Zahlen Hundezüchter eine Einkommenssteuer auf die Hundezucht?
Die Einkünfte würden ja dann unter "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" fallen, oder? Wie sieht das aus?
5 Antworten
Ja, ganz klar; gewerbliche Hundezuechter muessen wie alle anderen Gewebetreibenden Einkommenssteuern zahlen, Hobbyzuechter muessen das u.U. als Nebenverdienst pauschal versteuern. Wuerde mich da immer bei einem Steuerbuero absichern, so auch Veterinaeramt, Hygienevorschriften, Desinfektion- Seuchenschutz. Frag mal diesbezueglich Deinen zustaendigen Amtsveterinaer, haben Ausdrucke. Dafuer koennen professionelle Zuechter ihre Ausgaben, Investitionen, dazu notwendiges Grundstueck mit Genehmigung zur landwirtschaftlichen (Tierzucht) Nutzung, Installationen etc. steuerlich absetzen, was eine kleine Hilfe waere, da professionelle Zwingeranlagen kostenintensiv sind. - immer vorausgesetzt man haelt sich an die Hygienebestimmungen, Wasser-Abwasser , Klaeranlage, Tierschutz etc. wird dann ueberprueft, abgenommen. Klar; versteuerst Du den Verdienst, wirst Du ueberprueft, musst Genhemigung Abnahme der Anlage vorlegen, unterliegst automatisch veterinaermed. Kontrolle. Ich leb zwar in Spanien, aber aehnlich, auch hier braucht man fuer die alleinige Haltung von mehr als 5 Hunden, so auch anderen Tieren, Huehnern, ein sog. "Nucleo Zooglogico mit Reg.Nr." wie ein professioneller Zuechter, selbst wenn man nie zuechtet. Somit unterliegt man auch in dem Falle den veterinaermedizinischen Bestimmungen wie ein Viehzuechter mit allen daraus resultierenden Konsequenzen bis hin zum Transport von einzelnen Hunden rein privat (Seuchenschutz) ab Datum Registrierung. Vielleicht sind die bei Euch noch nicht ganz so irre wie hier.... Die Steuer ist eher irrelevant fuer Gewerbliche Hundehalter- oder Zuechter, dafuer braucht man Steuerbuero, kann Transporter oder Anhaenger absetzen, bekommt fuer alle Ausgaben (Rechnungen vorlegen) Steuern zurueck. -Aber lohnt sich gewerblich nicht, alleine was Grundstueck und Zwingeranlage kosten koennen verantwortungsbewusste Zuechter meiner Meinung nach nie rausbekommen, halte ich fuer Selbstbetrug.
L.G. Blue
Soweit mir bekannt ist müssen alle Einnahmen nach EstG. angegeben und auch versteuert werden.
Die Zucht von Hunden jedoch wird unter dem Begriff Hobbyzucht als ein Verlust bringendes Hobby gewertet. Es beeilen sich auch Züchter gerne allerlei Kosten - bis hin zur Liegedecke und Wurfbox pro Wurf in Kosten mit einzurechnen.
Wer die Zucht als gewerbliche Zucht anmeldet wird von Veterinärämtern und Finanzamt betreut.
Neben den Einnahmen aus dem Verkauf der Welpen gibt es Einkünfte aus Deckakten und dem Verkauf von älteren schon ausgebildeten und auf Ausstellungen prämierten Hunden. Manch ein Züchter Veräußert auch Rassehunde welche den Halter verlieren - oft ins Ausland.
Die Zahlweise in der Hundezucht ist üblich in Bar Cash. So ist die Versteuerung von Einnahmen - welche durchaus dreistellige Bereiche erzielen können auf die selbständige und Freiwillige Angabe auf der EST angewiesen.
Eine Buchführungspflicht von Seiten des Finanzamtes gibt es nicht.
Beim VDH und seinen angeschlossenen Zuchtvereinen ist Handel nach den Statuten für den Züchter ausgeschlossen. Das lässt sich umgehen indem man mehrere Zuchtstätten auf z.b.Familienangehörige anmeldet.
