Hartz4 und 1600 Euro Geldgeschenk?
Hallo,
ich beziehe ALG 2 und meine Eltern haben mir einen Verrechnungsscheck über 1600 Euro gegeben. Ich soll damit meinen Dispo ausgleichen und eine wichtige Rechnung bezahlen. Dann sind aber noch 800 übrig. Ich traue mich nicht , den Scheck einzulösen, weil ich glaube, dass das als Einkommen von der ARGE gesehen wird. Ist das richtig ? Ich habe allerdings einen Vermögensfreibetrag von ca. 5300 Euro. Was kann man machen ? Und wenn mir die Eltern einen Zettel mit Unterschrift aushändigen, auf dem steht , dass das Geld für eine neue Waschmaschine und für einen neuen Kleiderschrank war? Ist das dann zweckgebunden und darf nicht angerechnet werden? Muß ich dann Belege / Quittungen zeigen ? Was ist wenn ich die Sachen von einer Privatperson bar gekauft habe ohne Rechnung ? Will die ARGE Nachweise??? Danke für alle klugen Antworten ! Grüße
11 Antworten
Alles, was Du an Geld erhältst, während Du Alg2 beziehst, ist Einkommen. Der Vermögensfreibetrag bezieht sich nur auf das, was Du bereits vor dem Alg2-Bezug besessen hast.
Ein Geschenk wird daher grundsätzlich als Einkommen gerechnet. Wenn es allerdings zweckgebunden ist, und zwar an einen Zweck, der normalerweise nicht aus der Regelleistung bezahlt werden muss, dann darf es nicht angerechnet werden. Du musst aber nachweisen können, dass es zweckgebunden ist. Da reicht ein Vermerk auf dem Scheck (Kopie machen!), der Überweisung oder ein extra Schriftstück. Ggf. musst Du natürlich auch nachweisen, dass Du es entsprechend verwendet hast, also die Quittungen aufbewahren.
Der Ausgleich des Dispo-Kredits ist ein stichfester Zweck, da mit Alg2 keine Schulden getilgt werden müssen. Waschmaschine und Kleiderschrank sind da schon schwieriger: Normalerweise müssen diese Dinge von der Regelleistung angespart werden. Du kannst Dich natürlich mit der Arge auf eine Diskussion einlassen, wenn sie drauf kommen, aber besser wäre es, wenn Deine Eltern Dir das bezahlen und Du die Sachen geschenkt bekommst.
Oft ist es ein Problem des Nachweises. Bargeldflüsse sind da für die Ämter wesentlich schwieriger nachzuvollziehen als Geldflüsse, die über die Bank gebucht werden.
Du darfst 150€ pro Lebensjahr als Vermögen besitzen, welches nicht angerechnet werden darf. Wenn deine Eltern deine Schulden zahlen, dann ist das Geld ja eh nicht für dich. Das Geld von dem Scheck wurde ja für die Schulden gegen gerechnet und wird nicht als Einkommen angesehen. Eigentlich haben es deine Eltern ja der Bank gegeben und nicht dir. Mach dir keine Gedanken.
ANders sehen können die viel, die Gesetze gelten aber auch für sie und spätestens mit einem Widerspruch auf irgendeine Kürzung ist die Sache erledigt.
Wer lesen kann, der sieht aus dem oben von wim50 geposteten Link auch den gravierenden Unterschied in der Sachlage.
Die hier zur Verfügung gestellten Summen SIND zweckgebunden und außerdem als einmalige Zahlung anzusehen, daher zählen sie NICHT zum Einkommen.
Gerade WEIL es ein Verrechnungsscheck ist, ist die freie Verwendung ausgeschlossen, denn das Ding muss eingereicht werden, womit die Bank automatisch alles abzieht, was im Minus ist.
Im Übrigen ist bei dem Verfahren, das unter dem genannten Link erwähnt wurde, noch kein endgültiges Urteil gesprochen, denn die Sache geht noch zur nächst höheren Instanz.
Ersatzfahrer sagt aber, das der Scheck Vermögen ist, und das stimmt nicht.
So wie ich das sehe ist nur ein Teil zweckgebunden; nämlich die 800 EUR zur Diso-Deckung; der Rest ist frei verfügbar und damit anrechenbares Einkommen.
Also, du mußt natürlich alles belegen können. Bedenke, Du wirst nach dem Sozialgesetz geurteilt und das heißt, sie werden alles behaupten, was möglich ist, damit sie nicht zahlen müssen, sondern Geld von Dir verlangen können und du bist verpflichtet stets deine Unschuld zu beweisen. Kannst du es nicht, hast du Pech gehabt. Am besten, Deine Eltern überweisen für Dich die Schulden und geben Dir den Restbetrag bar. Oder: Sie überweisen das Geld auf Dein Konto, Du überweist es dann, um die Schulden zu bezahlen und überweist gegebenenfalls den Rest zurück zu Deinen Eltern und bekommst es dann wieder Bar von ihnen. Obwohl in Deinem Fall, kannst Du die 800 Euro auch auf Deinem Konto lassen, da Du wohl weit unter der Vermögensgrenze liegst. Aber generell empfehlte ich Dir, um unnötige Schwierigkeiten zu umgehen, versuche möglichst alles nur noch unter der Hand zu machen. Man weiß nie, was dennen wieder einfällt, um einen in Existenznot zu bringen und Widersrüche haben ja keine aufschiebende Wirkung..... d.h., egal was sie behaupten, das Geld ist erst einmal gestrichen...
Also den Dispo hätten deine Eltern ausgleichen dürfen, allerdings hätten die es überweisen sollen, da mit du beweisen kannst das dieses Geld wirklich von deinen Eltern kommt! die Waschmaschine können sie dir anrechnen !
Eigentlich bekommst du kein ALG2 wenn du reiche Eltern hast! ;-)
Was haben 1500 Euro mit "reich" zu tun ?
Absolut nichts, rück mal deine Weltanschauung etwas gerade und deine Informationen sind zudem absolut falsch.
Die Waschmaschine können sie eben NICHT anrechnen, da ihm eine solche zusteht und wenn er keine hat, kann er die durchaus beim Amt beantragen, was dadurch wegfällt und die ARGE entlastet.
Frage bei der Bank wie die Chancen stehen deinen Dispo auszugleichen -vlt bar vor Ort-ohne das die Summe auf den Auszügen steht(denn die wirst du ja sicher regelmäßig vorlegen müssen beim Amt??)und den Rest lasse dir von deinen Eltern in die Hand drücken...alles andere ist Risiko...
Das sieht die ARGE durchaus anders.