Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswechsel

2 Antworten

Mit dem Kauf der Wohnung hast Du auch mit gekauft: Alle Vorauszahlungen des vorherigen Eigentümers Alle evt. Schulden des Voreigentümers an die HV oder Eigentümergemeinschaft, auch wenn sich diese erst später heraus stellen.

Die Hausverwaltung kann das Jahr 2013 nur mit Dir abrechnen, denn sie hat keine Ahnung, was ihr alles im Kaufvertrag vereinbart habt. Gibt es keine spezielle Vereinbarung dazu im Kaufvertrag, habt ihr auch keine Chance, die anteiligen Kosten vom Verkäufer bezahlt zu bekommen. Es ist auch kaum möglich, im Rahmen eines Wohnungskaufs alles so zu regeln, dass jeder für seine Kosten exakt auf kommt. Hier noch ein paar Beispiele:

Der Verkäufer wurde jahrelang ordentlich für die Instandhaltungsrücklage zur Kasse gebeten. Er könnte nun im Rahmen des Wohnungsverkaufs vom Käufer verlangen, dass dieser ihm diese Rücklage erstattet, da er als Verkäufer zwar immer eingezahlt hat, aber nun nichts mehr davon haben wird. Jeder Käufer würde das ablehnen und den Betrag allenfalls gemessen am Zustand des Hauses und am Kaufpreis in die Überlegung einbeziehen, ob sich der Kauf lohnt oder nicht.

Angenommen, es ist eine ordentliche Rücklage vorhanden, aber der Verkäufer informiert den Käufer nicht, dass die vielleicht eben durch geführten umfangreichen Maßnahmen noch nicht abgerechnet sind und somit die Rücklage damit aufgezehrt wird, ja vielleicht sogar noch einen Nachschuss des Käufers erfordern. Bei den Arbeiten wurden vielleicht nur Renovierungen und Instandsetzungen durchgeführt, die in der Zeit entstanden sind, als der Verkäufer noch Eigentümer war.

Wie will man hier eine gerechte Lösung finden und genauso ist es bei den Betriebskosten.

flckg 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 15:43

Hi bwhoch2

Vielen Dank für deine Antwort leider ist diese nicht ganz richtig

Die Hausverwaltung kann das Jahr 2013 nur mit Dir abrechnen, denn sie hat keine Ahnung, was ihr alles im Kaufvertrag vereinbart habt.

Die HV hat sehr wohl Ahnung davon was im Kaufvertrag vereinbart wurde weil HV eine Abschrift vom Notar bekommen hat und eine Verwalterzustimmung erteilt wurde (das haben die sich ja auch fürstlich bezahlen lassen ca.200EUR+ca.140EUR für deren Notar)bei WEG ist es so das die HV dem Eigentumswechsel zustimmen muss oder eben auch nicht (kann die Zustimmung verweigern wenn triftige Gründe vorliegen) auf jeden Fall hat HV dem Eigentumswechsel zugestimmt und so konnte dieser vollzogen werden. Es geht auch um das Jahr 2012 :-)

Vielen Dank

gruß flckg

bwhoch2  22.12.2013, 09:48
@flckg

Die HV hat sehr wohl Ahnung davon was im Kaufvertrag vereinbart wurde

Selbst wenn sie eine Abschrift des Vertrags erhalten haben, sie interessiert sich nicht dafür, was an wen abgerechnet werden soll. Deshalb haben sie davon auch keine Ahnung.

Die HV muss wohl zustimmen. Kenne keine Situation, in der sie verweigern könnte. Aber der Kaufpreis und was alles darin inbegriffen ist, interessiert die herzlich wenig.

Das Urteil besagt das eine HV sich an den aktuellen Eigentümer halten kann sodas sie keine Splittingbuchungen vornehmen müsse. Der neue Eigentümer wird sich an den Alteigentümer zwecks Ausgleichszahlung halten müssen.

Man bedenke das gerade bei größeren Wohnanlagen häufiger Eigentümerwechsel vorkommen kann. Wenn die HV nun für jeden eine Sprlittingbuchung durchführen müsste ist dies ein erheblicher Mehraufwand.