Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage?

4 Antworten

Hallo! Wenn der Sachverhalt klar ist und keinen Zweifel zulässt ist die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage die günstigste Variante. Du kannst dich aber auch noch bei der Jugendgerichtshilfe in deinem Fall einmal speziell beraten lassen (sitzt beim Jugendamt). Die wären in einem Gerichtsverfahren auch da und sie sind speziell für Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, zuständig. Vorher Termin machen!Gruss Zunky

Nein, eine Geldauflage wird NICHT nach Tagessätzen verhängt (Tagessätze gibt es bei einer GeldSTRAFE!) Eine Geldauflage ist ein fester Betrag, z.B. 50 oder 100 Euro. Bei Zahlung wird dann das Verfahren nach § 153a StPO (Strafprozeßordnung) eingestellt.

Ich schlage dir vor, daß du die Tat einräumst und dich evtl. im Anhörbogen dafür gleich entschuldigst. Und dann: "Ich bitte um Prüfung, ob das Verfahren gem. § 153 StPO (ohne Auflage) eingestellt werden kann, Ich bin Schüler und verfüge über kein eigenes Einkommen."

Bei dem Diebstahlsschaden von unter 5 Euro hast du damit gute Chancen, sofern er deine erste Tat war. Und zugleich hast du damit die Staatsanwaltschaft über deine finanzielle Lage informiert. Viel Glück!

Ich bin Schüler und habe somit kein bzw kaum Einkommen, ist das dann überhaupt möglich & wird das meinem Einkommen angepasst?

Nein, das Verfahren wird eingestellt, wenn du diese Auflage erfüllst.

Geöldauflagen werden zwar nach Tagessätzen gem. deinem Einkommen, aber eben auch zu vlelen Tagessätzen zur Anschreckung verhängt, also insgesamt eine spürbare Summe :-O

Wenn nicht, wird es eröffnet. Entweder hast du ersatzweise Haft anzutreten, wenn die verhängte Geldbuße nicht aufgebracht werden kann oder du plädierst auf Ableisten von Sozialstunden.

Straffällig und sich dann noch die Höhe der Strafe aussuchen dürfen, wäre schon sehr vermessen :-O

G imager761

bluemileinchen 
Beitragsersteller
 27.12.2011, 18:58

Ja aber wonach richtet sich diese Auflage? Also wie hoch ist die? ca?

imager761  27.12.2011, 19:09
@bluemileinchen

Noch einmal.

Du bekommst im Strafverfahren für den Ladendiebstahlt eine Geldbusse von sagen wir mal 20 Tagessätzen aufgebrummt. Der Tagessatz richtet sich nach deinem Einkommen (§ 40 Abs. II, S. 2 StGB).

Hättest du 300 EUR Monat (Taschengeld, Kindergeld, Minijob) , wären es also 20 x 10 = 200 EUR.

Deine Wahl ist jetzt, ob du die ohne Verhandlung bezahlst (= Auflage erfüllst) oder mit.

Kann gut sein, dass der Richter im Prozess dann noch ein paar Sozialstunden hinzufügt, wenn du nur 50 EUR Taschengeld bekommst und die Strafe ihm zu milde ausfallen würde.

Kannst du nicht zahlen, gibt es ersatzweise Haft.

G imager761

juergen04  27.12.2011, 19:19
@imager761

Geldauflagen (§ 153a StPO) werden NICHT in Tagesätzen verhängt sondern in festen Beträgen unter Berücksichtigung des entstandenen Schadens und der finanziellen Lage des Beschuldigten.

Unwissen  27.12.2011, 20:00
@juergen04

Wieder einmal eine falsche Antwort von imager...

Von den letzten 10 Antworten deinerseits waren ca. 8 grob falsch. Ich habe mir anfangs die Mühe gemacht und deine Antworten korrigiert, allerdings wäre es einfacher, wenn du wirklich nur dann antworten würdest, wenn dein Kenntnisstand dies zulässt.

Ja, auch Geldauflagen werden in Tagessätzen verhängt. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Vergehen, die Höhe nach dem Einkommen, also bei Dir sehr gering.