Kann man Eigentumsvorbehalt pfänden?
Hallo, ich frage zwecks eines Kollegen, geht um folgendes. Ich hatte ihn vor 5 Monaten eine PS5 auf Raten bestellt, er gibt mir das Geld Monatlich, weil er kriegt ja nix mehr.
Nun sind mal wieder gelbe Brief mit Vollstreckungsbescheide bei im Ihm Briefkasten gelandet. Man ahnt es schon bald kommt der GV.
Ist es möglich die PS5 zu pfänden die auf mich läuft, ich habe ihnen schon den Ratenplan mit Rechnung gegeben so das es Praktisch mir gehört. Wo alles drin steht das es ja mein Kauf ist.
???
3 Antworten
Entscheident könnte sein, was auf der Rechnung steht. Wer hat es gekauft? Damit könnte man am leichtesten den Eigentumsnachweis beibringen. Verliehene Geräte gehören weiterhin dem Eigentümer und können nicht gepfändet werden. Bei Geschenken sieht das anders aus. Die gehen in sein Eigentum über und gehören zur pfändbaren Masse.
Vermutlich hätte ich ihm nur Kopien zur Verfügung gestellt. Aber Originale sind natürlich beweissicherer als Kopien.
Ich denke, du müsstest dich als Gläubiger anmelden, falls es ein Insolvenzverfahren ist. Ansonsten muss er trotzdem die Raten zahlen, selbst wenn die gepfändet wird. Denke aber nicht, dass sie gepfändet werden darf, da sie ihm nicht gehört (ggf. musst du Widerspruch dagegen einlegen). Bin aber kein Anwalt.
Klingt verständlich danke
Wenn er nicht glaubhaft belegen kann, dass die PS nicht ihm gehört, dann darf sie gepfändet werden.
Könnte ich die denn zurückholen falls es doch gepfändet werden sollte beim GV wenn ich persönlich hin gehe?
Nein. DU kannst das nicht zurückholen. Das muss der Schuldner mit den entsprechenden Unterlagen machen.
Oki Dann wird’s versteckt
Hold das Ding einfach ab. Was nicht da ist, kann nicht gepfändet werden.
Ich habe das Gekauft, über Klarna, auf raten. Und habe ihn die kompletten Papiere gegeben.