Einspruch bzgl. Abschleppkosten, kostet dieser Einspruch etwas?
Hallo, der Betroffene hat ein Bußgeld von 180,00,- bekommen da sein Auto abgeschleppt werden sollte, er das aber zufällig noch verhindern konnte..
Der Betroffene hat daraufhin schriftlich eingereicht das er der Meinung ist nicht falsch gestanden zu haben, das ganze auch mit einem Foto.
Nun hat der Betroffene Antwort von der Poliziei erhalten in welcher steht das die Angelegenheit an das Referat Grundsatzangelegenheiten/Rechtsbehelfsverfahren weitergeleitet wird.
Das ganze kann sehr lange dauern schreiben sie auch..
Nun hat der betroffene "Angst" das ihn das ganze hohe weitere gebühren kosten kann oder noch schlimmer das er irgend einen Anwalt bezahlen muss (Keine Rechtsschutz vorhanden)
Der Betroffene fragt sich nun:
- Ist die Angst berechtigt?
- Kann er das ganze stoppen indem er die 180,00,- bezahlt?
Bis Mitte September soll/kann der Betroffene das ganze bezahlen, so steht es auf dem Bußgeldschreiben.
Der Betroffene wäre euch zu tiefst dankbar für Tips ob er bezahlen soll oder nicht, und ob er dann noch weitere Leute kontaktieren muss um das Verfahren einzustellen..
DANKE
7 Antworten
Hallo.
Mit nur 180€ wird er nicht davon kommen. Die Kosten die durch den Wiederspruch entstanden sind werden auch berechnet, wenn es überhaupt noch geht, das Verfahren zu stoppen?
Hallo.
Ich hab das Verstanden, du hast geparkt, die Abschleppung konntest du verhindern, dadurch das Schreiben an die andere Abteilung.
Wenn du die 180,--€ bezahlst, kommt ggf. noch eine Gebühr für die Weiterleitung an die Rechtsabteilung.
Das währen in Oldenburg ca 50€ als Richtwert, ab wenn du es laufen lässt geht es zu Gericht, und wie das ausgeht,
das weis ich nicht. In meiner Gemeinde die etwas kleiner ist, da währe es mit den 180€ erledigt.
Jede Abteilung rechnet anders, je nach Satzung.
Ich habe es einmal erlebt, das es zurückerstattet wurde, aber das war der Direktor des Gymnasiums. Keiner wollte sich damit anlegen. Wir haben das nicht gemacht weil er Recht hatte , sondern wegen unserer Kinder an der Schule.
Sachfremde Entscheidung aber ?
Er kann sich mit der Zahlung viel Kosten ersparen.
Wenn er ein Foto hat, das auch den damaligen Gegebenheiten entspricht und der Abschleppdienst unrechtmäßig abschleppen wollte - würde ich es weiterlaufen lassen und die 180€ nicht zahlen.
Sollte allerdings der Abschlepper im Recht sein, würde ich die 180 Euronen bezahlen. Denn dann HAT ER EINFACH FALSCH GEPARKT!
Also groß Anwaltskosten mußt Du zunächst nicht bezahlen.
Allerdings solltest Du eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht riskieren. Das kostet 40 Euro und Du bist hinterher schlauer.
Grundsätzlich brauchst Du keinen Anwalt, auch wenn Du gegen den Bußgeldbescheid vorgehst. Du begründest gegenüber der zuständigen Stelle Deinen Widerspruch. Dann wird dort entschieden ob man den Widerspruch anerkennt oder nicht.
Stellt sich die Behörde stur, wird das Ganze an das zuständige Amtsgericht abgegeben, dort wird dann der zuständige Richter eine Verhandlung ansetzen und dabei beide Seiten anhören, danach wird er ein Urteil fällen.
Sollte der Bußgeldbescheid vom Gericht bestätigt werden, werden Dir auch die dazugekommenen Kosten auferlegt. Das sind dann die Verwaltungsgebühren und die Gerichtskosten. Die Gerichtskosten sind nicht wahnsinnig hoch, das kann man verschmerzen. Solltest Du einen Anwalt mit der Wahrung Deiner Interessen beauftragen wird das natürlich sehr teuer wenn die Rechtsfrage zu Deinen Ungunsten entschieden wird, denn es kommen dann noch die Anwaltsgebühren dazu. Wenn zu Deinen Gunsten entschieden wird mußt Du nichts bezahlen.
