Hotelrechnung - beschädigte Tür
Wir waren Anfang des Monats mit unserer Fussballmannschaft auf Abschlussfahrt in Düsseldorf und hatten uns dort für das Wochenende ein Hotel genommen. Am Tag der Abreise wurde mir und meinem Mitbewohner gesagt das unsere Zimmertür von AUßEN beschädigt wurde. Es wurde von außen Bieretiketten von irgendwem an die Tür geklebt. Als das Hotelpersonal diese in der Nacht entdeckte und ablöste , soll auch der Lack von der Tür abgegangen sein (größe: 10 Cent Stück). Jetzt habe ich eine Rechnung über 50€ bekommen. Ist es rechtens dass ich bzw. wir für den Schaden aufkommen müssen der von außen verursacht wurde?
7 Antworten
Melde den Vorfall einfach Deiner Haftpflichtversicherung und hör auf, Dich darüber zu ärgern. Deine Haftpflichtversicherung prüft nämlich, ob das Hotel gegenüber Dir überhaupt einen Haftungsanspruch hat. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet nämlich auch passiven Rechtsschutz. Kann der Haftungsanspruch nicht dargelegt werden, bist Du aus der Nummer raus - ohne Dein weiteres Zutun. Also ganz locker bleiben.
Nein, denn du hast nichts beschädigt.
Wenn das Hotel dennoch nicht locker lässt, überprüfe mal, ob deine Privathaftpflichtversicherung nicht Schäden in Hotelzimmern zahlt. Wenn es so ist, schildere den Hergang so deiner Privathaftpflichtversicherung und dann soll sich das Hotel doch mit der Versicherung herumärgern und du hast wieder mehr Ruhe.
nein, es sei denn es ist nachzuweisen das ihr den Schaden verursacht habt
widersprechen, wenn du das nicht warst
so, wie du es geschildert hast: nein.