Einfach vom Amt abmelden und heiraten?

4 Antworten

Du kannst jeder Zeit schriftlich auf Antrag nach § 46 SGB - l - freiwillig auf Sozialleistungen verzichten,eine Begründung musst du dabei nicht angeben,du musst nur darauf achten das du das ganze rechtzeitig einreichst,nicht das dann eine Rückforderung auf dich zukommt !

Also stellst du den Antrag angenommen gleich Anfang eines Monats und gibst darin den § 46 SGB - l - an und verzichtest dann freiwillig auf Sozialleistungen ab dem 01.des neuen Monats,dann haben sie Zeit genug und es erfolgt keine Zahlung mehr.

JA!

Du kannst Dich von irgendwelchen Leistungen, die Du Beziehst bei den entsprechenden Ämtern abmelden.

Es kann vorkommen, daß nach Gründen gefragt wird, beantworten wirst Du das nicht müssen. Aber es wäre besser, ein paar wohlkingende Antworten paarat zu haben, dann gibt es keine konfrontation :-)

Hat es weitergeholfen?
Gruß, F.W.

Wenn du heiratest ist zuerst dein Partner für dich und deinen Lebensunterhalt zuständig. Damit entfällt die Versorgung durch die Gesellschaft sowieso.

Ja, du kannst deinen Namen behalten.

Klar kannst Du Dich einfach so abmelden. Du musst nicht mal einen Grund dafür angeben.

Hab ich selbst gemacht.