Einzgu nicht antreten trotz unterschriebenm Mietvertrag?
Ich bin 20 Jahre alt und habe vor drei Tagen ziemlich vor eilig einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Jetzt habe ich allerdings Eine Job Zusage für meinen vermeintlichen Traumjob bekommen, leider liegt dieser etwa 500 km entfernt von meinem jetzigen Wohnort.
Müsste ich jetzt Miete Kaution für Für die Wohnung sowie für den Umzug und meine neue Wohnung bezahlen werde ich definitiv weit im minus und müsste mir stark überlegen ob ich den neuen Job überhaupt annehmen kann :(
Daher meine Frage Wie komme ich am schnellsten aus diesem Mietvertrag wieder raus beziehungsweise wie kann ich ihn am besten gar nicht erst antreten?
Und das würde mir blühen wenn ich einfach wieder die Kaution noch die Miete bezahlen?
Im Internet habe ich schon gefunden dass sie 14-tägige Rückgabefrist nicht für Mietverträge gilt aber vielleicht kann mir jemand dann noch ein paar Tricks verraten.
Ich würde am liebsten mit meinem Vermieter reden und dort probieren raus zu kommen allerdings hieß es er bereitet sich gerade auf einer Operation vor und ist erst in etwa 20 Tagen wieder zu Hause und hätte Zeit dich darum zu kümmern.
Ich habe schon jetzt schlaflose Nächte und bräuchte einfach ein Plan beziehungsweise Gewissheit.
6 Antworten
Unbedingt, wie DerCaveman erklärt hat, heute noch schriftlich kündigen zum 31.12.2018. In den Brief gleich den Grund rein schreiben und die Bitte um Verständnis.
Er wird wohl Verständnis aufbringen, was aber nicht heißt, dass er Dich sofort aus dem Mietvertrag entläßt.
Wir hatten mit neuen Mietern eine ähnliche Situation vor vielen Jahren. Eine Wohnung, die aufgrund ihrer Lage nicht so einfach zu vermieten war, wurde von einem jungen Paar angemietet, das zusammen ziehen wollte. Nach Unterschrift des Mietvertrags dauerte es nur wenige Tage, bis die Bitte kam, wieder aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.
Dieser Bitte entsprachen wir nicht, teilten aber mit, dass wir uns um Nachmieter bemühen werden und ab Einzug von Nachmietern keine Miete mehr verlangen würden. Da es nicht zu einer Übergabe kommen wird, werden wir auch keine Kaution verlangen. Wir rechneten aus, wieviel maximal auf die Mieterin zukommen wird (max. 3 Monatswarmmieten) und vereinbarten monatliche Raten, die von ihr auch getragen werden konnten. Schließlich waren es 30 € pro Monat, die über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren abbezahlt wurden.
Somit hatte die Mieterin einen monatlichen Betrag an der Backe, der von ihr (und vermutlich auch vom Ex) bezahlt werden konnte und alle waren zufrieden.
Versuche eine ähnliche Regelung mit Deinem Vermieter hin zu bekommen. Liegt die Wohnung gut und gibt es viele Interessenten, kann sie vielleicht schon ab Mitte November oder Anfang Dezember wieder neu vermietet sein.
Deinen Traumjob solltest Du dafür nicht sausen lassen.
Mit Mietbeginn schuldest du zunächst die erste von drei Kautionsraten und die Miete für Oktober.
Sofern dein Vermieter (bsplsw. einen anderen Mietinteressenten an der Hand hätte und daher) einem Aufhebungsvertrag zustimmt, kannst du aus dem Vertrag entlassen werden.
Andernfalls nur fristwahrend zum frühstmöglichen Termin kündigen.
Was dich - sofern kein Kündigungsverzicht vereinbart wäre - drei Kautionsraten und drei Monatsmieten kostet, wenn die Kündigung heute noch (!) nachweislich (Zeugen!) im Briefkasten des VM landet. Ob und wann er die nach seiner OP läse, wäre für die Wirksamkeit deiner Kündigung zum 31.12.2018 unerheblich.
Viel Glück :-)
G imager761
Wenn du dich nicht anders mit dem Vermieter einigen kannst, bleibt dir nur die fristgerechte Kuendigung.
