Einkommensteuererklärung - Anlage FW
Hallo Zusammen,
habe mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung zugelegt (Bj. 1928) welche ich auch selbst nutze. Nun meine Frage für die Einkommensteuererklärung. Was kann ich hierbei absetzen, was muss ich evtl. beachten und was hat es mit der Anlage FW auf sich?
Gilt dabei noch folgende Aussage??:
Dieser Punkt der Steuererklärung ist relevant, wenn man eine Immobilie besitzt und diese selber nutzt. Dabei ist ein einmaliger steuerlicher Zuschuss möglich. Es wird zwischen Alt- und Neubauten unterschieden. Als Altbauten gelten Häuser, die in den alten vor 1.1.91 und in den neuen Bundesländern vor dem 1.1.87 erbaut wurden. Neubauten bezeichnen Häuser, welche nach 1987 bzw. 1991 errichtet wurden.
Die Voraussetzung für die Eigenheimzulage ist ein Kaufvertrag oder Baubeginn nach dem 31.12.1995 und eine Einkommensgrenze innerhalb von 2 Jahren für Ehepaare von maximal 140.000 Euro, für jedes Kind erhöht sich dann die Grenze um weitere 30.000 Euro.
Für Altbauten ergibt sich ein Betrag von 1.278 Euro, für Neubauten von 2.556 Euro. Zusätzlich gibt es eine Zulage für jedes Kind von 767 Euro. Dieser Zuschuss wird nur einmal gewährt und gilt für 8 Jahre. Außerdem kann durch Einbau von Energiesparmaßnahmen eine Zulage bis zu 256 Euro geleistet
5 Antworten
Gewisse Dinge können angesetzt werden, falls es sich um ein Baudenkmal handelt, welches selbst genutzt wird.
Ist es dies?
Wenn ja, können einige Kosten (Sanierung z.B. oder Herstellungskosten, Erhaltungsaufwendungen) wie Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die "normale" Eigenheimzulage gab es nur bis Ende 2005.
Erkundige Dich daher bitte zuerst, ob Deine Wohnung in die Sparte Baudenkmal fällt und wenn dies so ist, kannst Du oben genannte Kosten einreichen und auf 10 Jahre mit max. 9% abschreiben.
Du benötigst jedoch eine Bescheinigung von der Denkmalschutz- bzw. Gemeindebehörde.
Keine Chance etwas abzusetzen. Eigenheimzulage wurde soweit ich weis 2005 abgeschafft. Hättest du die Eigentumswohnung bis 2005 gekauft, dann hättest du noch was bekommen. Es kommt bei der Eigenheimzulage nicht drauf an, wann das Baujahr war, sondern wann Übergang und Nutzen war. Das war bei dir in dem Fall erst 2009.
Die ETW gehört überhaupt nicht mehr in die Einkommensteuererklärung. Für Käufe/Herstellung von Wohneigentum nach dem 31.12.2005 gibt es keine Förderung (Eigenheimzulage) mehr. Überlegenswert wäre hier nur noch Wohnriester.
Entweder suchst du einen guten Steuerberater, oder geh zum Finanzamt zu deinem Sachbearbeiter, der erklärt dir alles genauestens. Also ich gehe immer zum Finanzamt, wenn ich diesbezüglich Fragen habe.
Eigenheimzulage wurde abgeschafft. Weiß nur nicht mehr genau, in welchem Jahr. Vor zwei oder drei etwa.