Bezahlt mir das Amt die Miete als Schülerin?

11 Antworten

So einfach ist das nicht. Du bist volljährig, grundsätzlich sind Deine Eltern bis zum Abschluss Deiner ersten Berufsausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Die "familiären Gründe" müssen schon sehr schwerwiegend sein, damit Dir eine Unterkunft finanziert wird. Vorher wird das Jugendamt jedoch erst das Gespräch mit Deinen Eltern suchen und andere Lösungen anstreben. Das könnte z. B. eine Familientherapie sein. 

Ist die Situation bei Dir zu Hause wirklich unhaltbar, weil z. B. körperliche Gewalt gegen Dich ausgeübt wird, dann kann es sein, dass Du Unterstützung bekommst. 

itsjustrafael 
Beitragsersteller
 29.12.2015, 22:30

Danke, bei einer Bekannten war der Fall so, dass sie damals beim Amt nur angegeben hat dass sie mit ihrer Mutter nicht klar kam und es immer Streitereien gab... das hat denen wohl gereicht - ABER der Fall von ihr ist auch fast 10-12 Jahre her... hat sich seitdem das mit der U25 Regel geändert?

DerHans  29.12.2015, 22:37
@itsjustrafael

Diese Regel wurde erst eingeführt, NACHDEM wegen Hartz IV jeder 18-Jährige dachte, er bekäme jetzt vom Staat eine eingerichtete Wohnung gestellt.

Safür müsstest du schon massive Begründung liefern, wenn du ausziehen willst.

Wenn du volljährig bist, kannst du jederzeit ausziehen, WENN du das finanzieren kannst. Vom Staat gibt es nur für absolute Notfälle etwas.

itsjustrafael 
Beitragsersteller
 29.12.2015, 22:35

Danke, bei einer Bekannten war der Fall so, dass sie damals beim Amt nur angegeben hat dass sie mit ihrer Mutter nicht klar kam und es immer Streitereien gab... das hat denen wohl gereicht - ABER der Fall von ihr ist auch fast 10-12 Jahre her... hat sich seitdem das mit der U25 Regel geändert?

blumenkanne  01.01.2016, 14:12
@itsjustrafael

dsa reicht heute aber schon lange nicht mehr.

Wieso hat Deine Schwester das Sorgerecht?

Und warum lebst Du trotzdem bei Deinen Eltern? Rente entbindet ja nicht von der Unterhaltspflicht, man müßte wissen, wie viel sie bekommen.

Deine Schwester muß auf alle Fälle nicht für Deinen Unterhalt aufkommen.

Da scheint ja schon etwas im Argen zu sein, vielleicht kann Dir das Jugendamt eine Bescheinigung geben, dass es für Dich nicht zumutbar ist, bei Deinen Eltern zu leben.

Aber dafür steht hier zu wenig.

erstmal sind die Unterhaltspflichtigen dazu da für den Unterhalt aufzukommen ... außerdem gilt für Dich die U25 Regel - einfach ausziehen und vom Amt leben geht also nicht - nur bei nachweislich unzumutbaren Familienverhältnissen ....

itsjustrafael 
Beitragsersteller
 29.12.2015, 22:30

Danke, bei einer Bekannten war der Fall so, dass sie damals beim Amt nur angegeben hat dass sie mit ihrer Mutter nicht klar kam und es immer Streitereien gab... das hat denen wohl gereicht - ABER der Fall von ihr ist auch fast 10-12 Jahre her... hat sich seitdem das mit der U25 Regel geändert?

blumenkanne  01.01.2016, 14:17
@itsjustrafael

das gibts seit 10 jahren nicht mehr.

Du bist über 18 und Deine Schwester hat das Sorgerecht.. echt?, dann fällst Du unter dem Schutz für Behinderte.... wende Dich an den Integrationsbeauftragten,die können Dich in einer beschützenden Einrichtung mit Betreuung unterbringen ..das kann je entsprechend Deiner Einschränkungen im günstigen Fall auch eine betreute WG sein..

Deine Eltern werden entsprechend ihrer Bezüge zum Unterhalt ran gezogen und das KG geht auch an die Einrichtung..