Umzug ins Ausland - Was ist mit dem Jobcenter?
Hallo, ich werde ins Ausland umziehen und somit die Wohnung verlassen, werde mich dementsprechend auch bei dem Meldeamt abmelden. Mein Freund, wir haben einen gemeinsamen mietvertrag, wo ich erstmal auch drinnen bleiben werde, bekommt während der Schule Arbeitslosengeld II. Wie kann ich mich beim Jobcenter aus der Wohngemeinschaft abmelden, ohne aus dem mietvertrag auszutreten? Wie muss ich vorgehen?
Danke schonmal.
7 Antworten
Solange du im Mietvertrag stehst wird er dann nur noch 50 % der Wohnkosten bekommen, ihr müsst also den Mietvertrag gemeinsam kündigen oder mit dem Vermieter eine andere Regelung finden, aber du musst auf jeden Fall raus dem Mietvertrag.
Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt alleine bringt dir da auch nichts.
Aus dem Mietvertrag kannst du nicht austreten. Das ist ein eigenständiger Vertrag. Allerdinbgs möchtest du zu Betrugszwecken Mieter sein, das solltet ihr euch gut überlegen. Heutzutage reichen Haftbefehle sehr weit in andere Länder.
Und falls dein Freund irgendwann ausziehen will und findet dich nicht, kann er nicht kündigen.
Diese Antwort ist schlecht. 1. Wieso soll mein Freund mich nicht finden? 😂 2. Was hat das auch nur ansatzweise mit Betrug zutun?
Allerdinbgs möchtest du zu Betrugszwecken Mieter sein
Wo witterst Du hier einen Betrug?
Du mußt aus dem Mietvertrag raus, es wäre zu riskant weiter bezahlen zu müssen.
Und wie soll das gehen? Zumal, wenn der Vermieter nicht mitspielt, was er wohl auch kaum tun wird? Wieso sollte er?
Jobcener anrufen.
Das mit dem Mietvertrag ist eine sehr dumme Idee.
Kommt auf den Mietvertrag an, aber wahrscheinlich hast du recht.
Aber da Mieter bleiben zu wollen ist halt ein finanzielles Risiko.
Richtig. Aber nach wie vor ist es ihr Freund. Ist es nicht mehr in Mode, sich innerhalb einer Beziehung auch in schwierigeren Zeiten beizustehen?
Ich möchte auch nicht im MV bleiben.
Dann musst du den Mietvertrag kündigen. Aber wenn ihr beide als Mieter eingetragen seid, dann könnt ihr das nur gemeinsam. Stellt sich da dein Freund und/oder der Vermieter quer hast du ein Problem und wirst weiterhin Mieter bleiben.
Indem Du dem Amt erklärst, dass Du Dich ins Ausland abgemeldet hast und Dein Wohnsitz nicht mehr hier sein wird. Da Du aber irgendwann vor hast, wieder zurück zu kommen, wirst Du weiterhin Mitmieterin bleiben.
Das Amt wird sich freuen, weil es jetzt für Dich nicht mehr zahlen muss. Schließlich wird man auch davon ausgehen, dass Du Deinen Lebensunterhalt im Ausland bestreiten wirst und demzufolge auch Geld haben wirst, um weiterhin die Miete zu bezahlen. Falls Du bisher auch Geld vom Amt bekommen hast, um die Wohnkosten zu bestreiten, wird das ab dem Zeitpunkt des Umzugs nicht mehr der Fall sein.
Dass Du nicht einfach aus dem Mietvertrag austreten könntest, ist Dir vermutlich klar und auch die Leute beim Amt werden verstehen, dass der Vermieter kein Interesse daran haben wird, Dich in irgend einer Form, z. B. durch gemeinschaftliche Änderung des Mietvertrags, aus diesem zu entlassen.
Vielen Dank. Ist es, mit einer Abmeldebestätigung, möglich, ganz aus der Wohngemeinschaft entlassen zu werden?
Aber nunmal kaum zu ändern.