Akteneinsicht nach Einstellung?
Hallo,
gegen einen Bekannten von mir, lief ein Verfahren wegen Körperverletzung, was aber von Seiten der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.Hat er nun trotzdem noch ein Recht auf Akteneinsicht, um zu erfahren wer ihn angezeigt hat?
4 Antworten
Wohl kaum, siehe § 147 ff. StPO.
475?
Jein:
https://dejure.org/gesetze/StPO/475.html
Alternativer Ansatz: Über den Datenschutz Einsicht in die zu Dir gespeicherten Unterlagen einfordern. Wird aber wohl schwierig, also lieber Anwalt beauftragen.
Beteiligter als TV
als TV?
Sorry, Tatverdächtiger, an der Stelle natürlich falsch, richtig wäre Beschuldigter.
Er hat das Recht darauf, zu erfahren wer ihn angezeigt hat.
u.U. wäre es aber sinnvoll, einen Anwalt damit zu beauftragen, denn dieser erhält Akteneinsicht.
Er weiß schon wer den Strafantrag gestellt hat.Die Person verneint dieß aber.Er möchte glaube ich nur Akteneinsicht habe um drohen zu können.
Also ist das möglich, obwohl das Verfahren eingestellt wurde?
Sicher, wenn es sich um unwahre Behauptungen handelt, hätte ja auch dein Bekannter die Möglichkeit den anderen wegen übler Nachrede anzuzeigen.
Akteneinsicht bekommen nach wie vor nur Rechtsanwälte.
Wenn er Klage wegen falscher Beschuldigungen einlegt, dann schaut der Staatsanwalt zumindest mal in die Akte, Dein Bekannter erfährt dann beim Verfahren, wer ihn angezeigt hat.
Achso, also bekommt man ohne Rechtsanwalt keine Akteneinsicht?Er meinte nämlich das er das ohne Rechtsanwalt beantragen möchte.
Kann er machen, aber dann bekommt er die Antwort, dass die StPO eine Akteneinsicht nur für Rechtsanwälte vorsieht.
Wo wäre da das berechtigte Interesse?