Einspruch gegen Steuervorauszahlungen möglich?
Hallo, ich bin Arbeitnehmer und auf Grund einer vorzeitigen Auflösung des Riester-Vertrages kam es bei mir zu einer Nachzahlung von ca. 800 EUR. Diese Nachzahlung scheint i.O. zu sein. Nun lese ich jedoch im Bescheid, dass das Finanzamt für Sept + Dez 2014 jeweils eine Vorauszahlung von 420 EUR und ab 2015 Quartalsmäßig 230 EUR will. Kann ich gegen die Vorauszahlungen Einspruch erheben? Diese machen in meinen Augen wenig Sinn, da ich die letzten Jahre immer Erstattungen bekommen habe, und dies wohl auch künftig wieder sein wird.
Wer kann mir helfen?
3 Antworten
Du kannst einfach einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0 € stellen. Begründung: In Zukunft ist mit keiner Nachzahlung in der Höhe zu rechnen. Sollte eigentlich klappen, da die Nachzahlung sich anscheinend nur aufgrund des aufgelösten Vertrags ergeben hat.
Perfekt...
Einspruch einlegen klappt wunderbar, und ich würde am besten noch beim Sachbearbeiter anrufen bzw. einen Termin vereinbaren. Das sind auch nur Menschen, und wenn man denen die Sachlage schilder, dann klappt das eigentlich immer :)
Dein für dich zuständiger Sachbearbeiter beim FA wird dich beraten, ruf ihn an.