Strafverfügung aus Österreich; Überhöhte Geschwindigkeit.
Ich habe gerade eine Strafverfügung aus Österreich erhalten. Tatbestand ist Überhöhte Geschwindigkeit.
Bekanntlich wird in Österreich ja von hinten geblitzt somit ist der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren.
Laut deutschem Recht muss dies allerdings passieren um eine Strafe geltend zu machen.
Kann ich dies als Einspruch einlegen um so der Geldstrafe zu entkommen ?
5 Antworten
Wenn du nun aber doch tatsächlich zu schnell gefahren bist - warum versuchst du dann, dich mit irgendwelchen Tricks vor der Strafe zu drücken?? DU bist im Unrecht, nicht die Stelle, die dir den Bußgeldbescheid geschickt hat.
Solche Strafen nimmt man an, murrt ein wenig darüber, aber bezahlt sie dann im Hinblick auf die vielen vielen Male, wo man zu schnell fährt und nicht erwischt wird.
Merkwürdig, wie schwierig es für viele Menschen ist, eigene Fehler einzugestehen und dann auch dafür grade zu stehen.
Soweit mir bekannt ist nein. Da gibt es Abkommen zwischen den Ländern. Nur Österreich hat aufgrund eines Abkommens mit der Bundesrepublik die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Allerdings...fährst du noch mal durch Österreich..dann wirds richtig teuer.
Eine, wenn auch sehr formaljuristische und zugegeben fast an den Tipp eines Winkeladvokaten erinnernde Möglichkeit, dem Bußgeld aus Österreich zu entgehen, gibt es allerdings. Erklärt der deutsche Autohalter gegenüber der Bußgeldstelle, er sei nicht selbst gefahren, erhält er einen Anhörungsbogen, in dem er Angaben zum Fahrer machen soll. Verweigert er dies, ist zwar der Verkehrsverstoß vom Tisch; dafür aber verfolgt der österreichische Staat nun die Verweigerung der Auskunft. Weil dieses Verfahren aber dem deutschen Rechtssystem widerspricht - zum einen muss sich niemand selbst belasten, zum anderen gilt ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Familienangehörige und Verwandte betroffen sind -, spielen hier deutsche Behörden nicht mit.
Ja natürlich. Da war wohl wieder die Taste locker...^^
Das heist ich kann als Einspruch einlegen ich sei nicht selbst gefahren. wenn dann der bogen zur Anhörung kommt reagiere ich einfach nicht mehr darauf?
Du behauptest du wärst nicht selber gefahren. Dann kommt ein Anhörungsbogen. Dazu verweigerst du weitere Auskünfte.
Also ich würde erst einmal abwarten bis da ein Bußgeldbescheid kommt. Wenns nicht allzu teuer ist würde ich einfach zahlen. Schließlich sagste ja selber, dass du zu schnell warst. Wenns die Strfe aber echt hoch sein sollte, was sie ja durchaus sein kanne (https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/: über 50 km/h zu schnell bis 2.180 Euro) dann würd ich schon versuchen Einspruch einzulegen.
Also ich würde erst einmal abwarten bis da ein Bußgeldbescheid kommt.
Das ist bereits geschehen, in der Frage steht:
Ich habe gerade eine Strafverfügung aus Österreich erhalten.
Laut deutschem Recht muss dies allerdings passieren um eine Strafe geltend zu machen. Kann ich dies als Einspruch einlegen um so der Geldstrafe zu entkommen ?
Die Übertretung wird natürlich nach österreichischem Recht geahndet, nicht nach Deutschem. Somit gilt hier Halterhaftung und man muss Dir nicht nachweisen das Du der Fahrer warst. Deutschland hilft nur bei der Vollstreckung des Bußgeldes, mehr haben deutsche Behörden damit nicht zu tun.
Ein Einspruch wäre auch in Deutschland überhaupt nicht möglich sondern nur in Österreich.
Zudem würde ich mich nicht darauf verlassen das es ein Bild von hinten ist, oder weist Du das definitiv? Es gibt schon viele Radargeräte die von vorne fotografieren.
Ich war an besagtem Tag mit dem Motorrad unterwegs deswegen kann das Bild nur von hinten sein.
Seit 2010 gilt das in ähnlicher Form für [fast] alle Staaten der EU.
Das ist unsinnig da es in Österreich keine Halterhaftung gibt, somit wendet man sich dann an diesen.