Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis?
Hallo zusammen,
ich habe einen neuen Job im öffentlichen Dienst bekommen, die Stelle benötigt allerdings ein erweitertes Führungszeugnis.
Als ich 17 war, habe ich ein Handy gefunden, behalten und im Anschluss verkauft, das ist alles recht schnell aufgeflogen und ich bin vor Gericht gelandet.
Das Urteil war: 36 Sozialstunden, 700€ Geldauflage als Schadensersatz an die Geschädigte.
Nun stelle ich mir die Frage, ob das dort drin steht und mir somit meinen Job vermiesen könnte oder ob meine Sorge unbegründet ist.
Noch ein paar Info's:
Der Anklagepunkt war Betrug
Die Verhandlung war vor einem Jugendgericht
Zum Tatzeitpunkt war ich 17 Jahre alt somit also minderjährig
Die Sozialstunden und die Geldauflage wurde natürlich gemacht und bezahlt.
Die Richterin teilte mir auf Anfrage mit, dass es keine Eintragungen geben wird, allerdings habe ich das nirgends auf Papier stehen
Danke für eure Mühen :)
Wie lange ist das denn her?
Sommer 2018 war die Verhandlung
2 Antworten
Sozialstunden stehen nicht in deinem Führungszeugnis, sondern im Erziehungsregister. Das ist nur für Behörden einsehbar. Was ins Führungszeugnis aufgenommen wird, kannst du dem Bundeszentralregistergesetz (dort § 32 BZRG) entnehmen.
Das erweiterte Führungszeugnis soll es ermöglichen etwaige Sexualstraftaten zu erkennen, sobald jemand mit Kindern oder Jugendlichen beruflich oder im Ehrenamt (intensiver) zu tun hat. Gibt es diesbezüglich Eintragungen, führt das zu einem Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII.
Wenn das die einzige Verurteilung war, dann ist dein Führungszeugnis leer. Gab es aber eine zweite, auch wenn sie sehr klein war, stehen beide drin.
Nee, das mit der zweiten Verurteilung gilt nur bei Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten - also im Erwachsenenstrafrecht, jedoch nicht im Jugendstrafrecht, § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG. ;-)
Das Strafmaß ist hier doch bekannt.
Darauf bezieh ich mich aber gar nicht.
Allerdings würde deine Antwort auch dann nicht zutreffen. Denn die Sozialstunden samt Auflage landen nicht im Bundeszentralregister, sondern im Erziehungsregister.
Damit wäre eine "nächste" Verurteilung, z.B. mit 40 Tagessätzen Geldstrafe auch noch nicht im Führungszeugnis, weil dass dann die erste Eintragung im Bundeszentralregister wäre.
Mehr gab es nicht, nur dieses Thema mit den Sozialstunden und der Geldstrafe.
Dann ist alles gut.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe :)
Das kommt auf das genaue Strafmaß an. Wirst du zu mehr als 3 Monaten auf Bewährung, oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, steht auch die erste und einzige Verurteilung drin.