Wen es interessiert:
Zeitschrift. stern Nr. 5, 26.01.2012 ist ein interessanter Bericht darüber.
Oberbegriff: Tierhandel "Das weltweite Millionengeschäft mit dem Deutschen Schäferhund"
In dem Bericht findet der Interessierte dann auch beschrieben wie mit Hundezucht ein gewinnbringender Handel funktionieren kann ... (!)
Hab ich gelesen, danke fuer Link, kenn sowas aus Spanien und Portugal in Bezug auf Export nicht. Falls Du mal auf aehnliche Zuchtanstalten in Spanien/Portugal stoesst, stellst Du Link rein? Wuerde mich interessieren.
Gibt hier diverse riesige Jagdhund-und Modehundchen-Zuchtanstalten, die jaehrlich tausende von Welpen produzieren unter ueblen Bedingungen. Der eine richtet sogar Jagdhunde mit Zwangsapport-Stachelwuerger a la Most noch ab. Selten schlimmere Videos gesehen. Leider jetzt aus dem Netz rausgenommen. Das laeuft aber unter Thema Tierschutz, mit Zucht versteuern nichts zu tun.Ist auch keine Zucht, sondern eine Schweinerei. Die bemuehen sich unter falschen Angaben Zuchthunde von renomierten span. Championzuchten zu erwerben, um den Namen in ihren Papieren zu haben, einen Wurf nach dem anderen, und die ganze Palette Elend. Geld genug um auch Weltsieger zu kaufen. L.G.Blue
Hundezüchter erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, außer Sie könnten nachweisen, dass sie die Kräfte der Natur und des Bodens zur Verpflegung der Hunde nutzen würden.
Hundezüchter waren letztes Jahr ein Hauptopfer der Steuerfahndung, da fleissig Gewinne mit der Zucht und dem Verkauf der Hunde ins Ausland erzielt wurde, die Sache aber nie angegeben wurden.
Die Frage ist immer, ob es nur ein Hobby ist, bei dessen Ausgestaltung kein Gesamtüberschuss möglich ist, oder ob die Sache wirklich professionell und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Es gibt keine pauschale Antwort, es ist jedes Mal eine Einzelfallprüfung.
Nein. Der Handel mit Hunden als Haustier fällt nicht unter Landwirtschaft ausser wenn im eigenen Landwirtschaftlichen/Forstwirtschaftlichen Betrieb die Hunde für Wach-, Hüte- oder evtl. noch Jagdzwecke für den eigenen Bedarf gezüchtet werden.
Ansonsten gilt die Veranlagung nach Einkommenssteuergesetzt.
Ab 3 Zuchthündinne und mehr als 3 Würfe im Jahr ist es gewerbepflichtig, somit auch einkommensteuerpflichtig. Ich mache die Buchhaltung für einen Züchter, da kommt mir oft das Grausen, weil er nur draufzahlt bei allen Ausgaben.
Grundsätzlich isdt jedes Einkommem steuerpflichtig. Gibt man es nicht an dann iust man ein steuerbetrüger und macht sich strafbar.
Die Finanzämtrer sind da mittlerweise auch am schauen
Jene Züchter welche tatsächlich aus Hobby eine Hundezucht betreiben und ab und an einmal einen Wurf haben, sich Statuten zur Gesundheitsvorsorge, Gesundheitskontrolle und dem System von Zuchtzulassungspruefungen und Ausstellungen nach Formwert unterwerfen. Solche Züchter dürften selten ein Einkommen aus der Zucht erzielen.
Jedoch ist die Grauzone zur Unterscheidung sehr schwer zu durchschauen.
Auch die Anmeldung einer gewerblichen Zucht dient in erster Linie der Kontrolle durch Veterinärämter - die Angaben zum Einkommen beruhen auf Ehrlichkeit und Freiwilligkeit bei den Angaben.
Heimtierzucht unterliegt damit - wenn man es so betrachtet - nicht der Einkommensteuerpflicht. Eine Umsatzsteuer fällt nicht an. Keine Pflicht zur Buchführung, auch nicht zur vereinfachten.