Wie wahrscheinlich ist es, wegen mutmaßlicher Beleidigung verurteilt zu werden, wenn man nachweislich am Tourette-Syndrom erkrankt ist?


23.05.2020, 21:25

Die Anklageschrift gegen mich liegt wohl vor.


24.05.2020, 05:53

Welche Konsequenzen kann ein Gutachten zur Klärung des Sachverhaltes haben?

Ich habe bereits fünf Diagnosen von unabhängigen Ärzten und eine eines Sachverständigen.

Unwahrscheinlich 77%
Wahrscheinlich 15%
Unvorhersehbar 8%

13 Stimmen

7 Antworten

Wahrscheinlich

Da niemand von der Anklage weiß das du angeblich tourett hast, du Gutachten verweigerst und man mit dieser Krankheit auch keine Freibrief bezüglich Beleidigung erhält, wird es dann zu einer Verurteilung kommen.

ExAlki1024 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 14:19

Ich kann das Syndrom 5fach nachweisen.

MAB82  24.05.2020, 14:21
@ExAlki1024

Schön für dich. Trotzdem wirst du in der Lage sein andere auch unabhängig davon zu beleidigen. Das entscheidet dann das Gericht.

ExAlki1024 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 14:26
@MAB82

Zur Beleidigung ist der Vorsatz nötig -> Als besoffener Tourette-Patient kann wohl kein Vorsatz vorliegen.

Egal: Was würdest Du mir empfehlen?

Wo ist das Risiko höher?

MAB82  24.05.2020, 14:44
@ExAlki1024

Welche Optionen hast denn noch? Wenn eine Anklage bereits vorliegt wirst du irgendwann dazu befragt. Dann kannst du deine Argumente/Diagnosebescheinigungen (ggf. über einen Anwalt) vortragen und musst warten was entschieden wird. Je nach Beurteilung der Gesamtsituation kann von Einstellung des Verfahren bis Strafzahlung alles drin sein.

Unvorhersehbar

Offensichtlich gehst Du davon aus, dass auch für die Justiz klar ist, dass es sich um ein Tourette-Syndrom handelt. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Genau so wäre es auch möglich, dass dieses Krankheitsbild von dem Beklagten als Ausrede, d. h. als Schutzbehauptung benutzt wird.

Tatsache ist, dass die Anzeige erst einmal geschrieben worden ist und innerhalb der Bürokratie, d. h. in Deiner Akte eine Eigendynamik entwickelt.

Die Folge ist, dass sich dieser Anzeigentext als "Aktenwurm" durch alle Instanzen hindurchfrisst.

Jeder Sachbearbeiter, der diese Akte in die Hand nimmt, geht erst einmal davon aus, dass diese Information der Wahrheit entspricht.

Um diese Sichtweise zu ändern, genügt es nicht auf den wahren Sachverhalt hinzuweisen, sondern es bedarf eines gesonderten Beweisantrages von Dir bzw. Deines Rechtsanwaltes, in dem das Gericht auf diesen Irrtum hingewiesen wird und dazu aufgefordert wird, die neue Wahrheit zu überprüfen und anzuerkennen.

Und wenn das Gericht einsichtig ist, kommt es diesem Beweisantrag nach und beauftragt einen medizinischen Gutachter zur diesbezüglichen Untersuchung des Angeklagten.

Alles dies geschieht nicht automatisch, sondern nuss intensiv betrieben und gesondert beantragt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ExAlki1024 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 05:49

Der Gutachter soll dann nur die Sache mit dem Tourette klären, oder?

Novosibirsk  24.05.2020, 12:24
@ExAlki1024

Es kann sein, dass der Gutachter, sich nur auf diese eine Frage beschränkt. Dies hängt jedoch von seinen genauen Auftrag ab, den er vom Gericht bekommen hat. Dem Gutachter solltest Du jene Informationen zur Verfügung stellen, die diesen dazu befähigen, ein zutreffendes Gutachten zu erstellen. Dazu gehören die bisherigen Atteste und Gutachten und eine Erklärung über Deinen Verzicht zum Datenschutz bezüglich Deiner Krankenakten und vorangegangenen medizinischen Behandlungen.

