Mit komplett verdeckten Gesicht geblitzt?

9 Antworten

...zahlen und fröhlich sein! Ein Einspruch ist natürlich möglich, könnte aber als Folge haben, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss....und wie schon erwähnt: der Verstoß wurde mit diesem Fahrzeug begangen...im Zweifel muss der Fahrzeughalter dafür aufkommen (der vermutlich Du bist....also bringt es nichts!).

wenn du nicht eindeutig als fahrer auf dem foto erkennbar bist, musst du auch nichts zahlen!

leg einfach widersprich ein, wenn du den bescheid bekommst.

Jens0048  25.07.2021, 17:38

Dann zahlt der Fahrzeughalter. Das wird er oder seine Eltern sein.

GamGamSi  25.07.2021, 17:38
@Jens0048

ja. ich ging davon aus, dass er nicht der halter ist

Stadewaeldchen  25.07.2021, 17:41
@Jens0048
Dann zahlt der Fahrzeughalter.

Nein.

Jens0048  25.07.2021, 17:43
@Stadewaeldchen

Das sehe ich anders. Ich musste für einen Kumpel bezahlen. Ein Anwalt hätte sich bei dem Betrag nicht gelohnt.

GamGamSi  25.07.2021, 17:44
@Jens0048

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, weshalb der jeweilige Fahrer in der Regel die Konsequenzen bspw. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu tragen hat.

Quelle: Bussgeldkatalog.org

Da wurdest du schön verarscht ;)

Stadewaeldchen  25.07.2021, 17:46
@Jens0048

Dann hast du freiwillig bezahlt, du hättest aber nicht gemusst. Für den Einspruch dagegen braucht man keinen Anwalt. Vor Gericht hätte dich jemand als Fahrer identifizieren müssen, was vermutlich fehlgeschlagen wäre.

Jens0048  25.07.2021, 17:46
@GamGamSi

Will ich ein Fahrtenbuch? Anwaltskosten?

GamGamSi  25.07.2021, 17:46
@Jens0048

das hat damit nichts zu tun.

Stadewaeldchen  25.07.2021, 17:47
@Jens0048
Will ich ein Fahrtenbuch?

Wenn du deinen Kumpel als Fahrer benannt hättest wäre mit Sicherheit kein Fahrtenbuch auferlegt worden.

Jens0048  25.07.2021, 17:47
@GamGamSi

Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kann das passieren.

GamGamSi  25.07.2021, 17:48
@Jens0048

gerade eben warst du noch fest davon überzeugt, dass der halter zahlt, wenn der fahrer unklar ist...

könntest politiker sein bei so schnellen meinungswechseln.

Jens0048  25.07.2021, 17:48
@Stadewaeldchen

Wenn er nein sagt ist Aussage gegen Aussage. Das hilft nichts. Ist übrigens Ex-Kumpel!

Stadewaeldchen  25.07.2021, 17:48
@Jens0048
Wenn er nein sagt ist Aussage gegen Aussage.

Wär aber nicht dein Problem.

Jens0048  25.07.2021, 17:58
@GamGamSi

Ich musste ja als Halter zahlen. Daher verstehe ich den Kommentar nicht.

GamGamSi  25.07.2021, 18:01
@Jens0048

Wie Stadewaeldchen und ich schon sagten: Nein, musstest du nicht. Höchstwahrscheinlich hast du eine Formulierung auf dem Anhörungsbogen falsch verstanden oder warst dadurch "eingeschüchtert" und hast dann gezahlt. Gemusst hättest du nicht.

Jens0048  25.07.2021, 18:02
@Stadewaeldchen

Doch. Ich hätte das ja so nicht mal eben beweisen können. Dann hätte ich da Fahrtenbuch am Arsch. Ist alles nicht so simpel.

GamGamSi  25.07.2021, 18:03
@Jens0048

du musst nicht beweisen, dass du nicht gefahren bist. dir muss bewiesen werden, dass du gefahren bist.

Jens0048  25.07.2021, 18:05
@GamGamSi

Willst Du in Deinem privaten Auto ein Fahrtenbuch führen? Da appeliere ich an den Verstand.

Stadewaeldchen  25.07.2021, 18:06
@Jens0048

Wär das ganze im Punktebereich mit Fahrverbot gewesen hättest du dann auch einfach mal eben so 4 Wochen Bus und Bahn gebucht?

Jens0048  25.07.2021, 18:09
@Stadewaeldchen

Dann hätte ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ich brauche meinen Führerschein beruflich.

Stadewaeldchen  25.07.2021, 18:12
@GamGamSi

Ich vermute mal dass sich die Geschichte im Verwarngeldbereich abgespielt hat und da kommt kein Anhörungsbogen, sondern nur die Zahlungsaufforderung. Aber eine Rechtsbelehrung ist dennoch mit dabei.

Stadewaeldchen  25.07.2021, 18:13
@Jens0048

In welchen "sauren Apfel" denn? Für einen Widerspruch bei einer Verkehrs-OWi braucht man keinen Anwalt. Da reicht ein Zweizeiler.

Diese Art von Maske ist beim Autofahren nicht erlaubt. Das könnte echt Ärger geben. Das masketragen.

Kann es sein, dass du um die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, bettelst?

OsamasNagelpilz 
Beitragsersteller
 25.07.2021, 17:50

Ja

Mich interessiert nur ob man erfolg bei einem Einspruch haben kann

Sofern der Fahrer nicht zu erkennen und dadurch nicht zu ermitteln ist (bedenke: Du darfst auch niemanden fälschlicherweise beschuldigen) könnte ein Einspruch in der Tat "erfolgreich" sein.

Der Preis der zu Zahlen sein könnte wäre die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs in dem jede Fahrt, und sei sie auch noch so kurz, mit Strecke, Länge der Strecke und Fahrer einzutragen wäre.