Grundpreis für Wasseruhr in Nebenkosten-Abrechnung?

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Kann der Vermieter den Grundpreis für die Wasseruhr in die Jahresabrechnung der Nebenkosten mit einrechnen/aufführen?

Klar kann er, er darf es sogar: Für Kaltwasser wird dem Hauseigentümer (nicht unähnlich beim Stromanbieter) ein monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler sowie ein Mengenpreis pro Kubikmeter berechnet.

Diese Kosten darf er vollständig auf die Mieter umlegen, § 2 Nr. 2 BertrKV: "Betriebskosten (...) sind die Kosten der Wasserversorgung, hierzu

gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten

der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von

Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der

Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung (...)".

G imager761

Wenn ich mich nicht irre, kann er das auf die Mieter umlegen, wenn die Wasseruhren gemietet sind, allerdings nicht, wenn er sie gekauft hat.

Doch auch im Kauffall würde ich mir als Mieter zweimal überlegen, ob ich gegen die Umlage Widerspruch einlege. Die Miete ist teurer als der Kauf. Beim nächsten Austausch würde der Vermieter die Wasseruhren einfach mieten, damit er sie rechtssicher umlegen kann, was den Mieter dann aber noch teurer käme.

Renick  29.09.2017, 09:14

Um die Miete der Zähler umlegen zu können, muss der Plan dem Mieter vorab mitgeteilt werden, sodass er Gelegenheit zum Widerspruch hat. Das Vorgehen ist im Gesetz genau festgelegt.

Zakalwe  29.09.2017, 09:18
@Renick

Wäre mir neu, dass man hier einen Plan vorlegen muss. Es muss halt im Mietvertrag vereinbart sein, wobei ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt, denn laut der ist die Miete umlagefähig.

Renick  29.09.2017, 09:23
@Zakalwe

Das gilt, wenn du in eine Wohnung einziehst, in der die Zähler bisher schon gemietet waren. Soweit klar.

In deiner Antwort hast du aber davon gesprochen, dass die Zähler bisher nicht gemietet waren, und dies künftig gemacht werden könne. Hierfür sieht das Gesetz aber eine spezielle Regelung vor.

Zakalwe  29.09.2017, 09:29
@Renick

Hast du den Gesetzestext dazu?

Davon abgesehen: Muss man als Mieter immer auf sein Recht bestehen? Da ist es ja kein Wunder, wenn man als Vermieter immer unkulanter wird. Wenn der Vermieter die Kaufkosten umlegt, dann ist das für den Mieter billiger als bei der Miete. Ich muss mich doch nicht jemand rumstreiten, der mir sogar Kosten sparen wollte.

lesterb42  29.09.2017, 10:06
@Renick

Und dann wird sich gewundert, dass keine Wohnungen mehr gebaut werden!

Welche Wasseruhr? Der Hauptwasserzähler oder Wohnungswasserzähler?

Die Grundgebühr des Hauptwasserzählers kann umgelegt werden.

Bei Wohnungswasserzählern gibt es keine Grundgebühr.

Sind die Dinger gemietet darf der VM die Miete umlegen.

Oder geht es um ganz was anderes, z. B. die Grundkosten der Warmwasseraufbereitung?

Eine Zähleinrichtung für den Wasserverbrauch (Wasseruhr) hat keinen Grundpreis. Sie hat einen Kauf- und einen Installationspreis, die Mehrwertsteuer von 19% ist inkludiert.

Die verbrauchte Wassermenge hinngegen wird in 2 Werten angegeben: Grundpreis und Verbrauchspreis für m³ Trinkwasser.

Was willst du nun wissen?

krzzr 
Beitragsersteller
 29.09.2017, 19:07

der Verbrauchspreis (Arbeitspreis) ist klar - wofür hingegen der 'Grundpreis' ist, kann ich nicht nachvollziehen. Kannst Du mich da aufklären? 

Tabaluga1961  04.10.2017, 13:19
@krzzr

Zählermiete der Hauptwasseruhr.

.... was soll das sein, Grundpreis für Uhr?