Details zur Vereinsgründung?
Hallo Zusammen, ich bin 17 jahre alt und möchte mit einen Freund einen Verein Gründen. Deshalb hab ich zu diesen Thema ein paar Fragen: 1. Wie alt muss ich sein um den Verein zu Gründen? 2. Wie lange dauert es bis ein Verein gegründet ist? 3. Reicht es wenn ein Volljähriger im Verein ist? 4. Kann die Anschrift des Vereins auch die Privat adresse des Gründers sein auch wenn sich der Verein dort nicht trifft? 5. Gibt es eine Mindestgrenze an Mitgliedsbeiträgen? 6. Wie oft muss eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden? 7. Wie viel Kostet es die erstellung der Satzung bei einen Anwalt? 8. Was muss alles in die Satzung hinein? Vielen Dank
3 Antworten
Hallo,
Du musst nicht volljährig sein um einen Verein gründen zu können. Allerdings brauchst du dann eine EV von deinen Erziehungsberechtigten.
In der Regel dauert die Vereinsgründung 3-4 Monate. (Kommt drauf an wie schnell die Behörden sind.)
Wie oben schon gesagt brauchst du keine Volljährige Person in deinem Verein, solange du eine EV von deinen Erziehungsberechtigten hast.
Bei der Vereinsgründung musst du nur die Stadt in der Satzung angeben. (Auf keinen Fall eine genaue Adresse)
Ob und wie hoch die Mitgliederbeiträge sind, legt die Mitgliederversammlung fest.
Wie oft ihr eine Mitgliederversammlung ist, legt ihr in der Satzung fest.
Es kommt immer auf den Anwalt an. Meistens ist es aber relativ teuer (400-500€)
Satzung des XY e.V.
Anforderungen
§1 Name, Sitz, Eintragung, GeschäftsjahrDie Angaben zu
Namen und Sitz des Vereins gehören zu den Mindesterfordernissen einer
Satzung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
(1) Der Verein trägt den Namen XY e.V.
Die Satzung muss
den Namen des Vereins enthalten. Namensänderungen erfordern eine
Satzungsänderung. Bei der Namenswahl darf kein Name gewählt werden, der
bereits von einem anderen Verein verwendet wird.
Bei bestimmten
Namenszusätzen, wie »Europäisch« und »International« oder »Akademie«
oder »Verband« kann das Registergericht Auflagen machen.
(2) Der Sitz des Vereins ist Musterstadt
Als Sitz des
Vereins gilt normalerweise der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird.
Vom Sitz hängt auch das zuständige Amtsgericht (Registerbezirk) ab. Der
Sitz kann auch die Privatadresse eines Vorstandsmitglieds (o. Ä.) sein.
Der Vereinssitz muss aber nicht zwingend der Ort sein, an dem der Verein
aktiv ist oder an dem der Vorstand lebt.
Die Angabe des Ortes
genügt. Die Angabe einer genauen Adresse ist nicht ratsam, da dann jeder
Umzug der Geschäftsstelle eine Satzungsänderung erforderlich macht.
(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden (bei Vereinsgründung).
Diese
Satzungsbestimmung dokumentiert den Willen der Vereinsgründer/innen,
einen rechtsfähigen (eingetragenen) Verein zu gründen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Dieser Passus ist
nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die
vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen. Dies gilt vor allem
auch für die Fristen, die sich mit den Nachweispflichten des Vereins
gegenüber den Aufsichts-/Finanzbehörden verbinden. Schulfördervereine
beispielsweise bestimmen in der Regel das Schuljahr als Geschäftsjahr.
§ 2 VereinszweckDie präzise
Definition des Vereinszwecks (in Anlehnung an einen oder mehrere der in
der Abgabenordnung, § 52 Abs. 2, genannten anerkannten Zwecke) ist von
entscheidender Bedeutung für die (dauerhafte) Anerkennung durch das
Registergericht und durch das Finanzamt. Der Vereinszweck entscheidet
darüber, ob gemeinnützigkeitsrechtliche Steuervorteile und
Steuerbefreiungen greifen.
(1) Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (mildtätige/kirchliche)
Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der
Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung
Zweck des Vereins (z.B. für einen umweltpädagogischen Verein:
die Förderung der Erziehung, Volks- und Jugendbildung oderdie Förderung des Natur- und Umweltschutzes).
§ 52 Abs. 2 AO (Katalog der anerkannten Zwecke)
1.die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
2.die Förderung der Religion;
3.die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67,
und von Tierseuchen;4.die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
5.die Förderung von Kunst und Kultur;
6.die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
7.die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
8.die
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
9.die
Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
10.die Förderung der
Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten;
Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
11.die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
12.die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
13.die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
14.die Förderung des Tierschutzes;
15.die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
16.die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
17.die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
18.die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
19.die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
20.die Förderung der Kriminalprävention;
21.die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
22.die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
Die erste Frage ist, soll es ein Verein sein oder ein eingetragener Verein?
Ja die kenne ich schon Danke sie beantwortet nur leider nicht alle meine Fragen :-)
Es soll ein Eingetragener Verein sein
kennst Du diese Seite? http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm