Einspruch gegen Steuervorauszahlungen möglich?

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Du kannst einfach einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0 € stellen. Begründung: In Zukunft ist mit keiner Nachzahlung in der Höhe zu rechnen. Sollte eigentlich klappen, da die Nachzahlung sich anscheinend nur aufgrund des aufgelösten Vertrags ergeben hat.

DerSchopenhauer  22.07.2014, 08:50

Perfekt...

Einspruch einlegen klappt wunderbar, und ich würde am besten noch beim Sachbearbeiter anrufen bzw. einen Termin vereinbaren. Das sind auch nur Menschen, und wenn man denen die Sachlage schilder, dann klappt das eigentlich immer :)

Dein für dich zuständiger Sachbearbeiter beim FA wird dich beraten, ruf ihn an.