Einkommensteuerklärung. Nicht wo, sonder wie gebe ich Krankengeld an?
Hallo zusammen. Folgender Fall beschäftigt mich:
Bei der Einkommensteuererklärung muss ja jeder Monat vom Finanzamt nachvollziehbar sein. Nun bin ich gerade bei Smartsteuer am werkeln. Soweit alles klar, nur dann kommt der Dezember... Vom 01.12.2015-02.02.2016 habe ich Krankengeld bezogen. Ich bekam daher ein Schreiben der Krankenversicherung in dem es heißt:
"Folgende Beiträge wurden [...] für das Kalenderjahr 2016 an die Finanzverwaltung gemeldet: ". Und dann der Gesamtbetrag für o.g. Zeitraum.
Nun verstehe ich das so, dass ich diese Einkommensersatzleistung (Krankengeld) erst nächstes Jahr angeben muss.
Aber was ist dann mit dem Eintragen vom Dezember 2015? Soll ich den eben frei lassen und das Finanzamt weiß dann schon Bescheid, wegen der Übermittlung der Krankenversicherung?
Bin um jegliche Hilfe dankbar!
Liebe Grüße, BearDown
4 Antworten
Wann ist das Krankengeld für Dezember denn tatsächlich zugeflossen?
Bis 10.01 = dann würde der Dezember nach 2015 gehören
nach dem 10.01. = komplett 2016
Allerdings hätte die Krankenkasse das grundsätzlich getrennt aufführen müssen.
Da die Krankenkasse den Dezember nicht zum 31.12. getrennt aufgeführt hat, werden die Daten in 2016 berücksichtigt.
Laß´es frei und sende sicherheitshalber eine Kopie des Schreibens der Krankenkasse an das Finanzamt mit - dann kann das Finanzamt entscheiden, wie mit dem Dezember verfahren wird.
Ich gehe davon aus das es um deutsches Steuerrecht geht.
Das Krankengeld ist einmal für 2015 anzugeben und bei der nächsten Einkommensteuererklärung für 2016.
Das krankengeld nicht anzugeben würde das Ergebnis verfälschen, da es zwar keiner Einkommenststeuer unterliegt, jedoch der Progression der anderen Einkommensarten hinzugerechnet wird. (wer Krankengeld bezogen hat, zahlt für seine überigen Einkommen höhere Einkommensteuern)
nein. es wird jeweils nur der Betrag des entspr. Kalenderjahres angerechnet
nein. es wird jeweils nur der Betrag des entspr. Kalenderjahres angerechnet
genau so ist es....
was Du vom 01.01. (in Deinem Fall ab 01.12.) bis 31.12.2015 bekommen hast, muss in 2015 angegeben werden.
Alles was in diesem Jahr an Krankengeld gezahlt wurde oder vilt. noch wird, muss bei der Einkommenststeuererklärung für 2016 angegeben werden.
Vielen Dank zusammen!
Eine bekannte Steuerberaterin hat sich letztlich doch gemeldet. Auflösung:
Da ich die Komplettsumme nach dem 10.01.2016 erhalten habe, wird der gesamte Betrag erst 2016 angerechnet. Also allgemein für weiter Suchende:
Jede Krankengeldsumme, die bei einem Jahreswechsel vor dem jeweiligen 10.01. Deinem Konto gutgeschrieben wird, muss für das vergangene Jahr angegeben werden. Dementsprechend die Summe/n danach erst bei der nächsten Steuererklärung. Unabhängig davon, wie weit eine Nachzahlung zurückreicht.
Normalerweise bekommst du sowas bis 31.12
Mir wird zwei Mal der VOLLE Betrag angerechnet?! O.O