Sofern kein beidseitiger Kuendigungsverzicht vereinbart wurde, kannst du heute noch zum 31.12. kuendigen. Dazu muss deine schriftliche Kuendigung heute zu postueblichen Zeiten beim Vermieter zugehen. Das duerfte wohl nur durch persoenliche Uebergabe, durch persoenlichen Einwurf in den Vermieterbriefkasten oder durch Zustellung/Einwurf in den Vermieterbriefkasten durch einen Boten moeglich sein.
Bei persoenlichem Einwurf in den Vermieterbriefkasten sollte ein Zeuge dabei sein, der idealerweise auch den Inhalt des Schreibens kennen sollte. Bei Einwurf durch Boten kann der Bote Zeuge sein. Er sollte aber moeglichst auch den Inhalt des Schreibens kennen und somit bezeugen koennen. Einwurf spaetestens am fruehen Nachmittag!
Heute ist der letzte Tag fuer eine Kuendigung zum 31.12. Danach ginge eine Kuendigung nur noch zum 31.01.2019. Auch wenn die Kuendigung zwar noch heute, allerdings erst nach Ablauf postueblicher Zeiten in den Vermieterbriefkasten gelangt, geht sie nicht mehr rechtzeitig zu (Zugangstag waere dann morgen, also 1 Tag zu spaet).
Miete und Kaution musst du natuerlich zahlen, ebenso die Betriebskostenvorauszahlungen (sofern vereinbart).
Du solltest also vorsorglich noch heute schriftlich kuendigen (also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift). Vielleicht kannst du dann ja trotzdem noch eine fuer dich guenstigere Loesung mit dem Vermieter aushandeln. Geht das aber nicht, bist du jedenfalls bereits zum 31.12. aus dem Vertrag und nicht erst zum 31.01. 2019.
Du solltest mit Deinem Vermieter sprechen. Wenn Du Glück hast, läßt er Dich aus dem Vertrag.
Als Alternative kannst Du selbst auch Mieter für die Wohnung suchen. Wenn er einen davon akzeptiert, bist Du auch aus dem Vertrag raus.
Andernfalls gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Giwalato
Der Vermieter muss doch ne Vertretung haben, kann doch nicht sein das nun keiner da ist, dann verlange direkt den Chef von den verein.
Erkläre die Lage vllt kommen sie dir ein wenig entgegen.
Oder du findest schnell jemanden der eine Wohnung braucht und sie übernimmt.
Sonst bleibt dir nur Kündigen und die 3 Monate einhalten.
Wenn du nicht bezahlst, wirst du erst recht stark ins Minus kommen, da hier auch noch Mahngebühren usw auf dich zukommen werden, dann werden evtl noch Anwählte und Inkasso eingeschalten, da wird dann richtig teuer.
Oder was ich eher nicht Raten würde, du lässt es einfach auf dich so zukommen und Zahlst dann deine Schulden später in Raten ab.
Einen Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren und die wahrscheinlichen Konsequenzen einer von dir provozierten fristlosen Kuendigung habe ich dir bereits mit meinem Kommentar zu mondfaengers Antwort erklaert (ca. 5 Monatsmieten Schadensersatz).
Ahhh ja bei Privat ändert sich das natürlich da gehört er ja kein verein an.
Das ist dann wohl eine miese lage.
Und ja, die Konsequenzen sind eben das du Schulden machen wirst, solltest du es darauf Provozieren das du nicht bezahlen wirst.
Was aber auch wieder bis zu 3 Monate dauern kann, bis dann ne Fristlose ins haus kommt.
Der VM muß nicht fristlos kündigen, sondern darf jedes Mal Mahnbescheid oder Zahlungsklage auf deine Kosten erheben.
Und deine schufa oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ruinieren, wenn man die denn nicht mehr braucht.
Sorry, aber entweder Traumjob und Doppelmieten für drei Monate oder alter Job und MIetvertrag hier erüllen, anders läuft das nicht.
Mist bedeutet denn eine fristlose Kündigung von Seiten des Vermieters (sollte ich einziehen und eine fristlose Kündigung "provozieren") weitere Konsequenzen für mich?
Ja der Vermieter ist eine Privat Person und auch jemand von der Älteren Sorte, auch einen Nachmieter müsste ja vom Vermieter akzeptiert werden.