wenn man eine strafe bei gericht zu zahlen hat, aber kein geld zur verfügung u nix zu pfänden...

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also, der staatsanwalt setzt ein strafmaß in tagessätzen fest . zum beispiel 300 euro sind 30 tagessätze a 10 euro, also müsstest du entweder 300 euro zahlen, oder du bietest 10x 30 euro als rate an oder du gehst gemeinnützige arbeit leisten. das erfragst du natürlich bei der zuständigen staatsanwaltschaft.... unetr angabe des geschäftzeichens, usw....

Nein, du kannst die Strafe sicher auch "absitzen". Der Urteilsspruch lautet ja in der Regel xxEuro Strafe oder ersatzweise xx Tage Haft.

die geldstrafe bekommt ja nicht das opfer, sondern ist eben lediglich die strafrechtliche konsequenz, die du auch absitzen kannst, sofern du zahlungsunfähig bist! ABER: schadensersatzansprüche oder schmerzensgeld, die dem opfer zustehen, verjähren erst viel später und können auch nicht abgesessen werden!

Dann gehst Du in Ersatzhaft. Das heißt dann 1 Tag Haft für 50 Euro Strafe. Oder das waren 50 Mark... so 100 %ig bin ich mir da gerade nicht sicher. Aber mit dem Ersatzhaft schon.

Muenzenfreund  02.02.2010, 22:20

Das ist abhängig vom Einkommen.