Gehe allerdings nicht davon aus, dass dieser Gutachter Dein Freund ist und auch alle von Dir eingereichten Krankenunterlagen berücksichtigt. Der Job eines Gutachters ist es, den gerichtlichen Auftrag zu erfüllen.

Hierbei gehen diese zuweilen als arglistige Rosinenpicker vor.

Sie picken sich nur jene Belege heraus, die ihr Gutachten stützt und lassen alles das weg, was sie nicht sehen wollen.

Unter diesen Umständen ist es auch möglich, dass dieser Gutachter zu dem Ergebnis gelangt, dass Du gar kein Tourette-Syndrom hast, sondern ein Simulant bist, der - wiederum - krankheitsbedingt, andere Menschen - ungestraft - beleidigen möchte.

In diesem Falle kann der Gutachter Dir z. B. eine psychische Persönlichkeitsstörung namens Münchhausensyndrom zuordnen und - wegen der von Dir angeblich ausgehenden Gefahr - Deine weitere Behandlung in einer geschlossenen Psychiatriestation vorschlagen.

Es gibt mittlerweile zahlreiche kriminilogische Untersuchungen, die den naheliegenden Verdacht erhärten, dass Gutachter und Richter ein abgekartes Spiel spielen und oftmals aus sadistischer Veranlagung und anderen sachfremden Erwägungen urteilen.

Da Richter jedoch per Gesetz als unfehlbar, unangreifbar und sakrosankt eingestuft werden, wurden und werden diese Untersuchungsergebnisse allesamt ignoriert.

Vgl. www.zwangspsychiatrie.de

ExAlki1024 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 12:52
@Novosibirsk

Deswegen würde ich selbst meine Atteste vorlegen und auf jegliche Kooperation verzichten. Kein Bock auf Forensik wegen mutmaßlicher Beleidigung !! Lieber Knast oder Geldstrafe !!

Unwahrscheinlich

Wenn das ganze schon auf das Syndrom zurückzuführen ist, hast du nicht im rechtlichen Sinne gehandelt, da eine "Handlung jedes menschliche sozialerhebliche (=Außenwirkung zeigende) Verhalten ist, das vom Wilen beherrscht oder beherrschbar ist" Das Syndrom ist nich beherrschbar, deswegen handelst du nicht.

ExAlki1024 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 21:34

Warum hat die Staatsanwaltschaft dann Anklage erhoben?

Das ist doch ein Skandal!!

leo2802  23.05.2020, 21:40
@ExAlki1024

Naja, für juristische Fachleute sind medizinische Details nicht so gut verständlich. Ein Bekannter von mir studiert Jura und seine Eltern sind Apotheker sodass er medizinisch-pharmazeutisches Basiswissen hat. In einem Vorpraktikum ist ihm ein medizinisches Detail aufgefallen, was beim Anwalt niemand gesehen hat. Juristen sind halt Juristen und keine Mediziner In einem gerichtlichen Verfahren sind Einwände möglich, auch ein medizinisches Gutachten kann eingeholt werden. Die Staatsanwaltschaft geht für meine Begriffe nicht von Tourette als Ursache aus. Bevor etwas weiteres passiert muss das Gericht die Klage annehmen, und eine Hauptverhandlung anberaumen. Erst wenn das passiert, wird es ernster. Hättest du denn möglichkeiten, das Syndrom und dessen Auswirkungen nachzuweisen?

ExAlki1024 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 05:51
@leo2802

Ja, ich hätte diese Möglichkeit - 5 Diagnosen von unabhängigen Ärzten.

Auch habe ich Dies bei meiner Vernehmung angegeben und es steht bereits in meiner Justizakte - aufgrund eines vorherigen Verfahrens.

Unwahrscheinlich

Wenn das Syndrom diagnostiziert wurde, kommt es nicht mal zu einer Verhandlung.

ExAlki1024 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 21:25

Also die Anklageschrift ist raus.

Unwahrscheinlich

Es wird sich bei Gericht alles aufklären und die Anklage wird fallen gelassen.

ExAlki1024 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 14:19

Hoffen wir's.