Wer muss den Abschleppdienst bezahlen?
Vor meiner Einfahrt parken ständig Autos. Nicht weils hier nicht genügend Parkplätze gibt, sondern weil die Leute einfach zu faul sind 20m bis zum Friseur oder so zu laufen. Ich habe auf das Problem beim Ordnungsamt aufmerksam gemacht, trotzdem kommt hier nie ne Politesse vorbei. Wenn ich die Autos abschleppen lassen will weil ich aus meinem Haus nicht mehr raus komme, miss ich dann zahlen? Ein Bekannter meinte wer anruft muss in Vorkasse gehen.
6 Antworten
Du musst als Auftraggeber logischerweise auch den Abschleppdienst bezahlen. Der hat nämlich theoretisch nicht die Konpetenz, zu beurteilen, wer Recht hat und wer nicht. Du kannst die Kosten dann auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Alternative: Der Polizei Bescheid geben.
Wenn Du ein Fahrzeug abschleppen lassen möchtest, dann mußt Du das Ganze bezahlen. Aber das Abschleppen von öffentlichen Straßen und Plätzen ist ohne das Einschalten der Polizei gar nicht möglich. Bei privaten Grundstücken kannst Du abschleppen lassen, wenn Du der Meinung bist, daß derjenige unberechtigt auf Deinem Grundstück sein Fahrzeug abgestellt hat, dann kannst Du das Fahrzeug abschleppen lassen. Allerdings kannst Du für diese Handlungen an diesem Fahrzeug voll haftbar gemacht werden, wenn es sich herausstellt, daß es unverhältinmäßig geschehen ist. Also z.B. wenn es sich im Nachhinein herausstellt, daß Du in der Zeit das Grundstück auf einem anderen Weg verlassen konntest, oder es gar nicht verlassen hast, dann kann es für Dich sehr teuer werden! Wenn Du also der Meinung bist, daß Deine Ausfahrt durch das Fahrzeug blockiert wurde, Du aber nicht in der Zeit die Ausfahrt benutzen mußtest, ist das Abschleppen unverhältnismäßig und Du wirst auf Deinen Kosten sitzen bleiben. Wenn es Dir also zumutbar ist, Deinen Weg zu Fuß oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erledigen, hast Du kein Recht das Fahrzeug abschleppen zu lassen! Im Zweifel würde ich Dir empfehlen, die Polizei hinzu zu ziehen, damit diese die Sachlage klären können. Mir ist es selbst passiert, daß ich mit meinem Kundendienstfahrzeug in einer Einfahrt gestanden habe, weil ich in dem betreffenden Haus gearbeitet habe und einer der Mieter war der Meinung, daß ich mich dort nicht hin zu stellen habe. Er versuchte dann mein Fahrzeug abschleppen zu lassen. Dieser Versuch scheiterte aber kläglich, da der Abschlepper umsichtig genug war und unsere Firma anrief, bevor er mein Fahrzeug auf den Haken nahm. Die Fahrt durfte dann der Auftraggeber in voller Höhe zahlen! Freunde hat er sich mit der Aktion allerdings auch nicht gemacht! Also überlege es Dir genau, ob es sich lohnt ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, wenn Du die Einfahrt frei haben möchtest. Nicht daß ich diese Falschparker in Schutz nehmen möchte! Auf gar keinen Fall, aber es ist in Deutschland zweierlei, ob ich im Recht bin, oder ob ich Recht bekomme! Bei Feuerwehrzufahrten gibt es allerdings keine Spielräume, die sind ständig frei zu halten und da ist auch kein Spielraum zum Abschleppen gegeben!
Ruf die Polizei, dann musst du es nicht bezahlen. Vorausgesetzt es ist öffentlicher Grund. Sonst musst du den Abschleppdienst zuerst selbst bezahlen und kannst die Kosten zurückfordern.
Ja, du musst erstmal in Vorkasse gehen und dir das Geld dann zivilrechtlich vom Autohalter zurückholen bzw. einklagen. Es gibt aber noch andere Methoden.
Du kannst den Falschparker über einen Rechtsanwalt offiziell abmahnen lassen. Dazu musst du Fotos von dem falsch parkenden Fahrzeug machen, wo die Situation und das Nummernschild eindeutig zu erkennen sind. Außerdem sollte das Foto Datum und Uhrzeit tragen. Ideal ist die Benennung eines Zeugen für das Vergehen.
Diese Sachen übergibst du einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser macht den Halter ausfindig und übersendet ihm eine offizielle Abmahnung. Das sieht dann so aus, dass der Halter wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung "schuldig" ist, demnach die Anwaltskosten zu zahlen hat und für dich wird dabei eine Art "Parkgebühr" herausspringen. Das ist ein sehr erfolgversprechendes Verfahren.
Leider hilft dir das nur in dem Moment nicht weiter, wo er deine Einfahrt zuparkt. Du kannst aber sicher sein, dass dieses Fahrzeug nicht mehr vor deiner Tür parken wird.
Stimmt nicht, der Abschleppdienst weist die Leute darauf hin, daß es teurer wird, wenn sie sich erst mal weigern die Rechnung zu bezahlen. Sie haben keine Chance, du wirst alle Prozesse gewinnen. Denn sie dürfen nicht vor deiner Einfahrt parken und werden durch ein Schild darauf hin gewiesen.
Also mach, ruf den Abschleppdienst, sonst lernen die das nicht. Es sind immer die gleichen Leute:-) Wirst du merken.
Welche?