Mit privater BU-Rente duales Studium beginnen?
Hallo, ich habe folgende Problemstellung. Ich bin durch eine Erkrankung Arbeitslos (Kündigung in der Probezeit nach Arbeitgeberwechsel) geworden und beziehe vorerst ALG1. Ein medizinisches Gutachten der Arbeitsagentur sagt dass ich in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Der Antrag auf Zahlung der privaten BU-Rente läuft derzeit (auf abstrakte Verweisung wird verzichtet gemäß Versicherungsbedingungen). Meine Frage ist nun was Passieren würde - vorausgesetzt die BU-Versicherung zahlt - und ich beginne eine neue Ausbildung oder besser ein duales Studium. Das in diesem Fall keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt ist erstmal klar (Thema Umschulung durch Arbeitsagentur ist noch nicht abschließend geklärt da ich zur Zeit wieder Krank geschrieben bin). Würde die BU-Versicherung zumindest bis zum Abschluss der Ausbildung/Studium zahlen müssen? Die Ausbildungsvergütung läge deutlich unter meinem Letzte Lohn. Das die Zahlungspflicht zum Ende der Ausbildung hinfällig ist ist ebenfalls klar bzw. ab zu sehen. Es geht rein um den Zeitraum der neuen Ausbildung/Studium. Vielen Dank schonmal im Vorraus.
2 Antworten
Die Leistung den BU-Versicherung richtet sich ausschließlich danach, ob du noch weniger als 50 % leistungsfähig bist. Es wird ja von dir sogar verlangt, eine entsprechende Umschulung anzustreben.
Wenn dies nur über ein Studium möglich ist, wird das auch finanziert. das geht aber ganz sicher nicht danach, was du gerne MÖCHTEST.
Damit ist gemeint, dass du jetzt nicht als "ewiger Student" deinen Neigungen folgen kannst
Hallo, ohne deinen Vertrag(Anbieter-Bedingungen) zu kennen folgendes: Du hast eine BU auf einen Beruf abgeschlossen. Kannst du nachweislich zu mindestens 50% nicht mehr in dem Beruf arbeiten, bekommst eine BU Rente. Beginnst du eine Ausbildung oder gehst nach deinen Möglichkeiten, z.B. 4 Stunden in einer anderen möglichen Tätigkeit, Geld verdienen, so sollte der Verdienst hier .mind. 25 % unter deinem Verdienst bei Eintritt der BU liegen. Dann sollte der Versicherer weiter zahlen. Ist dein Lebensstandard (Verdienst wie vor der BU) wieder hergestellt, wird der Versicherer nicht mehr zahlen. Du kannst das alles mit deiner Versicherung besprechen. Mache aber nie Zugeständnisse, so dass Sie die BU verweigern können. z.B. Aussage in 2 Monaten verdiene ich wieder genügend Geld usw.. Dann liegt der Grund vor nicht mehr zahlen zu müssen....! Viel Glück. constein
Hallo umd erstmal Danke für die Antwort. Wieso sollte es nicht danach gehen was ich möchte??? Mir geht es nicht darum eine zweite Berufsausbildung oder ein Studium von der Agentur für Arbeit finanziert zu bekommen. Im Falle einer Umschulung durch die Agentur füt Arbeit bzw. die Rentenversicherung würde die BU-Versicherung bis zum Ende der Maßnahme zahlen und danach noch weiter bis ich wieder einen halbwegs ähnlichen Lebensstandart finanzieren kann wie vor der Berufsunfähigkeit. Weiterhin ist in diesem Fall eine Wiedereingliederungshilfe vorgesehen. Das steht fast wörtlich so in den Bedingungen. Genau so würde die BU-Versicherung weiter Zahlen wenn ich einen anderen Job als "ungelernter" mit erheblich weniger Einkommen als zuvot annehme (ja, ich darf mich bei beidem Zusammen nicht bereichern, das ist klar) Nur steht nirgendwo das diese Regelung auch bei einer neuen Ausbildung oder einen Studium zählt.