Einheitswert
Mein Vater ist letzen Jahres verstorben, testamentarisch ist alles geregelt.
Ein Satz im Testament verstehe ich nicht so richtig .
" Sollte einer unserer Söhne oder deren Nachkommen, die Immobilien, nur komplett übernehmen wollen ist nicht der Einheitswert, sondern der Verkaufswert anzusetzen."
Z. B. Verkaufswert ca. € 200.000 , würde nun mein Bruder wenn er das Haus komplett übernehmen würde, müsste er mir € 200.000 auszahlen, oder nur die Hälfte in dem Fall € 100.000 .
5 Antworten
Wenn der verkaufswert 200.000 € beträgt und Dein Bruder die Immobilie übernehmen möchte, müsste er Dir 100.000 € auszahlen, da ihr zu gleichen Teilen geerbt habt. Zum Einheitswert findest Du hier Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert
Gern geschehen.
Der Einheitswert ist ein historischer Steurbegriff; seit 1998 dient er ausschließlich der Festsetzung der laufenden, jährlichen Grundsteuer.
Für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Eigentumsanteilen tritt seitdem der (steuerliche) Ertragswert, der sog. Bedarfswert, der i. d. R. niedriger als der aktuelle Verkehrswert eines Objekts ist.
Er errechnet sich n. § 157, 178 - 198 ff. BewG neben dem Bodenrichtwert (Lage) und Alter i. W. aus den fiktiven Jahresmieteinnahmen eines bebauten Grundstücks.
G imager761
da hast du recht mit dem historischen Steuerbegriff Danke für deine Antwort
Ihr erbt das haus zu gleichen Teilen. Dein Bruder muss dich auszahlen...laut Testament ist bei der Berechnung deines Anteils der Verkaufswert zu ermitteln, davon stehen dir dann 50% zu.
Danke für deine Antwort
Anteilig. Wenn Ihr zwei Erben seid, dann zahlt Dein Bruder Dir also die Hälfte - 100.000
Danke für deine Antwort
Der Einheitswert wird von den Finanzbehörden festgelegt und wird für die Steuerermittlung benötigt. Der Verkehrswert wird durch den Markt bestimmt. Der Verkehrswert ist in der Regel immer viel höher als der Einheitswert.
http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-einheitswert-einer-immobilie-was-der-verkehrswert
Danke für deine Antwort