine Etern für ihn bekommen, fällt er aus deren Bedarfsgemeinschaft raus.

Natürlich kann er dann nicht kostenlos bei ihnen wohnen und essen, sondern muss diesen Betrag dann beisteuern.

Xapter 
Beitragsersteller
 12.05.2013, 20:01

Danke lieber Hans, das bestätigt unsere Vermutung!

nethippi  13.05.2013, 08:50
@Xapter

Die Frage ist, ist dieses duale Studium dem Grunde nach förderfähig? Wenn ja, hat er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Wenn nicht, stimmt die Antwort von Hans. Falls noch Kindergeld für ihn gezahlt wird, wird das überschüssige Kindergeld (der Teil der nicht für den Lebensunterhalt benötigt wird) bei den Eltern als Einkommen angerechnet.