Eingezogen im August 2018 erste Nebenkosten Abrechnung erst August 2019?
Moin Moin, kennt sich jemand mit Nebenkosten und Mietrecht aus? Unser Vermieter meinte wir bekommen die Nebenkosten Abrechnung erst im August 2019. Wir sind August 2018 eingezogen...
Ich dachte aber wir müssten die Nebenkosten Abrechnung für August 2018 bis 31.12.2018 bekommen und dann weiter ab 1.1.2019 bis 31.1.2019?
Kann der Vermieter das denn so überhaupt machen? Oder ist es egal?
7 Antworten
Der Abrechnungszeitraum muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Der Vermieter könnte vielleicht auch einen anderen Abrechnungszeitraum haben, z.b. 1.4. bis 31.3. Und ab Ende des Abrechnungszeitraums hat er dann 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Aus diesem Grund kann man das überhaupt nicht sagen, wann der Vermieter mit der Abrechnung fertig ist. Manche Vermieter lassen sich Zeit bis zum Ende der 12-Monats Frist.
ja, das kann auch noch länger dauern.
Eine Eigentümergemeinschaft wird wie ein Unternehmen abgerechnet, es gibt ein Geschäftsjahr, das endet z.B. am 1.7. anschliessend macht die Hausverwaltung die Abrechnung, die Eigentümerversammlung genehmigt die Abrechnung, und dann hat der Eigentümer als Vermieter auch noch etwas Zeit, daraus die Nebenkostenabrechnung zu machen. Das kann also ingesamt 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres dauern.
Wenn man also bei Geschäftsjahr 1.7. zum 1.8.18 eingezogen ist, kann es Oktober 2019 werden bis die Abrechnung vorliegt. Bis dahin zahlt man ja Abschläge und dann bekommt man Geld zurück oder muss etwas nachzahlen, und die neue Monatsrate wird festgelegt.
Ja, das ist legal, sie muss einmal im Jahr erstellt werden, für ein Jahr (ca. ist Norm) der Zeitpunkt ist aber egal. Kommt drauf an, wann die Ablesungen sind, die müssen nicht zwangsläufig zum Jahresende stattfinden.
Nö, ich bin nur Eigentümerin von zwei vermieteten Immobilien und weiss, wie ws in der Praxis läuft😁
Aber gut, angenommen, er setzt durch, dass er eine Abrechnung für August bis Dezember bekommt.
Im folgenden Jahr wird er sie dann wieder im Dezember bekommen, hat also dann eine Abrechnung für ca. 12 Monate und hat sein „Problem“ um vier Monate nach hinten verlagert.
Applaus, Applaus! Ausser unötifen Arbeitsaufwand hat er nix erreicht.
All zu viel Ahnung vom Mietrecht hast du wohl eher nicht?
... wenn denn das Hirn so etwas denkt/anordnet, kennt es auch die Folgen, frage es einfach noch mal und schaue auch in Deine mietvertraglichen Vereinbarungen, ob dort der Termin 31.12. steht.
In meinen Häusern verteile ich die Abrechnungsperioden auch übers Jahr. Warum sollte ich auch alle in wenige Tage packen?
Und Deine Periode kann nicht August bis Juli sein, so schnell kann keiner verteilen/liefern.
Wenn im Mietvertrag kalenderjährliche Abrechnung vereinbart ist. müsste für 18 (August bis Dezember = Nutzungszeitraum im Abrechnungszeitraum) abgerechnet und bis 31.12.19 die Abrechnung zugestellt werden, jedenfalls wäre sie danach verfristet und eine Nachzahlung nicht mehr fällig.
Keinesfalls richten sich die Abrechnungszeiträume nach dem Datum des Ein- oder Auszuges.