Einladung zur Mitgliederversammlung?
In der Satzung steht Mitgliederversammlung, doch wir luden zur Jahreshauptversammlung ein. Jetzt beschwert sich ein Mitglied über die falsche Bezeichnung. Muss man Mitgliederversammlung in die Einladung schreiben, wenn es in der Satzung steht? Es ist ja letztendlich das Gleiche? Nicht das wir die Versammlung haben und dann ein Formfehler vorliegt.
3 Antworten
Man sollte schon den Begriff verwenden, der in der Satzung benutzt wird. Gesetzlich sind sehr wohl verschiedene Bezeichnungen zulässig. Um die Rechtmäßigkeit der Versammlung anfechten zu wollen, müsste man schon nachweisen können, dass die Einladung wirklich von Mitgliedern falsch verstanden wurde und diese dann nicht erschienen sind. Wenn bei der Einladung die vorgesehene Tagesordnung enthalten war, kann das aber eigentlich nicht passiert sein.
Der Verein muss meines Erachtens auf diesen Einwand nicht eingehen. Wenn das Mitglied die Beschlüsse anfechten möchte, kann es dies per Klage versuchen. Zumindest könnt Ihr ihm zusichern, beim nächsren Mal darauf zu achten.
Sollte das nicht reichen, kann man unabhängig davon überlegen, dem Mitglied einen verantwortungsvollen Posten anzubieten. Denn wer kritisieren kann, sollte auch Verantwortung übernehmen. Erfahrungsgemäß sind dann manche Leute recht schnell ruhig. ;-)
Hallo.
Es handelt sich um eine JHV, dann wird zu dieser auch eingeladen, allerdings ist eine JHV eine MV..., Wie war das noch mit der Kirche im Dorf, die dort belassen sein soll...😀
Wichtig zur Beschlussfähigkeit einer Versammlung nach Satzungen ist die form- und fristgerechte Zustellung und wenn dies gegeben war/ist laut Satzung, steht der Versammlung nichts entgegen, wenn das Mitglied meint etwas gegen die Fassung der Einladung haben zu müssen, steht ihm das Recht zu, Einspruch zu erheben. Da ihr allerdings laut Satzungverfassung formgerecht eingeladen habt, steht dem wohl nichts entgegen. Lass mich raten..., Freiwillige Feuerwehr.
Liebe Grüße, FlyingDog
Danke für deine Rückmeldung, nachgefragt wegen der Feuerwehr hatte ich, weil ich mir die Satzung dann nochmal durchgelesen hätte.
Ich denke das die JHV dann auch beschlussfähig ist, wenn die Form der Einladung Satzungsgerecht verfasst wurde.
Wenn ihr mit Satzungen arbeitet gehe ich von einem Verein aus oder einem Verband, wenn das Mitglied weiterhin Einspruch gegen die Form erhebt, dann soll er dem Vorstand darlegen, in welcher Form die Beschlussfähigkeit zur Abhaltung der Versammlung nicht gegeben ist, wo geschrieben steht, das es JHV lauten muss anstatt MV.
Nemmt euch allerdings die Kritik zu Herzen und arbeitet damit, schreibt zukünftig einfach JHV, dann ist euer Mitglied glücklich und ihr haltet noch noch immer die Form laut Satzung ein. Das würde mir jetzt so noch dazu einfallen.
Liebe Grüße, FlyingDog
Ich sehe die Angelegenheit auch unkritisch, wenn mit der Einladung die Tagesordnung, inklusive des Wortlautes der zur Abstimmung stehenden Beschlüsse in der Form und Frist versandt wurde, wie es die Satzung zuläßt
Günter
Hallo, danke für die Antwort. Ist alles fristgerecht und auch der Inhalt. Es geht nur um dieses Wort. Meiner Meinung ist es ebenfalls das Gleiche. Nein, keine freiwillige Feuerwehr.
Viele Grüße
Woblitz