Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswechsel
Hallo liebe Leute
Wir haben zum 01.07.2012 eine Wohnung gekauft.Wir wohnen selbst darin. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr 2012 bekommen,daraus ergibt sich eine heftige Nachzahlung.Dazu muß man sagen das die HV die Vorauszahlungen des Verkäufers berücksichtigt hat.Die Höhe der Vorauszahlungen haben wir so weiter bezahlt wie der Verkäufer, also haben wir genau soviel bezahlt wie der Vorbesitzer. Nun beruft sich die HV auf ein BGH Urteil V ZR 113/11 wonach sie die Abrechnung nur dem neuen Eigentümer (mich) stellt und dieser dann evtl. Nachzahlungen für das gesamte Jahr bezahlen muss. Die HV würde gegen eine extra Gebühr eine gesplittete Abrechnung erstellen für die erste Jahreshälfte 2012 in der ich noch kein Eigentümer war,damit kann ich im Innenverhältnis die Kosten für das erste Halbjahr 2012 vom Verkäufer einfordern. Im Kaufvertrag steht Besitz,Lasten usw gehen über zum 01.07.2012 an den Käufer.
Nun liebe Leute meine Fragen: -hat die HV Recht? -kann mir jemand dieses Urteil V ZR 113/11 vereinfacht erklären (verstehe kein Juristendeusch) -muß der Verkäufer meiner Forderung dann nachkommen ,wenn nicht was kann ich dann dagegen machen(Wenn er meint er wäre nicht mehr der Eigentümer)
Hoffentlich nimm sich jemand von Euch Zeit diese Zeilen von mir zu lesen und kann mir bei meinem Problem helfen.
Vielen Dank für Euere Mühe
Mit freundlichen Grüßen flckg
2 Antworten
Mit dem Kauf der Wohnung hast Du auch mit gekauft: Alle Vorauszahlungen des vorherigen Eigentümers Alle evt. Schulden des Voreigentümers an die HV oder Eigentümergemeinschaft, auch wenn sich diese erst später heraus stellen.
Die Hausverwaltung kann das Jahr 2013 nur mit Dir abrechnen, denn sie hat keine Ahnung, was ihr alles im Kaufvertrag vereinbart habt. Gibt es keine spezielle Vereinbarung dazu im Kaufvertrag, habt ihr auch keine Chance, die anteiligen Kosten vom Verkäufer bezahlt zu bekommen. Es ist auch kaum möglich, im Rahmen eines Wohnungskaufs alles so zu regeln, dass jeder für seine Kosten exakt auf kommt. Hier noch ein paar Beispiele:
Der Verkäufer wurde jahrelang ordentlich für die Instandhaltungsrücklage zur Kasse gebeten. Er könnte nun im Rahmen des Wohnungsverkaufs vom Käufer verlangen, dass dieser ihm diese Rücklage erstattet, da er als Verkäufer zwar immer eingezahlt hat, aber nun nichts mehr davon haben wird. Jeder Käufer würde das ablehnen und den Betrag allenfalls gemessen am Zustand des Hauses und am Kaufpreis in die Überlegung einbeziehen, ob sich der Kauf lohnt oder nicht.
Angenommen, es ist eine ordentliche Rücklage vorhanden, aber der Verkäufer informiert den Käufer nicht, dass die vielleicht eben durch geführten umfangreichen Maßnahmen noch nicht abgerechnet sind und somit die Rücklage damit aufgezehrt wird, ja vielleicht sogar noch einen Nachschuss des Käufers erfordern. Bei den Arbeiten wurden vielleicht nur Renovierungen und Instandsetzungen durchgeführt, die in der Zeit entstanden sind, als der Verkäufer noch Eigentümer war.
Wie will man hier eine gerechte Lösung finden und genauso ist es bei den Betriebskosten.
Die HV hat sehr wohl Ahnung davon was im Kaufvertrag vereinbart wurde
Selbst wenn sie eine Abschrift des Vertrags erhalten haben, sie interessiert sich nicht dafür, was an wen abgerechnet werden soll. Deshalb haben sie davon auch keine Ahnung.
Die HV muss wohl zustimmen. Kenne keine Situation, in der sie verweigern könnte. Aber der Kaufpreis und was alles darin inbegriffen ist, interessiert die herzlich wenig.
Das Urteil besagt das eine HV sich an den aktuellen Eigentümer halten kann sodas sie keine Splittingbuchungen vornehmen müsse. Der neue Eigentümer wird sich an den Alteigentümer zwecks Ausgleichszahlung halten müssen.
Man bedenke das gerade bei größeren Wohnanlagen häufiger Eigentümerwechsel vorkommen kann. Wenn die HV nun für jeden eine Sprlittingbuchung durchführen müsste ist dies ein erheblicher Mehraufwand.
Hi bwhoch2
Vielen Dank für deine Antwort leider ist diese nicht ganz richtig
Die Hausverwaltung kann das Jahr 2013 nur mit Dir abrechnen, denn sie hat keine Ahnung, was ihr alles im Kaufvertrag vereinbart habt.
Die HV hat sehr wohl Ahnung davon was im Kaufvertrag vereinbart wurde weil HV eine Abschrift vom Notar bekommen hat und eine Verwalterzustimmung erteilt wurde (das haben die sich ja auch fürstlich bezahlen lassen ca.200EUR+ca.140EUR für deren Notar)bei WEG ist es so das die HV dem Eigentumswechsel zustimmen muss oder eben auch nicht (kann die Zustimmung verweigern wenn triftige Gründe vorliegen) auf jeden Fall hat HV dem Eigentumswechsel zugestimmt und so konnte dieser vollzogen werden. Es geht auch um das Jahr 2012 :-)
Vielen Dank
gruß flckg