UG oder GmbH nur für Aktienhandel eröffnen - ist das legal?
Moin zusammen,
nur eine Frage, habe es in einem YouTube Video aufgeschnappt. Möchte keine UG oder GmbH eröffnen. Interessiert mich einfach.
Darf man eine UG oder GmbH eröffnen um Steuern zu sparen beim Aktienhandel? Dachte immer als Firma muss man einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Vielleicht ist das Investieren in Unternehmen (Aktienhandel) ja ein wirtschaftlicher Zweck?!?
Natürlich fallen Steuerberaterkosten an wie Bilanzierung, Buchungen für jeden Trade uvm., was auch nicht günstig ist.
Aktien werden mit 25 % versteuert. Oben drauf kommt noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Wieviel Steuer würde man dann zahlen? Habe etwas von 5,5 % gehört.
Danke vorab!
3 Antworten
Auf realisierte Kursgewinne und Dividendenden werden KöSt und GewSt fällig. Und nach Ausschüttung an den Gmbh Gesellschafter bittet das Finanzamt nochmal zur Kasse.
Ja, grundsätzlich ist das möglich z.B. eine GmbH zu gründen zur eigenen Vermögensverwaltung. Solange die Erträge im Unternehmen bleiben (thesauriert werden) unterliegen sie einer geringeren steuerlichen belastung als wenn sie ausgeschüttet werden.
Wie schon richtig gesagt, ist allerdings zu beachten, dass bei einer GmBH Kosten für die Gründung und eventuell Kosten für die Buchführung und Bilanzierung anfallen.
Das ganze lohnt sich für Anleger, die ein hohes Vermögen haben , und die Erträge nicht brauchen, sondern dauerhaft im Unternehmen lasssen können.
Die eigene Vermögensverwaltung ist keine gewerbliche Tätigkeit, insofern ist auch kein Gewerbe anzumelden. Auch nicht in der Rechtsform der GmbH. Das gewerberecht kennt kein gewerbe kraft Rechtsform. Steuerrechtlich gilt eine GmbH aber kraft Rechtsform als gewerbliche Tätgigkeit. Handelsrechtlich gilt eine GmbH kraft Rechtsform auch als Handelsgewerbe (Kaufmann).
Laut § 1 GmbH Gesetz kann eine GmbH zu jedem Zweck gegründet werden; es muss also nicht ein gewerbe im gewerberechtlichen Sinne vorliegen.
Wenn eine GmBH gegründet wird gibt sich also folgende steuerbelastung: Körperschaftsteuer 15%, Solidaritätszuschlag daru 5,5 % sind zusammen 15,89%: Dazu kommt eine gewerbesteuer von ca. 15%. Macht zusammen ca. 30%. Zudem gibt es bei einer GmBH einige Steuerbefreiungen.
Ohne GmBH müsste man bei hohem vermögen mit dem Spitzensteuersatz bezahlen, inclusive Solidaritästszuschlag wären das dann 45%. weiss jetzt aber nicht, ob der Soli hier ab 2021 noch gilt, wären dann nur noch 42%.
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Danke für die ausführliche Antwort, kriegst den Stern, wen ich ihn vergebe kann.
Wenn Du eine GmbH dafür gründest, dann gehören die Aktien, sowie alle Gewinne auch der GmbH.
Alle Entnahmen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Du mit Deinem individuellen Steuersatz versteuern darfst. Also bei einem entsprechenden sonstigen Einkommen (oder entsprechend hohen Entnahmen) zahlst Du dann deutlich mehr, als die 25 %.
Okay, habe mich schon gewundert. Dann klingt es logisch, dass es sich nicht lohnt. Danke für die Antwort!