Exmatrikulation wegen versagter Rückmeldung; aber die jeweiligen Briefe nie bekommen?
Ich bekam grad einen Brief welcher mir sagte ich wäre exmatrikulatiert worden, weil ich versagte mich zurückzumelden binnen der Frist. Der Brief erwähnt Semesterunterlagen und dann noch ein weiteres Schreiben welches die Uni mir gesendet hätte, indem es mich gemahnt hätte mich zurückzumelden.
Jedoch habe ich diese Schreiben NIE erhalten. Weder im Briefkasten per Post, noch im Email-Fach (private und uni), noch auf der Uni Seite. Ich wusste daher nie etwas von der Rückmeldung oder irgendeiner Mahnung oder sonst irgendetwas.
Was kann ich jetzt tun ?
4 Antworten
Jeder Student ist selbst für die Rückmeldung verantwortlich, darauf wird in der Einführungsveranstaltung und in allen Unterlagen hingewiesen.
Jetzt solltest du ins Studentensekretariat gehen und retten was zu retten ist.
Schau mal nach, ob in dem Exmatrikulationsschreiben irgendwo ein Rechtsbehelf ist, der klärt, wie du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kannst.
Ansonsten sprich mit dem Immatrikulationsamt (oder wie auch immer die zuständige Stelle bei euch heißt) und lass frage, was du tun kannst.
Grundsätzlich ist das aber eine ungute Situation, da du als Student natürlich auch eine gewisse Eigenverantwortung hast, die Rückmeldung ein üblicher Vorgang ist und die Fristen sicher auch irgendwo zugänglich auf der Homepage der Uni vermerkt sind.
Trotzdem, atme erstmal durch, informiere dich im Schreiben und auf der Uni-Seite über deine Möglichkeiten und sprich das am Montag mit der entsprechenden Stelle durch.
Viel Erfolg!
Du müsstest mal in die entsprechenden Landesgesetze schauen. In Baden-Württemberg ist es Voraussetzung, dass die Exmatrikulation angedroht und der Student wegen der Nichtzahlung der Gebühren abgemahnt wurde.
Die Exmatrikulation ist zweifelsohne ein Verwaltungsakt, gegen den grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden kann. Wenn ich das richtig überblicke kommt dem Widerspruch auch aufschiebende Wirkung zu, sodass Du vorerst Student bleibst. Was ich dir allerdings nicht sagen kann ist, wie es sich mit der Beweislast verhält, dass Du die Abmahnung der Universität nicht erhalten hast. Ich gehe allerdings davon aus, dass diese bei dir liegt, weil Du dich darauf berufst die Abmahnung sei nicht zugegangen. Vielleicht hilft auch ein klärendes Gespräch mit der Univerwaltung. Vielleicht ist die Abmahnung an eine falsche Adresse versendet worden. Hast Du die Kontaktdaten, die bei der Uni hinterlegt sind, bereits überprüft?
Vermutlich wird gar nichts passieren.
Du gehst hin, streust Asche auf dein Haupt, bezahlst deine Semestergebühren und wirst wieder eingeschrieben.
Du bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein, der seine Rückmeldung verbaselt. ;)