Hotelrechnung - beschädigte Tür

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Melde den Vorfall einfach Deiner Haftpflichtversicherung und hör auf, Dich darüber zu ärgern. Deine Haftpflichtversicherung prüft nämlich, ob das Hotel gegenüber Dir überhaupt einen Haftungsanspruch hat. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet nämlich auch passiven Rechtsschutz. Kann der Haftungsanspruch nicht dargelegt werden, bist Du aus der Nummer raus - ohne Dein weiteres Zutun. Also ganz locker bleiben.

Nein, denn du hast nichts beschädigt.

Wenn das Hotel dennoch nicht locker lässt, überprüfe mal, ob deine Privathaftpflichtversicherung nicht Schäden in Hotelzimmern zahlt. Wenn es so ist, schildere den Hergang so deiner Privathaftpflichtversicherung und dann soll sich das Hotel doch mit der Versicherung herumärgern und du hast wieder mehr Ruhe.

nein, es sei denn es ist nachzuweisen das ihr den Schaden verursacht habt

widersprechen, wenn du das nicht warst

so, wie du es geschildert hast: nein.