Du kannst übrigens den Widerspruch jederzeit zurücknehmen, sogar noch wenn die Gerichtsverhandlung anfängt.
Vielen dank für die hilfreiche antwort..
Und wie sieht es aus mit den anwaltskosten der gegenpartei wenn ich verliere?
Muss ich diese auch bezahlen? Oder hab ich jetzt einen denkfehler^^?
Die Gegenpartei hat keinen Anwalt. Entweder übernimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren oder, was meist der Fall ist, ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle.
Danke erneut, wird denn das mich viel kosten?
Kann man ungefähr schätzen was mich das ganze im schlimmsten Fall kosten würde?
Und wenn ich die 180,- Strafe nun doch bezahlen tue wird dann alles automatisch eingestellt oder muss ich da hinschreiben/anrufen und das ganze nochmal persönlich abbrechen?
Die Gerichtskosten werden nach Höhe des Bußgeldes berechnet. 10% von der Bußgeldhöhe, mindestens jedoch 50 € und höchstens 15 000 €. Also kostet es Dich 50 €. Die Anwaltskosten berechnen sich danach was er alles macht und wie hoch die Bußgeldsumme ist. Wenn er den Einspruch einlegt geht es mit 20 - 170 € los. Kommt es zu einer Verhandlung kommen nochmal Kosten bis 560 € dazu. Das berechnet sich ebenfalls nach der Höhe des Bußgeldes und auch nach der Schwierigkeit des Falles.
Wenn Du schon Widerspruch eingelegt hast, solltest Du in einem einfachen Schreiben die Rücknahme erklären und das Bußgeld bezahlen. Hast Du noch keinen Widerspruch eingelegt bezahl einfach und die Sache ist erledigt.
meinst du in deinem letzten text meinen eigenen anwalt?
weil du zuvor geschrieben hast die Gegenpartei hat keinen Anwalt..
Ich würde das ganze ansonsten gerne ohne Anwalt angehen, dann hab ich doch nur die 50€ gerichtskosten oder?
Danke
Ja damit meine ich nur Deinen Anwalt. Die Gegenseite hat da keinen Anwalt, erst recht nicht wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage selbst übernimmt.
Wenn Du alles ohne Anwalt machst kostet es zunächst 50 € zusätzlich. Dazu kommt allerdings eine höhere Verwaltungsgebühr, aber die Verwaltungskosten kommen auf den Bußgeldbescheid ohnehin noch drauf, nur sind sie dann eben höher. Wie hoch kann ich nicht sagen, ist aber auch nicht die Welt.
Du kannst den Wiederspruch jederzeit zurücknehmen, auch wenn der Proßzeß bereits angefangen hat. Machst Du es aber während des laufenden Prozesses muß der Vertreter der Anklage zustimmen. Auch solltest Du wissen daß die Strafe am Ende auch höher ausfallen kann als ursprünglich. Der Richter wird Dir, wenn das passieren würde, "durch die Blume" einen Tip geben. Hör daher genau zu was er sagt, aber nicht alle Richter machen das.
Also um das klar zu stellen..
Der Abschleppdienst hatte mich bereits am haken, habe dies gesehen und mein auto dann entfernt..
Die polizei war da übrigens auch vor ort, da von den 180€ ca. 120€ polizei anfahrtskosten oder so ähnlich anfallen..
Habe nun wie gesagt angst das ich da eh chancenlos bin und würde gerne wissen wann bzw ob ich nun weitere dicke gebühren zahlen muss da es nun in bearbeitung ist und ob ich das ganze noch stoppen kann indem ich die rechnung bezahle (zahlfrist bis mitte september)
Danke im vorraus
Deswegen habe ich Angst davor, wenn die Gegenpartei nun der Meinung ist das Bußgeld kam rechtens, muss ich dann nun Anwaltskosten oder so bezahlen?
Wenn ich jetzt bezahle, trotz das der Fall schon in Bearbeitung ist, wird das ganze dann sofort beendet?
Oder muss ich jetzt schon hohe Gebühren bezahlen, da das ganze bereits in Bearbeitung ist?
Habe hier echt angst das sich die Rechnung um mehrere hunder Euro erhöht (Habe keine Rechtsschutz-Versicherung :-( )
Danke sehr
irgendwie weiß ich grad echt nicht was sie da schreiben..ist das ernst gemeint?
bzw. bitte mal ein wenig ausführlicher ihre meinung kund tun, danke