Einladung zur Vernehmung?
Vereinbarung eines Termins
Sehr geehrter Herr ...... .......
in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren
Tatvorwurf: Verdacht des Erwerbs und Besitzes von Marihuana.
ist eine Vernehmung als Beschuldigter Ihrer Person erforderlich.
Mit was was muss ich rechnen ?
9 Antworten
Kam das Schreiben von der Polizei? Dann bist du nicht verpflichtet eine Aussage zu machen.
Muss der Beschuldigte bei der Polizei erscheinen?
Nein.
Der Beschuldigte ist im Strafverfahren nicht dazu verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Von ihm kann daher weder verlangt werden, dass er bei der Polizei erscheint, noch dass er bei der Polizei eine Aussage tätigt. Er ist nicht einmal verpflichtet, den Termin bei der Polizei abzusagen oder sich in irgendeiner Form bei der Polizei zu melden.
Von diesem Schweigerecht sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen. Das Schweigen wird auch nicht als Schuldeingeständnis gewertet. Negative Schlüsse dürfen aus dem bloßen Schweigen nicht gezogen werden.
Dann bist du nicht verpflichtet eine Aussage zu machen.
Das ist man als Beschuldigter ohnehin niemals.
Wenn die Vorladung von der Polizei ist und nicht von der Staatsanwaltschaft, musst du nicht erscheinen. Ich empfehle dir auch den Termin nicht wahrzunehmen! Wenn du nett sein willst, sag den Termin ab mit der Begründung dass du von deinem Schweigerecht Gebrauch machst.
Die Vernehmung ist nur dazu da, um dich zu belasten. Du kannst keine Vorteile draus ziehen. Schweigen ist das beste was du machen kannst. Das Verfahren wird höchstwahrscheinlich daraufhin eingestellt, vorausgesetzt du hast keine nennenswerte Menge erworben.
Wenn es wenig war ( kleinstmengen ) würde ich nicht hingehen das wird meistens eh eingestellt ( wird aber an die Führerscheinstelle weitergeleitet ). Wenn es etwas mehr war dann sofort zum Anwalt. In Berlin wirds problematisch ab 10 oder 15 gramm ( weiss nicht mehr so genau )
Dann wirst du einen Deivel tun und da bloss nicht hingehen ! Wird eh eingestellt solange du nicht am Steuer gesessen hast
Tja,mit einem Polizisten, bei dem offenbar Grammatik nicht so seine Stärke ist
"ist eine Vernehmung als Beschuldigter Ihrer Person erforderlich."
Ist eine Vernehmung Ihrer Person als Beschuldigter erforderlich.
und vielleicht mal nachfragen, wann es denn genehm wäre,also Datum und Uhrzeit.
Aber als Beschuldigter mußt Du bei der Polizei keine Aussage tätigen.Solltest aber Bescheid sagen,daß Du nicht erscheinen möchtest.
Du musst damit rechnen, dass du zu dem Vorwurf befragt wirst, wenn du hin gehst, was du nicht musst.
Sie haben nichts gefunden. Hatte nur was im Blut mehr nicht.