Einsicht in Betreuungsakte zwecks Nachlassauskunft?
Ich habe ein großes Problem. Ende Februar verstarb mein einziger Sohn und ich bin die einzige Angehörige und somit Erbin.
Da ich den Nachlass nicht kenne, ich hatte lange keinen Kontakt zu ihm und er stand unter Betreuung, habe ich beim Betreuungsgericht
Akteneinsicht angefordert.
Doch bislang keine Reaktion und das seit Wochen.
Wie kann ich den Vorgang beschleunigen ?
Was passiert, wenn ich das Erbe ablehne ?
Anwältliche Beratung hat mich nicht wirklich weiter gebracht.
Ich möchte einfach vermeiden, dass durch das Erbe riesige Kosten auf mich zukommen.
3 Antworten
Überhaupt nicht. Die Betreuung endet mit dem Tod. Das Gericht gibt dir keine Auskunft.
Sofern du den Betreuer kennst- vielleicht lässt dieser mit sich reden. Das Gericht wird dir auch nicht den Namen mitteilen.
Entweder annehmen um dann unter Umständen die Nachlassinsolvenz zu beantragen oder ausschlagen.
Oder dir überlegen was du von ihm wusstest. Gesetzliche Betreuung - gibt es nicht zum Nulltarif, hatte er Einnahmen.... Welche Lebensbereiche wurden überhaupt betreut...
Solange du keinen Erbschein hast - bist du kein festgestellter Erbe und kannst dich als solcher nicht ausweisen.. Dass du die einzige gesetzliche Erbin bist - ändert hier nichts.
Das Schicksal aller Erben ohne Kontakt zum Erblasser - die Unkenntnis über die Erbmasse.
Es braucht nichtmal zwingend einen Erbschein. Jedenfalls in Bayern hat das Nachlassgericht Amtsermittlungspflicht, wenn die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass und/oder Grundbesitz vorhanden ist. Dann erfolgt eine formlose Feststellung der Erben in der Nachlassakte, was dem Betreuungsgericht ausreicht.
Korrekt. Heute habe ich erfahren dass die Akte meiner Anwältin geschickt wird und dann habe ich Einsicht.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, die Bayern ;). Manchmal vergesse ich, dass dort vieles anders ist. Wobei ich den Teil mit der Ermittlungspflicht als sinnvoll erachte.
Das finde ich auch sehr sinnvoll, allerdings wird in anderen Bundesländern meines Wissens das Nachlassverfahren auch durch Gläubigeranfragen eingeleitet. Die Gerichte dort sparen sich also nur die Verfahren in denen keine Immobilie da ist und wirklich keine offenen Forderungen bestehen.
Als Gläubiger bist du ja auch berechtigt das Erbschein verfahren anzustoßen. Bestellung eines Nachlassverwalter wird zwar aktuell mehr - hat aber immer noch Seltenheitswert.
Ich weiß aber auch, dass sich in meinem Land sehr viele, vor allem unbebaute Flurstücke im Eigentum von Menschen mit ungeklärter Erbfolge befinden.
Im Moment baue ich hier noch etwas auf die Grundsteuerreform- vielleicht findet dann mal ein Umdenken statt.
Akteneinsicht bekommst nur der Erbe. Die Betreuung endete mit dem Tod.
Entscheide du: schlag aus innerhalb der 6 Wochenfrist, was soll den zu erben da sein? Er war unter Betreuung, woher sollte er nennenswerten Nachlass haben?
Das Betreuungsgericht darf nur den festgestellten Erben Akteneinsicht gewähren. Potentielle Erben sind da raus.
Hallo Clon99 ich bin die alleinige Erbin. Wie lange dauert es denn generell bis Akteneinsicht gewährt wird ?
Wenn die Ausschlagungsfrist noch läuft, bist du noch nicht festgestellte Alleinerbin, weshalb das Betreuungsgericht dir noch keine Akteneinsicht geben wird. Ansonsten ist das unterschiedlich wie lange das dauert, insbesondere wegen Corona, aber üblicherweise dauert das nicht lang. Wenn die Akte allerdings schon im Archiv ist und angefordert werden muss kann es schon 4 Wochen dauern.
Alle. Aber vor allem die finanziellen.