eingehende Rechnung nach Geschäftsaufgabe
Hi,
ich bin derzeit selbständig, und werde das zum 1.1.10 aufgeben, weil ich eine Festanstellung aufnehme und mein Arbeitgeber das nicht gestatten würde.
Ich mache IST-Versteuerung, sprich ein- und ausgehende Summen buche ich wenn selbige ein- oder ausgehen, nicht zum Rechnungsdatum. Ein Kunde hat seine Rechnung bis jetzt noch nicht bezahlt. Was ist wenn seine Zahlung erst nach dem 1.1. eingeht? Dann hab ich ja den MwSt-Betrag, kann ihn aber dem Finanzamt nicht mehr zurückzahlen, weil ich nicht mehr selbständig bin. Wie verhält man sich da korrekt?
3 Antworten
Du mußt eine Schlußbilanz erstellen, also auch mit Forderungen und Verbindlickeiten. Dann kannst Du auch für den Rest auf Soll-Versteuerung umstellen.
Du bist zwar nicht mehr selbständig, aber die Rechnung fällt noch in deine Zeit als Unternehmer und Du musst dafür eine UsT Voranmeldung machen.
BUCHE DEN betrag als offene posten/forderungen bereits in 2009 ... dein neuer chef verbietet dir ja nur das gewerbe weiter zu betreiben, eingehende zahlungen aus dem vorjahr kann er dir ja nicht verbieten ...