Webdesign/-entwicklung - Gewerbe anmeldepflichtig bei einmaligem Auftrag?
Hallo zusammen!
Folgende Situation: Ich bin Auszubildender Fachinformatiker, verdiene 600€ Brutto. In Absprache mit meinem Arbeitgeber habe ich einen privaten Auftrag über ein Volumen von 950€ ohne Steuern angenommen. Nun benötigt der einmalige Kunde eine Rechnung, die ich ihm auch gerne geben will.
Wie sieht es da mit den Steuern aus? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich diese Rechnung einfach als Privatperson schreiben? Wie muss so eine Rechnung dann aussehen? Ich möchte mir da ehrlich gesagt keine Fehltritte erlauben und den Staat nicht um sein "verdientes" Geld betrügen.
Vielen Dank für eure Antworten!
5 Antworten
Guten Morgen derBronco, entschuldige, aber was hier geschrieben wurde ist auf deine Frage bezogen völliger Mumpitz.
Jede Privatperson kann eine Rechnung stellen. Rechnungen werden niemals unterschrieben, nur das Begleitschreiben, aber selbst das ist heutzutage nicht mehr erforderlich, da jeder Brief und jede Rechnung via Internet verschickt werden kann und damit ohne Unterschrift gültig ist.
Ein Gewerbe/Kleingewerbe muß nur derjenige anmelden, der seine Tätigkeit geschäftsmäßig ausübt, also wiederkehrend und regelmäßig.
Erstellst du nur hin und wieder mal eine Webseite oder andere Arbeiten für Geld so mußt du die Einnahme in deiner Einkommensteuererklärung deklarieren, mehr nicht.
Erstellst du z.B. jeden Monat eine Webseite, dann wäre das regelmäßig. Machst du das nur 1-3 mal im Jahr ist es unregelmäßig, wobei die Auftraäge auch in einem Monat sein können und dann ist 11 Monate nichts.
Eine private Rechnung sollte so aussehen:
Im Kopf über der Anschrift deine Adresse, darunter der Empfänger. Darunter Rechnungsnummer (z.B. 1/1/2012) daneben das Tagesdatum der Rechnung. Inhalt genau aufgeschlüsselt um welche Arbeit es sich handelt. Darunter mittig der Betrag ohne MwSt. Darunter das Zahlungsziel (z.B. Zahlbar bis 30.6.2012) Darunter: Rechnung enthält keine MwSt da von Privatperson erstellt Darunter wohin das Geld zu zahlen ist.
Ich arbeite hin und wieder mit Privatpersonen zusammen und bisher hat es von seitens des Finanzamtes keine Probleme gegeben.
Die Rechnung kann vom Empfänger als Ausgabe angesetzt werden.
Es würde mich freuen, wenn dir diese Auskunft Klarheit verschafft.
Morgendliche Grüsse von katzebiggi
hallo, nachdem Du einen privaten Auftrag angenommen hast, ehrlich, nach Absprache mit Deinem Chef, bist Du nicht angehalten, da kein Gewerbe angemeldet, hie eine Rechnung zu schreiben, Steuern abzuführen, war halt privat.
Wenn der Kunde im Nachhinein Rechnung ect. benötigt, lass das über Deinen Chef / Firma laufen, ok.
Du kannst jederzeit neben Job, Rente, Arbeitslosigkeit bei entsprechender Info ein Kleinunternehmen anmelden, hier gib es feste Spielregeln, einfach informieren, googlen, als Freiberufler darfst Du per anno einen gewissen Betrag erzielen, steuerfrei, musst Du aber bei Auftrag dem Kunden mitteilen. Somit bist Du umsatzsteuerbefreit und hast vereinfachte Einkommensteuererklärung, Überschussermittlung, solltest Du weitere Aufträge in dieser Höhe erwarten, bringt das nichts liegst Du über dem Limit,
dann solltest Du das mit Deinem Chef abklären, wäre die einfachste Variante, statt ein eigenes Untenehmen gründen.
Du kannst da ein sog. Kleingewerbe anmelden und musst keine USt auf der Rg. ausweisen. Die Anmeldung des Kleingewerbes ist einfach und kostet 20 EUR.
ICh gehe davon aus das du ein gewerbe anmelden muss, das aber als geringfügiges gewerbe gelten wird und du keine Mehrwertsteuer abrechnen musst. Außerdem musst du auch keine Umstatzsteuer zahlen, wenn du im jahr un 17.000 euro umsatzt bleibst. der gewerbeschein kostet so zwischen 20-30 euro, ich hab 25 gezahlt in bayern.
Hallo der Bronko,
wenn Du Rechnungen schreiben willst, musst Du auch ein Gewerbe anmelden.
Melde es als "NEBENBERUFLICHES KLEINGEWERBE" an. Das spart Anmeldegebühren. Ich habe z.B. ein hauptberufliches Gewerbe, dafür habe ich 50,00 Euro für die Gewerbeanmeldung bezahlt und ich habe zusätzlich ein nebenberufliches Kleingewerbe, für das ich nur 10,00 Euro für die Gewerbeanmeldung hingelegt habe.
Wichtig ist, dass Du mit Deinen Gewerbeumsätzen im Kalenderjahr unter 17'500,00 Euro bleibst, dann ist dieses Gewerbe Umsatzsteuerbefreit und Du musst auf Deinen Rechnungen keine MWST ausweisen.
Ausserdem solltest Du Deine Rechnungen handschriftlich unterschreiben und mit einer fortlaufenden Rechnungsnummer, dem Rechnungsdatum und einem Zahlungszieldatum versehen. Bitte nicht schreiben - Beispiel "14 Tage ab Rechnungsdatum" - das war früher mal üblich, ist aber heute nicht mehr gültig. Also als Zahlungsziel wirklich ein Datum angeben.
Viele Grüße aus Erding
Ralph
Hallo Ralph,
mich wundert das ganze, da ich gehört habe, dass das Webdesign ja eine Künstlerische Tätigkeit sei und deshalb das schreiben einer Rechnung ohne Gewerbe möglich sit...
Ich habe etwas Schiss vor dem ganzen Papierkrieg, den ich da befürchte, wenn ich ein Gewerbe anmelde... Muss ich dann nicht jährlich darlegen, was ich über mein Gewerbe verdient ahbe usw.?