Was bedeutet ein Einkommensteuerbescheid ohne Vorauszahlungsbescheid, wenn bisher Vorauszahlungen geleistet wurden?
Ich habe einen neuen Einkommensteuerbescheid erhalten ohne Vorauszahlungsbescheid.Heißt das nun die Vorauszahlungen fallen komplett weg, oder heißt das es bleibt bei der alten Vorauszahlung wie bisher aus dem vorhergegangenen Bescheid:
5 Antworten
Der Bescheid behinhaltet das was drinsteht. Wenn keine Vorauszahlungen verlangt werden und kein Verweis auf bisherige Vorauszahlungen erfolgt, dann sind auch keine zu leisten!
Ggfs. einfach den zuständigen Sachbearbeiter, Tel-Nr. rechts oben, anrufen und klären!
Das heißt, dass die alten Vorauszahlungen wegfallen.
Der alte Vorauszahlungsbescheid wird durch einen neuen Steuerbescheid nicht aufgehoben. Der alte VZ-Bescheid ist weiterhin gültig. Die meisten VZ-Bescheide listen die Zahlungen für das aktuelle Jahr einzeln auf und dann heißt es "ab Jahr XXX jeweils zum". Damit wirkt der Bescheid bis zu seiner Änderung unbegrenzt in die Zukunft.
Falls dein alter VZ-Bescheid deiner Meinung nach zu hoch ausfällt, kannst du um Änderung der Vorauszahlung bitten und als Berechnungsgrundlage deinen letzten ESt-Bescheid angeben.
Schau mal auf den alten Steuerbescheid, dort müßte drauf stehen, bis wann die Vorauszahlungen geleistet werden müssen..
Normalerweise hat der Bescheid auch einen Abschnitt"Vorauszahlungen", vor allem, wenn Vorauszahlungen festgesetzt waren.
Im Jahr 2016 gab es bisher 3 Vorauszahlungstermine, nämlich zum 10.3.,10.6. und 10.9.
Hast Du zu diesen Terminen Vorauszahlungen geleistet?
Wenn ja, wird unter dem Abschnitt etwa folgendes stehen:
Jahresvorauszahlungssoll 2016 900,00 €
Darauf vorausgezahlt zum 10.3.,10.6. und 10.9. 900,00 €
zu zahlen zum 10.12. 0,00 €
Weiter geht es dann mit den Vorauszahlungen 2017.
Waren bisher für 2016 keine Vorauszahlungen festgesetzt, dann bestand und besteht wohl kein Grund für Vorauszahlungen.