Bezahlt mir das Amt die Miete als Schülerin?
Hallo,
ich habe eventuell vor kommendes Jahr von zu Hause auszuziehen wegen familiärer Gründe. Da ich noch erst 18 & Schülerin bin, habe ich kein eigenes Einkommen. Unterhalt beziehe ich ebenfalls keinen von meinen Eltern (beide Rentner) und habe zur Zeit einen 450€ Minijob.
Was ich gerne wissen würde ist, ob mir das Amt eine Wohnung (samt Lebensunterhalt) zahlen würde und wie es mit der Unterhaltspflicht aussieht, da ich ja noch unter 25 bin und das Sorgerecht bei meiner Schwester (sie ist weitaus älter) liegt die nicht in Deutschland lebt. Müsste eventuell Sie dann für den Unterhalt aufkommen, oder wie sieht das aus?
Darüberhinaus würde ich gerne wissen ob wer Erfahrungen darin hat und mir sagen kann wie lange und aufwendig der Prozess ist um vom Amt eine Wohnung zu bekommen.
11 Antworten
So einfach ist das nicht. Du bist volljährig, grundsätzlich sind Deine Eltern bis zum Abschluss Deiner ersten Berufsausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Die "familiären Gründe" müssen schon sehr schwerwiegend sein, damit Dir eine Unterkunft finanziert wird. Vorher wird das Jugendamt jedoch erst das Gespräch mit Deinen Eltern suchen und andere Lösungen anstreben. Das könnte z. B. eine Familientherapie sein.
Ist die Situation bei Dir zu Hause wirklich unhaltbar, weil z. B. körperliche Gewalt gegen Dich ausgeübt wird, dann kann es sein, dass Du Unterstützung bekommst.
Diese Regel wurde erst eingeführt, NACHDEM wegen Hartz IV jeder 18-Jährige dachte, er bekäme jetzt vom Staat eine eingerichtete Wohnung gestellt.
Safür müsstest du schon massive Begründung liefern, wenn du ausziehen willst.
Wenn du volljährig bist, kannst du jederzeit ausziehen, WENN du das finanzieren kannst. Vom Staat gibt es nur für absolute Notfälle etwas.
Danke, bei einer Bekannten war der Fall so, dass sie damals beim Amt nur angegeben hat dass sie mit ihrer Mutter nicht klar kam und es immer Streitereien gab... das hat denen wohl gereicht - ABER der Fall von ihr ist auch fast 10-12 Jahre her... hat sich seitdem das mit der U25 Regel geändert?
dsa reicht heute aber schon lange nicht mehr.
Wieso hat Deine Schwester das Sorgerecht?
Und warum lebst Du trotzdem bei Deinen Eltern? Rente entbindet ja nicht von der Unterhaltspflicht, man müßte wissen, wie viel sie bekommen.
Deine Schwester muß auf alle Fälle nicht für Deinen Unterhalt aufkommen.
Da scheint ja schon etwas im Argen zu sein, vielleicht kann Dir das Jugendamt eine Bescheinigung geben, dass es für Dich nicht zumutbar ist, bei Deinen Eltern zu leben.
Aber dafür steht hier zu wenig.
erstmal sind die Unterhaltspflichtigen dazu da für den Unterhalt aufzukommen ... außerdem gilt für Dich die U25 Regel - einfach ausziehen und vom Amt leben geht also nicht - nur bei nachweislich unzumutbaren Familienverhältnissen ....
Danke, bei einer Bekannten war der Fall so, dass sie damals beim Amt nur angegeben hat dass sie mit ihrer Mutter nicht klar kam und es immer Streitereien gab... das hat denen wohl gereicht - ABER der Fall von ihr ist auch fast 10-12 Jahre her... hat sich seitdem das mit der U25 Regel geändert?
das gibts seit 10 jahren nicht mehr.
Du bist über 18 und Deine Schwester hat das Sorgerecht.. echt?, dann fällst Du unter dem Schutz für Behinderte.... wende Dich an den Integrationsbeauftragten,die können Dich in einer beschützenden Einrichtung mit Betreuung unterbringen ..das kann je entsprechend Deiner Einschränkungen im günstigen Fall auch eine betreute WG sein..
Deine Eltern werden entsprechend ihrer Bezüge zum Unterhalt ran gezogen und das KG geht auch an die Einrichtung..
Danke, bei einer Bekannten war der Fall so, dass sie damals beim Amt nur angegeben hat dass sie mit ihrer Mutter nicht klar kam und es immer Streitereien gab... das hat denen wohl gereicht - ABER der Fall von ihr ist auch fast 10-12 Jahre her... hat sich seitdem das mit der U25 Regel geändert?