wenn man eine strafe bei gericht zu zahlen hat, aber kein geld zur verfügung u nix zu pfänden...
angenommen man hat eine straftat begangen und dann den beschluss einer geldstrafe erhalten aber weder geld noch etwas zu pfänden hat, was dann??? einigen die sich dann mir dem "täter" auf eine ratenzahlung oder hat man dann einfach pech gehabt und MUSS zahlen????
12 Antworten
also, der staatsanwalt setzt ein strafmaß in tagessätzen fest . zum beispiel 300 euro sind 30 tagessätze a 10 euro, also müsstest du entweder 300 euro zahlen, oder du bietest 10x 30 euro als rate an oder du gehst gemeinnützige arbeit leisten. das erfragst du natürlich bei der zuständigen staatsanwaltschaft.... unetr angabe des geschäftzeichens, usw....
Es kann auch sein, dass die Geldstrafe vom Gericht dann auch in Gefängnisstrafe umgewandelt wird.
Nein, du kannst die Strafe sicher auch "absitzen". Der Urteilsspruch lautet ja in der Regel xxEuro Strafe oder ersatzweise xx Tage Haft.
die geldstrafe bekommt ja nicht das opfer, sondern ist eben lediglich die strafrechtliche konsequenz, die du auch absitzen kannst, sofern du zahlungsunfähig bist! ABER: schadensersatzansprüche oder schmerzensgeld, die dem opfer zustehen, verjähren erst viel später und können auch nicht abgesessen werden!
Dann gehst Du in Ersatzhaft. Das heißt dann 1 Tag Haft für 50 Euro Strafe. Oder das waren 50 Mark... so 100 %ig bin ich mir da gerade nicht sicher. Aber mit dem Ersatzhaft schon.
Pfändung geht auch!
Gerade gefunden: Gemeinnützige Arbeit ist wohl auch eine Möglichkeit
Das ist abhängig vom Einkommen.