Einfach einen Brief von der Justiz

3 Antworten

Ich würde das eingegangene Schriftstück mal genauer lesen. Denn daraus müsste sich ergeben, wer die Auskunft des Bundesamtes der Justiz angefordert hat und wem sie erteilt wurde.

Nein das bekommt nicht jeder,nur wenn du es selbst Beantragst,oder wenn du dich vielleicht irgendwo Beworben hast,wo es Automatisch vom Arbeitgeber verlangt wird.Ich habe meins damals auch selbst Beantragen müssen,wegen einer Arbeitstelle wo ich mich Beworben hatte,da wollten sie auch einen Führungszeugnis,die ich damals auch per Post bekam.

Normalerweise müsste man es bestellt haben, ich habe es für meine Arbeitsstelle beantragt gehabt und 13 Euro zahlen müssen. (Es war aber ein sog. "Erweitertes Führungszeugnis")