Einfahrt/Garage nicht nutzbar, wie lange hinnehmbar?

8 Antworten

Man könnte es so hinnehmen. 

Falls nicht, kannst du dich natürlich auch an den Vermieter werden und sagen das du das nicht nutzen kannst, wofür du zahlst. Vielleicht bekommst du dann paar EUR wieder für die Tage wo du es nicht nutzen konntest.

Ja, praktisch kannst Du die Garagenmiete anteilig für die Zeit der Nichtnutzung um 100% mindern.

zum Beispiel: Angenommen Du zahlst im Monat 80, -€ für die Garage, dann wären das eine Minderung von 2,66 €/pro Tag. Die Mietminderung solltest Du nachweisbar dem Vermieter schriftlich mitteilen. Kannst Du also dann die Garage z.B. 5 Tage nicht nutzen würde die Mietminderung: 13,33€ betragen.

Allerdings haben manche Vermieter auch ein langes Gedächtnis und Du kannst Dir fast sicher sein, daß die nächste Mieterhöhung dann früher folgen wird.

Du kannst definitiv die Miete mindern, da Du die Mietsache nicht nutzen kannst.

a) hast Du einen separaten Vertrag für den Stellplatz und die Garage, dann ist die Rechnung leicht. Die Tage, die Du beides nicht nutzen kannst, multiplizierst Du mit dem Einunddreißigstel der Monatsmiete

b) sind Garage und Stellplatz in der Wohnungsmiete inkludiert, wird die Rechnung schwieriger. Hier würde ich die Konsultation eines Anwalts (teuer) oder des Mietervereins empfehlen. Diese können ausrechnen, wie hoch die Minderung ausfallen kann.

In jedem Fall solltest Du den Vermieter sofort schriftlich informieren, daß Du Dir vorbehältst, aufgrund der Unmöglichkeit der Nutzung, die Miete zu mindern.

Enya30 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 12:49

Gesonderter Mietvertrag ist vorhanden. Sollte man nicht eigentlich auch frühzeitig und schriftlich über sowas informiert werden? Damit man sich auch drauf einstellen kann. Wir haben nämlich generell in unserer Straße ein arges Parkplatz Problem. Da ärgert es mich ganz besonders, dass uns völlig keine klaren Aussagen über die Zeit der Baumaßnahmen gegeben werden. 

meini77  12.01.2016, 12:50
@Enya30

ja, sollte man.

ChristianLE  12.01.2016, 12:51
@meini77

...muss man aber nicht.

bwhoch2  13.01.2016, 09:39
@Enya30

Habe ich es eingangs richtig gelesen? Es werden weitere 2 Schrägparkplätze gebaut? Ihr habt ein arges Parkplatz-Problem in Eurer Straße?

Dann ist es doch eine Freude, dass an dem Problem gearbeitet wird. Und das schon so früh im Jahr. Wenn das innerhalb einer Woche durchgezogen wird ist das doch super. Da kann man schon mal ein paar Tage Unannehmlichkeiten hinnehmen, würde ich meinen.

Hier könntest du von deinem Minderungsrecht nach § 536 BGB gebrauch machen, oder anders: Du musst nicht zahlen, wenn Du die Garage nicht nutzen kannst.

Hiervon musst du den Vermieter aber nachweislich (Einwurfeinschreiben) in Kenntnis setzen und ihn natürlich auch auffordern, den Zugang zur Garage zu gewährleisten.

Bestimmt muss ich das so hinnehmen, aber die Frage ist: muss ich dann auch die volle Garagen Monatsmiete erbringen? Zumal wir über die Baumaßnahmen zwei Tage vorher erst informiert wurden. 

Ich sag mal so, mir wäre es ja als Eigentümer gelegen, so wenig wie möglich meine Mieter zu verärgern. Und das ist schon passiert, indem er uns NIE klare Ansagen gibt. Wir müssen da immer hinterher fragen und um Infos bitten.