Einspruch gegen die Höhe der Strafe einlegen. Nur wie?
Hi.
Also ohne groß drum herum zu reden (sag nur kurz fahrrad + alkohol) sage ich einfach mal ich habe heute meinen brief vom gericht erhalten, wo mir gesagtwir wie meine strafe aussieht .. habe 30tagessätze zu je 50€, also 1500 euro gekriegt .. nun find ich das schon massivst übertrieben, zumal ich derzeit auch nur leiharbeiter bin und das fast 2 komplette monatsgehälter sind, ich eine wohnung habe und so weiter .. jetzt ist da aber ein anhang an dem urteil, wo steht:
**Gegen den anliegenden Strafbefehl können sie innerhalb 2 wochen nach zustellung einspruch einlegen
Der einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.
es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt. in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden. falls sie sich ausdrücklich mit dieser vorgehensweise einverstanden erklären. von der festsetzung im strafbefehl darf im beschluss nicht zu ihrem nachteil abgewichen werden**
jetzt würde ich das schobn gerne mal versuchen das die etwas runter gehn ..
nur hab ich dazu mal 2 fragen:
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wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..
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kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?
6 Antworten
Hallo Dragonfly
es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt. in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden.
Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze einlegen, gleichzeitig die letzten drei Abrechnungen deines Arbeitsgeber mitschicken, fertig
du kannst dann auch gleichzeitig einen Antrag auf Monatsraten stellen
reinschreiben kannst du folgendes:
Ich erhebe Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe da mein Monatseinkommen xxxxxx€ ist.
anbei füge ich die letzten drei Lohnabrechnungen hinzu.
mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..
Gegen den Strafbefehl vom xx.xx.xx lege ich Einspruch ein und beschränke diesen auf die Höhe der Geldstrafe je Tagessatz.
Ich verfüge lediglich über ein monatliches Netto-Einkommen in Höhe von xxxx,xx Euro. Der festgesetzte Betrag ist daher unangemessen.
Da ich darüber hinaus monatliche fixe Ausgaben in Höhe von xxx,xx Euro für Miete und Nebenkosten habe und über keine finanziellen Reserven verfüge, bitte ich auch, mir die Zahlung in angemessenen monatlichen Raten nachzulassen.
kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?
Ja, es sind aber nur ein paar Euro und weil der Betrag ohnehin sehr wahrscheinlich reduziert wird, solltest du über diesen Posten nicht nachdenken.
Es wird aber zu einer - kurzen - Hauptverhandlung kommen.
Moin,
Du kannst naturlich gegen die Höher der Tagessätze vorgehen.
30 Tagessätze sind ein Monatsnettoverdienst.
Du kannst auch gegen den gesamten Strafbefehl widersprechen.
Dann geht der Spaß zum Gericht.
Wenn du den Richter durch jammern usw überzeugen kannst, kann es evtl billiger werden.
Du kannst auch jetzt noch mit der Behörde, ich vermute mal die Staatsanwaltschaft, verhandeln.
Wenn die n guten Tag haben lassen die evtl im vertretbaren Rahmen mit sich reden.
Was dann hilft, ist glaubhaft Einsicht zeigen, oder auch wenn du dich selbst um ne Möglichkeit der Ableistung einiger Sozialstunden kümmerst.
Da es bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille zu rechtlicghen Problemen kommt, würde ich dir in dem Zusammenghang auch raten, dass du mal zu ner Suchtberatung oder ner Selbsthilfegruppe gehst.
Wenn du damit bei der Behörde argumentieren kannst, wird die das milde stimmen.
Anwälte haben da meistens mehr Erfahrung als Internet Communities, aber wenn du das nicht weist ist die Strafe wahrscheinlich gerechtfertigt und ein Widerspruch wird dir nur unnötige Kosten bringen.
Der Weg über den Anwalt ist auch nicht umsonst.
Ich würde an deiner Stelle den zuständigen Rechtspfleger anrufen und ihm sagen das du die Höhe der Tagessätze zu hoch findest. (der Tagessatz richtet sich nach deinem Einkommen) der RP sagt dir dann wie du was zu schreiben hast, bzw. nimmt dein Gesuch auf (bei persönlicher vorsprache) und leitet es dem zuständigen Richter weiter.
Rechtsberatung und ein Gerichtlicher Rechtspfleger ist ein Unterschied. Natürlich ist ein Rechtspfleger zuständig.
Andererseits kann der Fragesteller froh sein das der tagessatz so hoch angesetzt wurde, denn wenn er die Geldstrafe in Gemeinnützige Arbeit umwandeln lässt, hat er nach 30 Tagen die Strafe abgearbeitet.
Rechtsberatung und ein Gerichtlicher Rechtspfleger ist ein Unterschied. Natürlich ist ein Rechtspfleger zuständig.
Für was soll denn hier bitte ein Rechtspfleger zuständig sein? Doch ganz offensichtlich für überhaupt nichts. Über den einzulegenden Einspruch entscheidet der Strafrichter.
Andererseits kann der Fragesteller froh sein das der tagessatz so hoch angesetzt wurde, denn wenn er die Geldstrafe in Gemeinnützige Arbeit umwandeln lässt, hat er nach 30 Tagen die Strafe abgearbeitet.
Das wäre bei einem niedrigeren Betrag je Tagessatz nicht anders. Und die Anzahl der Tagessätze ergibt sich nicht aus dem zu zahlenden Betrag, sondern aus der Strafzumessung.
Naja, du wirst deinen Nick nicht umsonst so genannt haben
Ein Einspruch kann immer auch zu Protokoll gegeben werden. Und natürlich gibt dabei i.D.R ein Rechtspfleger Formulierungshilfe. Beraten darf er nicht, aber Hinweise muss er wie ein Richter auch geben.
Dafür ist aber nunmal kein Rechtspfleger zuständig. Das einzige mögliche Rechtsmittel ist der Einspruch gegen den Strafbefehl.
Nein, der macht keine Rechtsberatung.