Eintragung Wohnrecht?
Mein Lebenspartner (75 Jahre) wollte mir (74 Jahre) seinem eigenem Haus das lebenslange Wohnrecht einräumen, damit ich im Falle seines Todes oder wenn die Tochter, wenn ihr Vater an Demenz erkrankt, die absolute Vorsorgevollmacht als Betreueriner hält, ich wenigstens mit Wohnraum abgesichert bin.Es ist ein altes Haus Baujahr 1936, dass ich mit ihm seit 6 Jahre saniere.
Heute kam er vom Notar zurück und meinte, das Wohnrecht könnte nur für uns beide eingetragen werden, da ich ihn sonst aus seinem eigenem Haus werfen könnte.
Und außerdem wären die Steuern so hoch, die würden meinen Mietanteil weit übersteigen ?
Was stimmt an den Aussagen, wer kann mir helfen ? Ich bedanke mich herzlich.
3 Antworten
Ein Wohnungsrecht beinhaltet immer das Recht, bestimmte Räume im Haus unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen. Daher ist es schon richtig, dass der Wohnungsberechtigte den Eigentümer theoretisch rauswerfen könnte. Ein bloßes Wohnrecht als Mitbenutzungsrecht ohne Ausschluss des Eigentümers wäre aber auch nicht sinnvoll, falls die Tochter Erbin wird.
Am besten wäre es wohl, das Wohnungsrecht für beide Ehegatten zu bestellen oder zu Lebzeiten des Ehemannes ein Wohnrecht als Mitbenutzungsrecht und aufschiebend bedingt auf dessen Tod ein normales Wohnungsrecht.
Zu den steuerlichen Aspekten kann ich nichts sagen, bezweifle aber, dass der Wohnungsberechtigte damit schlechter gestellt ist als mit einer bloßen Mietzinszahlung.
Wieso geht ihr nicht gemeinsam zum Notar? Das wäre sowieso erforderlich.
Und wie wird die gemeinsame Renovierungsarbeit (und die Kosten dafür) berücksichtigt? Das solltet ihr mit einer NEUTRALEN Stelle abklären.
Dafür gibt es Anwälte. Das muss man zwar bezahlen, ist aber gut angelegtes Geld.
Vielleicht bringt dir dies eine Antwort auf den steuerlichen Aspekt?
https://www.frag-einen-anwalt.de/Schenkungssteuer-w-Einraeumung-eines-Wohnrechts--f55863.html
Evtl. könnte man hier deine Investitionen in die Renovierung gegen rechnen?